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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            RC30
Typ                               RC30-605
Radgröße                          6,0Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung       Ausführungsbezeichnung/              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
              Zentrierring                         Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
F1            RC30-605-1 F1 / ohne Ring            4/98/58,1           35          610    1950


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        50446
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Ausführungsbezeichnung            RC30-605 (s.o.)
Radgröße                          6,0Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°       90                   25
S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°       90                   28
S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                   28


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                        Alfa Romeo
                                  Citroen
                                  Fiat
                                  Ford
                                  Lancia
                                  Peugeot


Spurverbreiterung                 innerhalb 2%

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa 145/146           103-114        195/55R15   K42                             A01 A12 A14
930                    66-114         205/50R15   K42                             A21 B02 K1a
G731,                  66-95          195/50R15   K42                             K2b S03
e3*96/27*0029*..       66-95          195/55R15   G03 K42
Alfa Mito              51-99          185/65R15   A90                             A14 A21 B02
955                    51-99          195/60R15   A90                             B03 Flh S03
e3*2001/116*0278*..    51-99          205/55R15   A12
Citroen Nemo           50,54,55       175/65R15   A13 Z14                         A14 A21 B02
A, 225L                50,54,55       185/60R15   A13 Z14                         S04
e3*2001/116*0273*..;   50,54,55       185/65R15   A13
e3*2007/46*0013*..;    50,54,55       195/60R15   A01 A12 K1a K1b
N130                   50,54,55       205/55R15   A01 A12 K1c K2b
                       50,54,55       205/60R15   A01 A12 K1c K2b
Fiat 500 /-C           44-77          185/55R15                                   A12 A14 A21
312                    44-77          195/50R15                                   B02 Cbo Flh
e3*2001/116*0261*..;                                                              R52 S02
e3*2007/46*0064*..;
e3*2007/46*0071*..
Fiat Bravo             66-121         195/65R15   A90                             A14 A21 B02
198                    66-121         205/60R15   A12                             Flh S03
e3*2001/116*0248*..,   66-121         215/60R15   A12
e3*2001/116*0288*..,
e3*2007/46*0022*..
Fiat Bravo/Brava       108-113        195/55R15   A01 K42 K45 K46 R37             A12 A14 A21
182                    113            195/60R15   A01 K42 K45 K46 R09             B02 S03
G983,                  55-113         205/50R15   A01 K2b K42 K45 K46
e3*96/27*0019*..       55-83          185/55R15   T81 T82 T85
                       55-83          195/50R15   A01 K45 K46 T82
Fiat Fiorino/Qubo      51-70          185/65R15   A13                             A14 A21 B02
225, 225L              51-70          195/60R15   A01 A12 K1a K1b                 S04
e3*2001/116*0271*..;   51-70          205/55R15   A01 A12 K1c K2b
e3*2007/46*0011*..;    51-70          205/60R15   A01 A12 K1c K2b
N157                   54,55          175/65R15   A13 Z14
                       54,55          185/60R15   A13 Z14
Fiat Idea              51-88          195/60R15                                   A12 A14 A21
350                    51-88          205/55R15                                   B02 B03 S02
e3*2001/116*0153*..
Fiat Linea             57-94          185/65R15                                   A12 A14 A21
323                    57-94          195/60R15                                   B02 Sth S03
e3*2001/116*0260*..    57-94          205/55R15   A01 K1b K2b
Fiat Marea             55-113         195/55R15   T85 T89                         A12 A14 A21
185                    55-113         195/60R15   R09                             B02 Car Lim
e3*93/81*0003*..       55-113         205/50R15   A01 K42 K45 K46 K56 T86 X20     S03
e3*95/54*0003*..       55-113         205/55R15   A01 K42 K45 K46 K56 T87 T88
e3*96/79*0039*..
Fiat Palio Weekend     44-76          195/45R15   T78 X18                         A12 A14 A21
178                    44-76          195/50R15   K1c K2b K42 K56 T82             B02 S03
e3*96/27*0033*..,
e3*98/14*0033*..



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Panda             38-57        175/55R15     K56                                  A01 A12 A14
169                    38-57        185/55R15     G50 K2b K56 K90                      A21 A58 B02
e3*2001/116/0151*..    38-57        195/45R15     K56                                  S02
Fiat Panda             44-63        175/55R15                                          A12 A14 A21
312, 312P              44-63        185/50R15                                          A58 B02 S02
e3*2007/46*0064*..;    44-63        185/55R15
e3*2007/46*0071*..
Fiat Panda 4x4         44,51        165/65R15     R37                                  A12 A14 A21
169                    44,51        175/55R15     R37 T77                              A56 B02 S03
e3*2001/116*0151*..    44,51        175/60R15     R37
                       44,51        185/55R15     A01 K90 KMV
                       44,51        185/55R15     A01 K1a K2b K90 KOV
Fiat Punto             40-98        195/45R15     K1a K2b K42 K46 K56                  A01 A12 A14
176                    40-98        205/45R15     K1a K2b K42 K46 K56 R70              A21 B02 F01
G488,                                                                                  F02 F04 S03
e3*96/27*0022*..
Fiat Punto             43-65        195/45R15     K1a K2b K42 K46 K56                  A01 A12 A14
176C                   43-65        205/45R15     K1a K2b K42 K46 K56 R70              A21 B02 F01
G775                                                                                   F02 F04 S03
Fiat Punto             38-96        185/55R15     R37                                  A12 A14 A21
188                    38-96        195/45R15     A01 G03 T78                          B02 S03
e3*98/14*0048*..       38-96        195/45R15     R09 T78
Ford KA II             51,55        185/55R15                                          A12 A14 A21
RU8                    51,55        195/45R15     T78                                  B02 Flh S02
e3*2001/116*0280*..    51,55        195/50R15
Lancia Musa            51-88        195/60R15                                          A12 A14 A21
350                    51-88        205/55R15                                          B02 B03 S02
e3*2001/116*0153*..
Lancia Ypsilon         44-77        185/55R15     A11                                  A14 A21 B02
843                    44-77        195/50R15     A12                                  S02
e3*2001/116*0149*..    44-77        195/55R15     A12
                       44-77        205/50R15     A12
Peugeot Bipper         50,54,55     175/65R15     A13 Z14                              A14 A21 B02
A, 225L                50,54,55     185/60R15     A13 Z14                              S04
e3*2001/116*0272*..;   50,54,55     185/65R15     A13
e3*2007/46*0012*..;    50,54,55     195/60R15     A01 A12 K1a K1b
N127                   50,54,55     205/55R15     A01 A12 K1c K2b
                       50,54,55     205/60R15     A01 A12 K1c K2b

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 4 von 8

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

F01     Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 1.

F02     Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 2.

F04     Serienmäßig vorhandene Distanzscheiben sind vor Anbau der Sonderräder zu entfernen.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G50     Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R52     Diese Rad-Reifen-Kombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X18      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R14
bzw. 185/55R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
leitung).

X20    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 27. Juli 2015 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 8 von 8




Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 27. Juli 2015




Bohlander                                                                     00233006.DOC




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