Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50593 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55071515 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,0Jx14H2 Typ RC30-504
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 5

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                Modell                            RC30
                Typ                               RC30-504
                Radgröße                          5,0Jx14H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad –                 Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung       Ausführungsbezeichnung/             Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                              Zentrierring                        Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                V5            RC30-504-1 V5 / ohne Ring           4/100/57,1          35          510    1950


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                        50593
§ 22 50593*02




                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Ausführungsbezeichnung            RC30-504 (s.o.)
                Radgröße                          5,0Jx14H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                S02       Serien-Schraube              Kugel          110                  25
                          M12x1,5                      D = 25,6 mm


                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.



                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Seat
                                                  Skoda
                                                  Volkswagen



                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50593 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55071515 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,0Jx14H2 Typ RC30-504
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 5

                Handelsbezeichnung          kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                          Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Seat Arosa                  37-44        165/60R14   A11 R37                           A07 A14 A21
                6H, 6HS                     37-44        175/60R14   A11                               B03 S02
                e1*95/54*, 98/14*0049*..,   37-44        185/50R14   A12
                e9*98/14*0037*..            37-44        185/55R14   A12
                                            37-44        185/60R14   A01 A12 G01 K2b K42
                Seat Mii                    44, 50, 55   165/70R14   A13                               A07 A14 A21
                AA, AAN                     44, 50, 55   175/65R14   A90                               Flh S02
                e13*2007/46*1168*..;        44, 50, 55   185/60R14   A12
                e13*2007/46*1183*..         44, 50, 55   185/65R14   A12
                Skoda Citigo                44, 50, 55   165/70R14   A13                               A07 A14 A21
                AA, AAN                     44, 50, 55   175/65R14   A90                               Flh S02
                e13*2007/46*1169*..;        44, 50, 55   185/60R14   A12
                e13*2007/46*1184*..         44, 50, 55   185/65R14   A12
                VW Lupo                     37-45        155/65R14   A11 R37                           A07 A14 A21
                6X, 6E                      37-45        165/60R14   A11 R37 T75 T79                   B03 N3L S02
                e1*97/27,98/14,             37-45        185/50R14   A12 R37
                2001/116*                   37-77        155/65R14   A11 M+S R09
                0085,0114*..                37-77        175/60R14   A11
§ 22 50593*02




                                            37-77        185/55R14   A12
                VW UP!                      44-66        165/70R14   A13                               A07 A14 A21
                AA, AAN                     44-66        175/65R14   A90                               Flh NoE Npf
                e13*2007/46*1167*..;        44-66        185/60R14   A12                               S02
                e13*2007/46*1182*..         44-66        185/65R14   A12
                - incl. Facelift 2016
                VW cross UP!                55, 66       165/70R14   A13                               A07 A14 A21
                AA                          55, 66       175/65R14   A90                               Flh KMV S02
                e13*2007/46*1167*..         55, 66       185/60R14   A12
                - incl. Facelift 2016       55, 66       185/65R14   A12
                VW e-UP!                    60           165/70R14   A13 M+S                           A07 A14 A21
                AA, AAN                     60           175/65R14   A90 M+S                           Flh S02
                e13*2007/46*1167*..;
                e13*2007/46*1182*..
                (18,7 kWh-Batterie)
                - incl. Facelift 2016



                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50593 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55071515 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,0Jx14H2 Typ RC30-504
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 5

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise
§ 22 50593*02




                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50593 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55071515 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,0Jx14H2 Typ RC30-504
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 4 von 5

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
§ 22 50593*02




                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
                Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und so-
                mit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

                NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T75    Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50593 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55071515 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,0Jx14H2 Typ RC30-504
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 5



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 20. September 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2015.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§ 22 50593*02




                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 20. September 2017




                Laux                                                                   00279280.DOC
                RN/RL




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim