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							              GUTACHTEN zur ABE Nr. 001316 nach §22 StVZO

              Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55065017 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
              Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 2



              Prüfgegenstand                    Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad zur Verwendung an Achse 1

              Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
              führung                                            Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
              D3           RC29-8520 D3 / B25 Ø66,6x57,1         5/112/66,6          53          1000   2430




              Befestigungsmittel

              Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
              S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   30
                        Brock Typ C17D30




              Verwendungsbereich
R124 001316




              Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen           Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
              Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                             Hinweise
              ABE/EWG-Nr.
              GLE-Coupé                  190-245       275/50R20     A12 R02                              A14 A21 A56
              166                                                                                         V10 VA1 S02
              e1*2007/46*0598*16-...
              (FIN: WDC292...)




              Allgemeine Hinweise

              Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
              Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
              entsprechend ersetzt werden.

              Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
              Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
              Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
              Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
              die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

              Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

              Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
              vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
              GUTACHTEN zur ABE Nr. 001316 nach §22 StVZO

              Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55065017 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
              Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 2


              Spezielle Auflagen und Hinweise

              A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

              A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
              Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
              Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

              A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
              verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
              einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
              6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
              Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
              TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
              Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
              geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
              dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

              A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
              4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
R124 001316




              R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

              S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
              verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben
              durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass
              die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

              V10    Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleichen Reifengrößen zulässig.

              VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
              zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 8, Gutachten Nummer 55065017, Ausfertigung 1 (Radtyp
              RC29-8520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
              und Hinweise.


              Lambsheim, 13. Oktober 2017
                                                                                                     00280946.DOC




              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
              GUTACHTEN zur ECE R124 001316

              Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55065017 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
              Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 2



              Prüfgegenstand                    Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad zur Verwendung an Achse 2

              Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
              führung                                            Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
              D3           RC29-8520 D3 / ohne Ring              5/112/66,6          29          1000   2350




              Befestigungsmittel

              Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
              S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   30
                        Brock Typ C17D30




              Verwendungsbereich
R124 001316




              Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen           Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
              Fahrzeug-Typ                                           weise                                Hinweise
              ABE/EWG-Nr.
              GLE-Coupé                  190-245       275/50R20     A10 R03                              A14 A21 A56
              166                                                                                         V10 HA2 S02
              e1*2007/46*0598*16-...
              (FIN: WDC292...)




              Allgemeine Hinweise

              Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
              trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
              werden.

              Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
              fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
              lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
              Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
              die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

              Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

              Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
              bene Reifenfülldruck zu beachten ist.




              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
              GUTACHTEN zur ECE R124 001316

              Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55065017 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 8,5Jx20H2 Typ RC29-8520
              Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 2


              Spezielle Auflagen und Hinweise

              A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

              A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
              Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
              genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

              A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
              det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
              Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
              bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
              symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
              verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
              müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
              müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
              genrand hinausragen.

              A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
              4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
R124 001316




              HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
              lässig in Verbindung mit denen in Anlage 7, Gutachten Nummer 55065017, Ausfertigung 1 (Radtyp
              RC29-8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
              und Hinweise.

              R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

              S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
              Seite 1) verwendet werden.

              V10    Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleichen Reifengrößen zulässig.


              Lambsheim, 13. Oktober 2017
                                                                                                     00280947.DOC




              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim