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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 6

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809



                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                Modell                            RC30
                Typ                               RC30-605
                Radgröße                          6,0Jx15H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung       Ausführungsbezeichnung/              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                              Zentrierring                         Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                R1            RC30-605-1 R1 / ohne Ring            4/100/60,1          37          610    1950



                Kennzeichnungen
§ 22 50446*06




                KBA-Nummer                        50446
                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Ausführungsbezeichnung            RC30-605 (s.o.)
                Radgröße                          6,0Jx15H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr



                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28
                S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                   26



                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.



                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Dacia
                                                  Renault


                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Dacia Dokker              55-85        185/65R15 A13 T88 T92                        A14 A21 A58
                SD (OSD..)                55-85        195/60R15 A33 T88 T92                        KOV S02
                e2*2001/116*0314*55-..;   55-85        205/55R15 A01 A12 K4h K6g K6i K8h T88 T92
                e2*2007/46*0030*16-..
                Dacia Lodgy               59-85        185/65R15   A13                              A14 A21 A58
                SD (JSD..)                59-85        195/60R15   A33                              KOV S02
                e2*2001/116*0314*49-..    59-85        205/55R15   A01 A12 K4g K6g K6i
                Dacia Logan               50-65        185/65R15   A33 T92                          A14 A21 A58
                FSD/USD, SD/SR            50-65        195/60R15   A91 T91                          S03
                N386;                     50-65        205/60R15   A12
                e2*2007/46*0030*..;
                e2*2007/46*0013*..
                - Pick-Up
                - geschl. Kasten
                Dacia Logan               50-65        175/65R15 R37                                A12 A14 A21
                SD/SR                     50-77        185/65R15                                    Sth S03
                e2*2001/116*              50-77        195/60R15
                0314*00-61;               50-77        205/55R15
§ 22 50446*06




                0323*00-29;               50-77        205/60R15
                e2*2007/46*0030*..;
                e2*2007/46*0013*..
                Dacia Logan MCV           50-77        185/65R15   A31                              A14 A21 Car
                SD/SR                     50-77        195/60R15   A01 A12 K56                      S03
                e2*2001/116*              50-77        205/55R15   A01 A12 K2b K44 K56
                0314*00-61;               50-77        205/60R15   A01 A12 K2b K44 K56
                0323*00-29;
                e2*2007/46*0030*..;
                e2*2007/46*0013*..
                - Kombi
                Dacia Logan MCV (II)      53, 55, 66   185/65R15   A13                              A14 A21 A58
                SD/SR (7SD/7SR..)         53, 55, 66   195/60R15   A13                              Car S03
                e2*2001/116*              53, 55, 66   205/55R15   A12
                0314*64-.., 0323*31-..    53, 55, 66   205/60R15   A12
                - Kombi
                Dacia Sandero (II)        53, 55, 66   185/65R15   A33                              A14 A21 A58
                SD/SR (5SD../5SR..)       53, 55, 66   195/60R15   A90                              Flh KOV S03
                e2*2001/116*              53, 55, 66   205/55R15   A01 A12 K2b
                0314*58-..;0323*29-..;    53, 55, 66   205/60R15   A01 A12 K2b
                e2*2007/46*0030*20-..
                Renault Captur            66           195/65R15   A33                              A14 A21 A58
                R                         66           195/70R15   A12                              B03 S03
                e2*2001/116*0327*52-..    66           205/65R15   A90
                                          66           215/60R15   A12
                                          66           215/65R15   A12
                Renault Clio (IV)         48-87        185/60R15   A11                              A14 A21 A58
                R                         48-87        185/65R15   A11                              B03 Car Flh
                e2*2001/116*0327*46-..;   48-87        195/60R15   A33                              RC4 S03
                e2*2007/46*0008*16-..     48-87        205/55R15   A01 A12 K6j
                - incl. Facelift 2016     48-87        205/60R15   A01 A12 K6j



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 6

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 50446*06




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 6

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
§ 22 50446*06




                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

                K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 6

                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                umzulegen.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                RC4    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5R, 6R
                oder 7R).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.
§ 22 50446*06




                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
                fenheck.

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 19. September 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 6



                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2015.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 19. September 2017




                Laux                                                                  00279187.DOC
                RN/RL
§ 22 50446*06




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim