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							                       GUTACHTEN zur ECE R124 000912

                       Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55056015 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605-1
                       Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                 Seite 1 von 2


                       Prüfgegenstand

                       Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                       führung                                            Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                          Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                       X3           RC30-605-1 X3 / ohne Ring             4/108/63,4          37,5        610    1950



                       Befestigungsmittel

                       Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                       S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                   34,5
                                 Brock Typ D6, SW19



                       Verwendungsbereich
R124 000912, Erw. 03




                       Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                       Fahrzeug-Typ                                           weise                                Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       Ford B-MAX                55-103         185/60R15     A33 ECE                              A14 A21 A58
                       JK8                       55-103         195/60R15     A12 ECE                              S02
                       e9*2007/46*0092*..
                       Ford EcoSport             66-103         195/65R15     ECE                                  A14 A21 A58
                       JK8                                                                                         A91 B02 S02
                       e9*2007/46*0092*..
                       Ford Tourneo/Transit      55-74          185/60R15     A91 ECE                              A14 A21 S02
                       Courier                   55-74          195/60R15     A12 ECE
                       JU2, JN8
                       e1*98/14*0194*26-..;
                       e13*2007/46*1349*..



                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
                       trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
                       werden.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                       fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                       lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                       Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                       die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
                       bene Reifenfülldruck zu beachten ist.



                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                       Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55056015 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605-1
                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 2 von 2


                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                       A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                       Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                       genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                       A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                       det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                       Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                       symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                       müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                       genrand hinausragen.

                       A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
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                       schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                       A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                       A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                       schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                       B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                       oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
                       ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
                       wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
                       Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                       verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
                       einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                       Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


                       Lambsheim, 7. März 2017
                                                                                                              00266599.DOC




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim