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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 6

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0400809


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

               Modell                            RC30
               Typ                               RC30-605
               Radgröße                          6,0Jx15H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung       Ausführungsbezeichnung/              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                             Zentrierring                         Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               W4            RC30-605 W4 /                        5/114,3/60,1        45          680    1950
                             BA17 N27 Ø72,6 - Ø60,1


               Kennzeichnungen
§22 50446*03




               KBA-Nummer                        50446
               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Ausführungsbezeichnung            RC30-605 (s.o.)
               Radgröße                          6,0Jx15H2
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr


               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   28
               S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
               S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°       90                   -


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.


               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Fiat
                                                 Suzuki
                                                 Toyota


               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Fiat Sedici                79-99,2      195/65R15   A13                            A14 A21 A57
               FY                         79-99,2      205/60R15   A39                            B03 Flh KMV
               e4*2001/116*0106*..        79-99,2      205/65R15   A39                            S02
                                          79-99,2      215/60R15   A12
               Suzuki SX4                 66-99,2      195/65R15   A13                            A14 A21 A58
               EY                         66-99,2      205/60R15   A39                            B03 Flh KOV
               e4*2001/116*0105*..;       66-99,2      205/65R15   A39                            S02
               e4*2007/46*0284*..         66-99,2      215/60R15   A12
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Suzuki SX4                 66-99,2      195/65R15   A13                            A14 A21 A57
               EY                         66-99,2      205/60R15   A39                            B03 Flh KMV
               e4*2001/116*0105*..;       66-99,2      205/65R15   A39                            S02
               e4*2007/46*0284*..         66-99,2      215/60R15   A12
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Suzuki SX4                 79, 88       195/65R15 A39                              A14 A21 A58
               GY                         79, 88       205/60R15 A12                              Lim S04
§22 50446*03




               e4*2001/116*0124*..        79, 88       215/60R15 A01 A12 K1b
               - Limousine
               Suzuki Swift Sport         92           185/60R15 A33                              A14 A21 A58
               MZ                         92           195/55R15 A12                              Flh S02
               e4*2001/116*0090*..
               Toyota Auris (I)           66-97        195/65R15   A33                            A14 A21 B03
               E15J, E15UT..              66-97        205/60R15   A91                            Flh V15 S03
               e11*2001/116*0299*..;      66-97        215/60R15   A12
               0305*00-13;                66-97        225/55R15   A12
               e11*2007/46*0167*..;
               0019*00-03
               - incl. Facelift 2010
               Toyota Auris (II)          82, 85, 97   195/65R15 A33                              A14 A21 A58
               E15UT(a), E15UTN(a)        82, 85, 97   205/60R15 A33                              Car F24 Flh
               e11*2001/116*0305*14-..;   82, 85, 97   215/60R15 A12                              Pe2 S03
               e11*2007/46*0019*04-..
               - ab Modell 2013 (E18)
               - incl. Facelift 2015
               Toyota Auris (II)          66, 73, 85   195/65R15 A33                              A14 A21 A58
               E15UT(a), E15UTN(a)        66, 73, 85   205/60R15 A33                              Car F23 Flh
               e11*2001/116*0305*14-..;   66, 73, 85   215/60R15 A12                              Pe2 S03
               e11*2007/46*0019*04-..
               - ab Modell 2013 (E18)
               - incl. Facelift 2015
               Toyota Auris Hybrid (I)    73           195/65R15 A33                              A14 A21 B03
               HE15U(a)                   73           205/60R15 A91                              Flh S03
               e11*2007/46*0018*00-04
               Toyota Auris Hybrid(II)    73           195/65R15 A33                              A14 A21 A58
               HE15U(a)                   73           205/60R15 A33                              Car F24 Flh
               e11*2007/46*0018*05-..     73           215/60R15 A12                              Pe2 S03
               - ab Modell 2013 (E18)
               - incl. Facelift 2015


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6

               Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Toyota Corolla             66, 73, 97   195/65R15 A33                                    A14 A21 A58
               E15EJ                      66, 73, 97   205/60R15 A33                                    F23 Lim Pe2
               e11*2001/116*0304*09-..    66, 73, 97   215/60R15 A12                                    S03
               - ab Modell 2014 (E18)
               Toyota Corolla             66-97        195/65R15   A33                                  A14 A21 B03
               E15EJ, E15ES               66-97        205/60R15   A91                                  Sth V15 S03
               e11*2001/116*0304*00-08;   66-97        215/60R15   A12
               e11*2001/116*0314*.        66-97        225/55R15   A12
               Toyota MR2                 115-129      195/55R15   M+S R02                              A11 A14 A21
               W2, W20                    115-129      205/55R15   M+S R03                              B03 MR5 S03
               F438;
               e6*93/81*0011*..
               Toyota Picnic              66-94        215/55R15                                        A12 A14 A21
               XM1                        66-94        225/50R15 A01 K2b                                S03
               e11*93/81*0063*..
§22 50446*03




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
               Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
               die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 6

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
               ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
§22 50446*03




               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
               tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
               mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

               F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 6

               Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
               (3-türig und 5-türig).

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
§22 50446*03




               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               MR5 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
               sind, möglich:

                      Vorderachse     Hinterachse

                      195/55R15       205/55R15, 215/50R15, 225/50R15

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
               an Achse 1.

               R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 6

               V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr.   1   175/55R15     195/50R15
               Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
               Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
               Nr.   4   205/55R15     225/50R15
               Nr.   5   205/65R15     225/60R15
               Nr.   6   235/70R15     275/60R15

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 1. August 2016 in Lambsheim statt.
§22 50446*03




               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 1. August 2016




               Bohlander                                                                      00254636.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim