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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                            Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                            Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 6

                            Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                              Schleidener Straße 32
                                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                                              QM-Nr. 49 02 0201708



                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                            Modell                            RC30
                            Typ                               RC30-605
                            Radgröße                          6,0Jx15H2
                            Zentrierart                       Mittenzentrierung

                            Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                            führung       Ausführungsbezeichnung/              kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                          Zentrierring                         tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                            X2            RC30-605-1 X2 /                      4/100/57,1          40          610    1950
                                          BA03 N5 Ø63,4 - Ø57,1
§22 50446, Erweiterung 12




                            Kennzeichnungen

                            KBA-Nummer                        50446
                            Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                            Ausführungsbezeichnung            RC30-605 (s.o)
                            Radgröße                          6,0Jx15H2
                            Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                            Herstelldatum                     Monat und Jahr



                            Befestigungsmittel

                            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                            S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   28
                                      Brock Typ: ZS1C


                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                            fungen durchgeführt.


                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                        Seat
                                                              Skoda
                                                              Volkswagen


                            Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                            Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                Seite 2 von 6

                            Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Seat Arosa                  37-74        195/45R15                                       A12 A14 A21
                            6H, 6HS                                                                                  S01
                            e1*95/54*, 98/14*0049*..,
                            e9*98/14*0037*..
                            Seat Mii                    44, 50, 55   165/60R15                                       A12 A14 A21
                            AA, AAN                     44, 50, 55   165/65R15                                       F16 Flh NoE
                            e13*2007/46*1168*..;        44, 50, 55   175/55R15                                       V15 S01
                            e13*2007/46*1183*..         44, 50, 55   175/60R15
                                                        44, 50, 55   185/55R15
                                                        44, 50, 55   195/50R15    A01 K1a K2b
                                                        44, 50, 55   195/55R15    A01 K1a K2b
                                                        44, 50, 55   205/50R15    A01 K2b R03
                            Seat Mii electric           61           165/60R15                                       A12 A14 A21
                            AA                          61           165/65R15                                       F16 Flh S01
                            e13*2007/46*1168*..;        61           175/55R15
                            (32,3 kWh-Batterie)
§22 50446, Erweiterung 12




                                                        61           175/60R15
                                                        61           185/55R15
                                                        61           195/50R15    A01 K1a K2b
                                                        61           195/55R15    A01 K1a K2b
                            Skoda Citigo                44, 50, 55   165/60R15                                       A12 A14 A21
                            AA, AAN                     44, 50, 55   165/65R15                                       F16 Flh NoE
                            e13*2007/46*1169*..;        44, 50, 55   175/55R15                                       V15 S01
                            e13*2007/46*1184*..         44, 50, 55   175/60R15
                            - incl. Facelift 2017       44, 50, 55   185/55R15
                                                        44, 50, 55   195/50R15    A01 K1a K2b
                                                        44, 50, 55   195/55R15    A01 K1a K2b
                                                        44, 50, 55   205/50R15    A01 K2b R03
                            Skoda Citigo E IV           61           165/60R15                                       A12 A14 A21
                            AA                          61           165/65R15                                       F16 Flh S01
                            e13*2007/46*1169*..;        61           175/55R15
                            (32,3 kWh-Batterie)         61           175/60R15
                                                        61           185/55R15
                                                        61           195/50R15    A01 K1a K2b
                                                        61           195/55R15    A01 K1a K2b
                            VW Lupo                     92           195/45R15    R37                                A12 A14 A21
                            6ES                                                                                      B03 S01
                            e1*98/14*0147*..,
                            e1*2001/116*0147*..
                            VW Lupo                     37-77        195/45R15                                       A12 A14 A21
                            6X, 6E                                                                                   N3L S01
                            e1*97/27,98/14,
                            2001/116*0085,0114*..
                            VW UP!                      44-66        165/60R15                                       A12 A14 A21
                            AA, AAN                     44-66        165/65R15                                       F16 Flh NoE
                            e13*2007/46*1167*..;        44-66        175/55R15                                       Npf V15 S01
                            e13*2007/46*1182*..         44-66        175/60R15
                            - incl. Facelift 2016       44-66        185/55R15
                                                        44-66        195/50R15    A01 K1a K2b
                                                        44-66        195/55R15    A01 K1a K2b
                                                        44-66        205/50R15    A01 K2b R03

                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                            Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 3 von 6
                            Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                            Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            VW cross UP!                 55, 66       165/60R15                                         A12 A14 A21
                            AA                           55, 66       165/65R15                                         F16 Flh KMV
                            e13*2007/46*1167*..          55, 66       175/55R15                                         S01
                            - incl. Facelift 2016        55, 66       175/60R15
                                                         55, 66       185/55R15
                                                         55, 66       195/50R15
                                                         55, 66       195/55R15
                            VW e-UP!                     60,61        165/60R15                                         A12 A14 A21
                            AA, AAN                      60,61        165/65R15                                         F16 Flh S01
                            e13*2007/46*1167*..;         60,61        175/55R15
                            e13*2007/46*1182*..          60,61        175/60R15
                            (18,7 - 32,3 kWh-Batterie)   60,61        185/55R15
                            - incl. Facelift 2016        60,61        195/50R15     A01 K1a K2b
                                                         60,61        195/55R15     A01 K1a K2b

                            Allgemeine Hinweise
§22 50446, Erweiterung 12




                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                            Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                            geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                            210 km/h                 100% 100% 100%
                            220 km/h                 97%    100% 100%
                            230 km/h                 94%    100% 100%
                            240 km/h                 91%    100% 100%
                            250 km/h                 -      95%      100%
                            260 km/h                 -      90%      100%
                            270 km/h                 -      85%      100%
                            280 km/h                 -      -        95%
                            290 km/h                 -      -        90%
                            300 km/h                 -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                            schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                            Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                            rungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                            Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 6

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                            fang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.



                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                            den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                            zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                            VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                            nahme vorzuführen.

                            A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§22 50446, Erweiterung 12




                            A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                            genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                            det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                            Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                            symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                            müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                            genrand hinausragen.

                            B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                            lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                            tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                            F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                            Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                            Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                            len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                            Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                            abgedeckt sein.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                            Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                            Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 6

                            K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                            stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                            chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                            Bereich abgedeckt sein.

                            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                            chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
                            Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und so-
                            mit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

                            NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                            Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                            usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                            R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
§22 50446, Erweiterung 12




                            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                            ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                            oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                            fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                            Nr.   1   175/55R15      195/50R15
                            Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
                            Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
                            Nr.   4   205/55R15      225/50R15
                            Nr.   5   205/65R15      225/60R15
                            Nr.   6   235/70R15      275/60R15

                            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                            des Fahrzeugs mitzuführen.




                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 14. August 2020 in Lambsheim statt.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                            Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 6 von 6



                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                            Begutachtungspunkte beeinflussen.

                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2015.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 50446, Erweiterung 12




                            Lambsheim, 14. August 2020




                            Laux                                                                  00348770.DOC
                            RN/RL




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