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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55055815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            RC30
Typ                               RC30-605
Radgröße                          6,0Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung       Ausführungsbezeichnung/              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
              Zentrierring                         Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
W4            RC30-605 W4 /                        5/114,3/64,1        45          680    1950
              BA15 N21 Ø72,6 - Ø64,2


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        50446
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Ausführungsbezeichnung            RC30-605 (s.o.)
Radgröße                          6,0Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.



Verwendungsbereich

Hersteller                        Honda
                                  Landrover



Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55055815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Accord           113           195/60R15   M+S                              A01 A12 A14
CL3                                                                               A21 Z25 S02
e11*98/14*0165*..
Honda Accord           114           195/65R15   A13                              A14 A21 B03
CL7                    114           205/60R15   A13                              Sth S02
e6*2001/116*0091*..    114           215/60R15   A12
Honda Accord Tourer    114           195/65R15   A13                              A14 A21 B03
CM1                    114           205/60R15   A13                              Car S02
e6*2001/116*0093*..    114           215/60R15   A12
Honda CR-V (I)         94, 108       205/70R15   A11                              A14 A21 S02
RD1, RD3               94, 108       215/65R15   A01 A12 K1a
e6*95/54*0044*..,      94, 108       225/60R15   A01 A12 K1a K2b K42 Z70
e6*98/14*0076*..       94, 108       225/65R15   A01 A12 K1a K2b K42 Z70
Honda CR-V (II)        110           205/70R15   A13                              A14 A21 B03
RD8                                                                               S02
e11*98/14*0190*
00-01
Honda Civic            73, 104       195/65R15   A11                              A14 A21 B03
FK1, FK2               73, 104       205/60R15   A11                              Flh S02
e11*2001/116*
0255*07-..,
0256*07-..
- Modell 2012
Honda Civic 4-Türer    92, 104       195/65R15   A33                              A14 A21 Sth
FB1,FB2,FB7,FB8        92, 104       205/60R15   A90                              S02
e11*2007/46*0183*..;   92, 104       215/60R15   A12
e11*2007/46*0184*..;
e11*2007/46*0185*..;
e11*2007/46*0186*..
Honda Civic Hybrid     70            195/65R15   A31                              A14 A21 Lim
FD3                                                                               S02
e11*2001/116*0271*.
Honda Civic Sport      66-118        195/60R15   A13                              A14 A21 Flh
EP1,-2,-4, EV1         66-118        195/65R15   A12                              H5l S02
e11*98/14*
0173, 0174, 0188*..
e11*2001/116*0198*.
Honda FR-V             92,103,110    195/65R15   A33                              A14 A21 B03
BE1, BE3               92,103,110    205/60R15   A12                              S02
e6*2001/116*0099*..
e6*2001/116*0100*..
Honda FR-V             103           195/65R15   A33                              A14 A21 B03
BE5                    103           205/60R15   A12                              S02
e6*2001/116*0104*..
Honda HR-V             77-91         195/70R15   A11                              A14 A21 B03
GH1,2,3,4              77-91         205/65R15   A12                              S02
e6*98/14*0062,
0063, 0067, 0068*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55055815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen          Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Integra           140           195/55R15                                          A12 A14 A21
DC2                     140           205/50R15    A01 K42 R70                           S02
e6*95/54*0052*..
Honda Shuttle           110           195/65R15    A13 M+S T91 T95 Z24                   A14 A21 V15
RA1, RA3                110           205/65R15    A13                                   S02
e6*93/81*0002*..,       110           225/60R15    A01 A12 K2b R03
e6*95/54*0050*..
Honda Stream            92, 115       195/65R15                                          A12 A14 A21
RN1, RN3                                                                                 S02
e6*98/14*0081*..,
e6*98/14*0082*..
Land Rover Freelander   71-130        195/80R15    A11 R09 T96 127                       A14 A21 B03
LN, LND                 71-130        205/70R15    A12 R37 T93 T95 T96 131               S02
e11*96/79*0082*..,      71-130        215/65R15    A12 R37 T00 T96 132
e1*98/14*0134*..        71-130        225/60R15    A01 A12 G01 T95 T96 134
                        71-130        225/65R15    A12 130



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55055815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55055815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

H5l     Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung
195/65R15, 205/55R16 bzw. 215/45R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55055815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15     225/50R15
Nr.   5   205/65R15     225/60R15
Nr.   6   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Z24      Rad/Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen für die der Fahrzeugherstel-
ler die Verwendung der angegebenen Rädern/Reifen bescheinigt.

Z25      Rad/Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen für die der Fahrzeugherstel-
ler die Verwendung von 15" Rädern/Reifen durch Teilegutachten bzw. Herstellerfreigaben bescheinigt.

Z70     Die Befestigungsschrauben bzw. Befestigungslaschen der Kunststoffradabdeckung an Achse 2
sind zu versetzen oder zu entfernen (ggf. durch Verkleben erneut befestigen).

127      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1270 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

131      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1310 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

132      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1320 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

134      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 29. Juli 2015 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55055815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 29. Juli 2015




Bohlander                                                                    00233140.DOC




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                                               Herstellerempfehlung
                                              Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                             RC30 6,0x15
KBA / ECE                                                          50446 / 000911 + 000912

Hersteller RDKS/TPMS                                               Ventilart                 Montierbar
                                                      Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                              Metall                        ja
Continental / VDO Redi                                                                           ja
CUB Universal                                          Metall                                    ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall                                    ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall                                    ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall                                   nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall                                   nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall                                   nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall                                    ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall                                    ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall                                   nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall                                   nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall                                   nein
Orange Universal Clamp In                              Metall                                    ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi                                     ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall                                    ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall                                    ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall                                    ja
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall                                    ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall                                    ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall                                   nein
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall                                   nein
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall                                    ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall                                    ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi                                     ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall                                    ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall                                    ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall                                    ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall                                    ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall                                    ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall                                    ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall                                    ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall                                   nein
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall                                   nein
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall                                    ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall                                    ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi                                     ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi                                     ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi                                     ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi                                     ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi                                     ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi                                     ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi                                     ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi                                     ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi                                     ja
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall                                    ja
TRW LCCI Clamp In                                      Metall                                    ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.