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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 8


                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            RC30
                             Typ                               RC30-605
                             Radgröße                          6,0Jx15H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad -                   Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung      Ausführungsbezeichnung /              Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                          Zentrierring                          Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             M1           RC30-605-1 M1 / ohne Ring             4/100/54,1          46          610    1950


                             Kennzeichnungen
§ 22 50446, Erweiterung 11




                             KBA-Nummer                        50446
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Ausführungsbezeichnung            RC30-605 (s.o)
                             Radgröße                          6,0Jx15H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                             S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      100                   34,5
                                       Brock Typ D6
                             S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                   34,5
                                       Brock Typ D6
                             S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   34,5
                                       Brock Typ D6

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°       90                   28
                                       Brock Typ ZS1C

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Hyundai, Kia, Mazda, Opel, Suzuki

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 2 von 8

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Hyundai Accent          71-83         185/55R15   A31 R37                             A14 A21 B03
                             MC                      71-83         185/60R15   A31 R37                             Flh S03
                             e4*2001/116*0103*..,    71-83         195/50R15   A12 R37
                                                     71-83         195/55R15   A12
                             Hyundai Accent          71-83         185/55R15   A31 R37                             A14 A21 B03
                             MC, MCT                 71-83         185/60R15   A31 R37                             Sth S03
                             e4*2001/116*0103*..,    71-83         195/50R15   A12 R37
                             e4*2001/116*0110*       71-83         195/55R15   A12
                             Hyundai Getz            46-81         185/55R15                                       A12 A14 A21
                             TB, TBI                 46-81         195/50R15   A01 K1a K2b                         Flh S03
                             e4*98/14*0066*..,
                             e4*2001/116*0123*..
                             Hyundai i10 (II)        48-64         175/55R15   A90                                 A14 A21 A58
                             IA, IA-HME              48-64         175/60R15   A12                                 Flh Y13 S03
                             e11*2007/46*1008*..;    48-64         185/55R15   A12
§ 22 50446, Erweiterung 11




                             e13*2007/46*1602*..;    48-64         195/50R15   A01 K1a K1b K2b
                             e5*2007/46*1086*..
                             - incl. Facelift 2017
                             Hyundai i10 (III)       49-62         175/55R15   A91                                 A14 A21 A58
                             AC3                     49-62         185/55R15   A12                                 Flh S03
                             e5*2007/46*0090*..      49-62         195/50R15   A12
                             Hyundai i20             55-88         185/60R15   A33                                 A14 A21 Cpe
                             GB, GB-HME              55-88         185/65R15   A33                                 Flh KOV S02
                             e11*2007/46*1600*..;    55-88         195/60R15   A90
                             e13*2007/46*1603*..,    55-88         205/55R15   A12
                             e5*2007/46*1087*..      55-88         205/60R15   A12
                             - Fließheck
                             - Coupé
                             incl. Facelift 2018
                             Hyundai i20             55-94         175/60R15   R37                                 A12 A14 A21
                             PB, PBT                 55-94         175/65R15   R37                                 Flh V15 S03
                             e11*2001/116*0333*.     55-94         185/55R15   A01 K1a R37
                             e11*2007/46*0129*..     55-94         185/60R15   A01 K1a
                             - incl. Facelift 2012   55-94         195/55R15   A01 K1a K2b
                                                     55-94         205/50R15   A01 K1c K2b
                                                     55-94         205/55R15   A01 K1c K2b K5a
                             Hyundai i20 Active      66-88         185/60R15   A33                                 A14 A21 Flh
                             GB, GB-HME              66-88         185/65R15   A33                                 KMV S02
                             e11*2007/46*1600*..;    66-88         195/60R15   A90
                             e13*2007/46*1603*..,    66-88         205/55R15   A12
                             e5*2007/46*1087*..      66-88         205/60R15   A12
                             Kia Picanto (I)         44-48         175/50R15   T75                                 A12 A14 A21
                             BA                      44-55         195/45R15   T78                                 Flh S01
                             e4*2001/116*0085*..
                             Kia Picanto (II)        48-63         175/50R15   K1a K1b K2b K6g K8h                 A01 A12 A14
                             TA                      48-63         195/45R15   K1c K2b K6h K8h                     A21 A58 Flh
                             e4*2007/46*0256*..      51, 63        165/50R15   K1a K1b K2b K6g K8h T73             S01




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                             Hersteller                          Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 3 von 8
                             Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                         weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Kia Picanto (III)          49, 62, 74    175/55R15                                       A12 A14 A21
                             JA                         49, 62, 74    175/60R15                                       A58 Flh KOV
                             e11*2007/46*3848*..;       49, 62, 74    185/55R15                                       S03
                             e5*2007/46*1078*..         49, 62, 74    195/50R15   A01 K1a K1b K2b K8h
                             Kia Picanto (III) X-Line   62, 74        175/55R15                                       A12 A14 A21
                             JA                         62, 74        175/60R15                                       A58 Flh KMV
                             e11*2007/46*3848*..;       62, 74        185/55R15                                       S03
                             e5*2007/46*1078*..         62, 74        195/50R15   A01 K6w
                             Kia Rio                    65-83         185/55R15   A33                                 A14 A21 Flh
                             DE                         65-83         185/60R15   A12                                 S03
                             e4*2001/116*0093*..        65-83         195/50R15   A12
                                                        65-83         195/55R15   A12
                             Kia Rio                    57-89         185/60R15   A31                                 A14 A21 A58
                             YB                         57-89         185/65R15   A31                                 Flh S02
                             e11*2007/46*3777*..;       57-89         195/60R15   A12
                             e5*2007/46*1077*..
§ 22 50446, Erweiterung 11




                             Kia Stonic                 61-100        185/65R15   A39                                 A14 A21 A58
                             YB                         61-100        195/60R15   A39                                 Z15 S02
                             e11*2007/46*               61-100        205/55R15   A39
                             3777*01-..;                61-100        205/60R15   A12
                             e5*2007/46*1077*..
                             - 15 Zoll Serie
                             Mazda 2 (II)               50-76         175/60R15   A91                                 A14 A21 Flh
                             DE, DE1                    50-76         185/55R15   A12                                 V15 S03
                             e13*2001/116*0254*,        50-76         195/50R15   A12
                             e13*2001/116*0255*.        50-76         205/50R15   A12
                             Opel Agila-B               48-69         165/65R15   A91 R37                             A14 A21 S04
                             H-B                        48-69         175/60R15   A12 R37
                             e4*2001/116*0135*..        48-69         185/55R15   A12 R37
                                                        48-69         185/60R15   A12
                                                        48-69         195/55R15   A12
                             Suzuki Splash              48-69         165/65R15   A91 R37                             A14 A21 S04
                             EX                         48-69         175/60R15   A12 R37
                             e4*2001/116*0130*..;       48-69         185/55R15   A12 R37
                             e4*2007/46*0283*..         48-69         185/60R15   A12
                                                        48-69         195/55R15   A12


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 8


                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%
§ 22 50446, Erweiterung 11




                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 5 von 8

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
§ 22 50446, Erweiterung 11




                             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             Cpe     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                             pé.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                        Seite 6 von 8


                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                             schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
                             gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
§ 22 50446, Erweiterung 11




                             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
                             fenheck.

                             T73     Reifen (LI 73) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 730 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                        Seite 7 von 8


                             T75     Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T78     Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse   Hinterachse

                             Nr.   1   175/55R15     195/50R15
                             Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
                             Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
§ 22 50446, Erweiterung 11




                             Nr.   4   205/55R15     225/50R15
                             Nr.   5   205/65R15     225/60R15
                             Nr.   6   235/70R15     275/60R15

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
                             (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                             tung).




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 16. März 2020 in Lambsheim statt.


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 8 von 8



                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2015.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 16. März 2020




                             Bohlander                                                                     00340100.DOC
§ 22 50446, Erweiterung 11




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim