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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                            Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                            Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 4

                            Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                              Schleidener Straße 32
                                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                                              QM-Nr. 49 02 0201708



                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                            Modell                            RC30
                            Typ                               RC30-605
                            Radgröße                          6,0Jx15H2
                            Zentrierart                       Mittenzentrierung

                            Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                            führung       Ausführungsbezeichnung/              kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                          Zentrierring                         tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                            O5            RC30-605 O5 / ohne Ring              5/105/56,6          37          680    1950
§22 50446, Erweiterung 12




                            Kennzeichnungen

                            KBA-Nummer                        50446
                            Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                            Ausführungsbezeichnung            RC30-605 (s.o)
                            Radgröße                          6,0Jx15H2
                            Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                            Herstelldatum                     Monat und Jahr



                            Befestigungsmittel

                            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                            S01       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   36
                            S02       offene-Serien-Mutter         Kegel 60°      140                   -
                                      M12x1,5


                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                            fungen durchgeführt.


                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                              Opel


                            Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                            Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                            Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 2 von 4

                            Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Chevrolet Aveo          55, 70, 85    195/65R15   A91                                  A07 A14 A21
                            KL1T                    55, 70, 85    205/60R15   A91                                  Flh Lim S01
                            e4*2007/46*0270*..      55, 70, 85    215/60R15   A12
                            Opel Astra-K            66-110        195/65R15   A91                                  A07 A14 A21
                            B-K                     66-110        205/60R15   A91                                  A58 B03 Flh
                            e4*2007/46*0996*..      66-110        215/60R15   A91                                  NoS S02
                            - incl. Facelift 2019
                            Opel Astra-K Sports     66-110        195/65R15   A91                                  A07 A14 A21
                            Tourer                  66-110        205/60R15   A91                                  A58 B03 Car
                            B-K                     66-110        215/60R15   A91                                  NoS S02
                            e4*2007/46*0996*02-..
                            - incl. Facelift 2019


                            Allgemeine Hinweise
§22 50446, Erweiterung 12




                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                            Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                            geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                            210 km/h                100% 100% 100%
                            220 km/h                97%    100% 100%
                            230 km/h                94%    100% 100%
                            240 km/h                91%    100% 100%
                            250 km/h                -      95%      100%
                            260 km/h                -      90%      100%
                            270 km/h                -      85%      100%
                            280 km/h                -      -        95%
                            290 km/h                -      -        90%
                            300 km/h                -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                            schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                            Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                            rungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                            Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 3 von 4

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                            fang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.



                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                            führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                            gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                            A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
§22 50446, Erweiterung 12




                            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                            genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                            det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                            Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                            symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                            müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                            genrand hinausragen.

                            A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                            B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                            lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                            tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                            Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                            bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                            mousine.

                            NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
                            (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                            Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 4 von 4

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.




                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 14. August 2020 in Lambsheim statt.




                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
§22 50446, Erweiterung 12




                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                            Begutachtungspunkte beeinflussen.

                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2015.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 14. August 2020




                            Laux                                                                 00348773.DOC
                            RN/RL




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim