GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0400809 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RC30 Typ RC30-605 Radgröße 6,0Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad – Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Ausführungsbezeichnung/ Lochkreis-ø (mm)/ tiefe last (mm) Zentrierring Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) M3 RC30-605 M3 / ohne Ring 5/114,3/67,1 46 680 1950 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50446 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS § 22 50446*04 Ausführungsbezeichnung RC30-605 (s.o.) Radgröße 6,0Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - S04 Serien-Mutter M12x1,5 Ma- Kegel 60° 110 25 zda T.Nr. B002-37-160B S05 Serienmutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - für Leichtmetallräder S06 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Hyundai Kia Mazda Mitsubishi Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Hyundai Coupe 77-123 195/65R15 A13 A14 A21 GK S02 e11*98/14*0186*.. Hyundai Ioniq Hybrid 77,2 195/60R15 A39 A14 A21 A58 AE 77,2 195/65R15 A39 Flh NoE S06 e4*2007/46*1157*.. 77,2 205/60R15 A91 77,2 215/60R15 A12 Hyundai Trajet 82-127 205/65R15 M+S R09 A11 A14 A21 FO 82-127 215/65R15 132 S02 e11*98/14*0130*.. Hyundai XG ... 120-145 195/65R15 A11 M+S R09 A14 A21 B03 XG 120-145 205/65R15 A12 S02 e11*98/14*0109*.. Hyundai i30 /-cw 66-105 185/65R15 A13 R09 A14 A21 B03 FD, FDH 66-105 195/60R15 A33 R37 B30 Car Flh e11*2001/116*0313*. 66-105 195/65R15 A33 S02 e11*2001/116*0343*. 66-105 205/60R15 A12 e11*2007/46*0225*.. § 22 50446*04 Hyundai i30 /-cw 66-100 195/65R15 A13 A14 A17 A21 GDH, GDH-HME 66-100 205/60R15 A33 A58 B81 Car e11*2007/46*0337*..; 66-100 215/60R15 A12 Cpe Flh X82 e11*2007/46*0338*..; S02 e13*2007/46*1604*.. - incl. Facelift 2015 Hyundai ix20 57-94 195/65R15 A13 A14 A21 A58 JC, JC-HME 57-94 205/60R15 A90 Flh S02 e4*2007/46*0207*..; 57-94 215/60R15 A12 e4*2007/46*0223*..; e13*2007/46*1605*.. - incl. Facelift 2015 Kia Soul 85-103 195/65R15 A13 A07 A14 A21 AM 85-103 195/70R15 A01 A12 G73 A58 S05 e4*2001/116*0139*..; 85-103 195/70R15 A12 Z18 e4*2007/46*0133*.. 85-103 205/60R15 A33 X74 85-103 205/60R15 A01 A33 G46 85-103 205/65R15 A01 A12 G73 85-103 205/65R15 A12 Z18 85-103 215/60R15 A12 85-103 215/65R15 A01 A12 G73 85-103 215/65R15 A12 Z18 Kia Venga 55-94 195/65R15 A13 A07 A14 A21 YN, -/S, -/G 55-94 205/60R15 A90 A58 Flh S05 e4*2007/46* 55-94 215/60R15 A12 0130*,0131*, 0261*,0262*..; e50*2007/46*0052*.. - incl. Facelift 2015 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Kia cee'd 66-106 185/65R15 A13 R09 A07 A14 A21 ED 66-106 195/60R15 A33 R37 B03 B30 Car e4*2001/116*0121*.; 66-106 195/65R15 A33 Cpe Flh S05 e4*2007/46*0132*.. 66-106 205/60R15 A12 - pro_cee'd /-SW Kia cee'd /-SW 66-100 195/65R15 A13 A07 A14 A17 JD 66-100 205/60R15 A33 A21 A58 B81 e4*2007/46*0496*..; 66-100 215/60R15 A12 Car X82 Y85 e4*2007/46*0497*.. S05 - incl. Facelift 2015 Kia pro_cee'd 66-100 195/65R15 A13 A07 A14 A17 JD 66-100 205/60R15 A33 A21 A58 B81 e4*2007/46*0496*.. 66-100 215/60R15 A01 A12 K4h X82 Y84 S05 - incl. Facelift 2015 Mazda 3 (I) 62-80 195/65R15 A39 A07 A14 A21 BK 62-80 205/60R15 A12 B02 B03 Flh e1*2001/116*0234*.. Lim S04 Mazda 3 (II) 77 - 110 195/65R15 A91 A07 A14 A21 BL 77 - 110 205/60R15 A91 B03 Flh Sth § 22 50446*04 e11*2001/116* S04 0262*00-09 (FIN: -JMZBL...) Mazda 323 F 96 195/55R15 A11 A14 A21 B03 BJ, BJD 96 205/50R15 A01 A12 K42 K46 K56 S02 e1*98/14*0094*.., e1*98/14*0181*.. Mazda 5 (I) 81-107 195/65R15 A39 A07 A14 A21 CR1 81-107 205/60R15 A12 B02 B03 B30 e13*2001/116*0156*. S04 Mazda 5 (II) 85 195/65R15 A33 A07 A14 A21 CW, CWE 85 205/60R15 A01 A91 K6f A58 B03 B30 e1*2007/46*0433*.., S04 e13*2007/46*1731*00 Mazda 6 (I) 119-122 195/65R15 A11 M+S A07 A14 A21 GG/GY; GG1/GY1 88-108 195/65R15 A11 B03 Car Flh e1*98/14*0188*..; 88-108 205/60R15 A11 Lim S04 e11*2001/116*0203*. 88-108 215/55R15 A12 Mazda MPV 88-90,104 205/65R15 A11 A14 A21 B03 LW ww. LWD 88-90,104 215/60R15 A12 S03 e1*98/14*0118*.., e1*98/14*0165*.. Mitsubishi Lancer 60-99 195/55R15 A33 M+S A14 A21 B03 CS0 60-99 195/60R15 A12 Car Sth S02 e1*2001/116*0233* Mitsubishi 92-110 205/65R15 A11 A14 A21 Space Runner S02 N50 (Version DR .. ) e1*97/27*0103*.. Mitsubishi 92-110 205/65R15 A11 A14 A21 Space Wagon S02 N50 (Version DW .. ) e1*97/27*0103*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 7 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. § 22 50446*04 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee- ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 7 A17 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht werden. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten- § 22 50446*04 schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ- lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs- tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B30 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1. B81 Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg- hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin- gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran- zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr- zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 7 G73 Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge- schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei- chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte vollständig umzulegen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. § 22 50446*04 M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. X74 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan- leitung). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 7 von 7 X82 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an Achse 1. Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei- tung). 132 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1320 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Prüfort und Prüfdatum § 22 50446*04 Die Verwendungsprüfung fand am 9. Februar 2017 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 9. Februar 2017 Bohlander 00265020.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim