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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0192006

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            RC30
               Typ                               RC30-605
               Radgröße                          6,0Jx15H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               M1           RC30-605-1 M1 / ohne Ring             4/100/54,1         46       610     1950

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        50446
               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung             RC30-605 (s.o)
               Radgröße                          6,0Jx15H2
§22 50446*13




               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment    Schaftlänge / Gesamthöhe(mm)
                                                                     (Nm)
               S01       Mutter M12x1,5 Brock Typ     Kegel 60°      100             34,5
                         D6
               S02       Mutter M12x1,5 Brock Typ     Kegel 60°      125             34,5
                         D6
               S03       Mutter M12x1,5 Brock Typ     Kegel 60°      110             34,5
                         D6
               S04       Schraube M12x1,5 Brock       Kegel 60°      90              28
                         Typ ZS1C

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Hyundai
                                                 Kia
                                                 Mazda
                                                 Opel
                                                 Suzuki

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung        kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Hyundai Accent            71-83        185/55R15   A31 R37                         A14 A21 B03
               MC                        71-83        185/60R15   A31 R37                         Flh S03
               e4*2001/116*0103*..,      71-83        195/50R15   A12 R37
                                         71-83        195/55R15   A12
               Hyundai Accent            71-83        185/55R15   A31 R37                         A14 A21 B03
               MC, MCT                   71-83        185/60R15   A31 R37                         Sth S03
               e4*2001/116*0103*..,      71-83        195/50R15   A12 R37
               e4*2001/116*0110*         71-83        195/55R15   A12
               Hyundai Getz              46-81        185/55R15                                   A12 A14 A21
               TB, TBI                   46-81        195/50R15   A01 K1a K2b                     Flh S03
               e4*98/14*0066*..,
               e4*2001/116*0123*..
               Hyundai i10 (II)          48-64        175/55R15   A90                             A14 A21 A58
               IA, IA-HME                48-64        175/60R15   A12                             Flh Y13 S03
               e11*2007/46*1008*..;      48-64        185/55R15   A12
               e13*2007/46*1602*..;      48-64        195/50R15   A01 K1a K1b K2b
               e5*2007/46*1086*..
               - incl. Facelift 2017
§22 50446*13




               Hyundai i10 (III)         49-74        175/55R15   A91                             A14 A21 A58
               AC3                       49-74        185/55R15   A12                             Flh S03
               e5*2007/46*0090*..        49-74        195/50R15   A12
               - incl. N-Line
               Hyundai i20 (I)           55-94        175/60R15   R37                             A12 A14 A21
               PB, PBT                   55-94        175/65R15   R37                             Flh V15 S03
               e11*2001/116*0333*.       55-94        185/55R15   A01 K1a R37
               e11*2007/46*0129*..       55-94        185/60R15   A01 K1a
               - incl. Facelift 2012     55-94        195/55R15   A01 K1a K2b
                                         55-94        205/50R15   A01 K1c K2b
                                         55-94        205/55R15   A01 K1c K2b K5a
               Hyundai i20 (II)          55-88        185/60R15   A33                             A14 A21 Cpe
               GB, GB-HME                55-88        185/65R15   A33                             Flh KOV S02
               e11*2007/46*1600*..;      55-88        195/60R15   A90
               e13*2007/46*1603*..,      55-88        205/55R15   A12
               e5*2007/46*1087*..        55-88        205/60R15   A12
               - Fließheck
               - Coupé
               incl. Facelift 2018
               Hyundai i20 (II) Active   66-88        185/60R15   A33                             A14 A21 Flh
               GB, GB-HME                66-88        185/65R15   A33                             KMV S02
               e11*2007/46*1600*..;      66-88        195/60R15   A90
               e13*2007/46*1603*..,      66-88        205/55R15   A12
               e5*2007/46*1087*..        66-88        205/60R15   A12
               Hyundai i20 (III)         61-88        185/65R15   A33                             A14 A21 A58
               BC3                       61-88        195/60R15   A91                             Flh NoE NoP
               e5*2007/46*0121*..        61-88        205/55R15   A01 A12 K1b                     S02
               Kia Picanto (I)           44-48        175/50R15   T75                             A12 A14 A21
               BA                        44-55        195/45R15   T78                             Flh S01
               e4*2001/116*0085*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                          Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                  Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Kia Picanto (II)           48-63         175/50R15   K1a K1b K2b K6g K8h             A01 A12 A14
               TA                         48-63         195/45R15   K1c K2b K6h K8h                 A21 A58 Flh
               e4*2007/46*0256*..         51, 63        165/50R15   K1a K1b K2b K6g K8h T73         S01
               Kia Picanto (III)          49, 62, 74    175/55R15                                   A12 A14 A21
               JA                         49, 62, 74    175/60R15                                   A58 Flh KOV
               e11*2007/46*3848*..;       49, 62, 74    185/55R15                                   S03
               e5*2007/46*1078*..         49, 62, 74    195/50R15   A01 K1a K1b K2b K8h
               - incl. Facelift 2020
               Kia Picanto (III) X-Line   49-74         175/55R15                                   A12 A14 A21
               JA                         49-74         175/60R15                                   A58 Flh KMV
               e11*2007/46*3848*..;       49-74         185/55R15                                   S03
               e5*2007/46*1078*..         49-74         195/50R15   A01 K6w
               - incl. Facelift 2020
               Kia Rio (II)               65-83         185/55R15   A33                             A14 A21 Flh
               DE                         65-83         185/60R15   A12                             S03
               e4*2001/116*0093*..        65-83         195/50R15   A12
                                          65-83         195/55R15   A12
               Kia Rio (IV)               57-89         185/60R15   A31                             A14 A21 A58
               YB                         57-89         185/65R15   A31                             Flh S02
§22 50446*13




               e11*2007/46*3777*..;       57-89         195/60R15   A12
               e5*2007/46*1077*..
               - incl. Facelift 2020
               Kia Stonic                 61-100        185/65R15   A39                             A14 A21 A58
               YB                         61-100        195/60R15   A39                             Z15 Z16 S02
               e11*2007/46*               61-100        205/55R15   A39
               3777*01-..;                61-100        205/60R15   A12
               e5*2007/46*1077*..
               - 15/16-Zoll Serie
               - incl. Facelift 2020
               Mazda 2 (II)               50-76         175/60R15   A91                             A14 A21 Flh
               DE, DE1                    50-76         185/55R15   A12                             V15 S03
               e13*2001/116*0254*,        50-76         195/50R15   A12
               e13*2001/116*0255*.        50-76         205/50R15   A12
               Opel Agila-B               48-69         165/65R15   A91 R37                         A14 A21 S04
               H-B                        48-69         175/60R15   A12 R37
               e4*2001/116*0135*..        48-69         185/55R15   A12 R37
                                          48-69         185/60R15   A12
                                          48-69         195/55R15   A12
               Suzuki Splash              48-69         165/65R15   A91 R37                         A14 A21 S04
               EX                         48-69         175/60R15   A12 R37
               e4*2001/116*0130*..;       48-69         185/55R15   A12 R37
               e4*2007/46*0283*..         48-69         185/60R15   A12
                                          48-69         195/55R15   A12


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 8

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
§22 50446*13




               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 8

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
§22 50446*13




               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
               ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 8

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.
§22 50446*13




               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 8

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T73    Reifen (LI 73) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 730 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T75    Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse
§22 50446*13




               Nr.   1   175/55R15     195/50R15
               Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
               Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
               Nr.   4   205/55R15     225/50R15
               Nr.   5   205/65R15     225/60R15
               Nr.   6   235/70R15     275/60R15

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 26. Februar 2021 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 8 von 8
               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2015.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 26. Februar 2021
§22 50446*13




               Schmidt                                                                       00362144.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim