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							GUTACHTEN zur ECE R124 000912

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55056015 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605-1
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                            Seite 1 von 2



Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
M1           RC30-605-1 M1 / ohne Ring               4/100/54,1          47          610    1950




Befestigungsmittel (vom Radhersteller mitgeliefert)

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Gesamthöhe (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110                    34,5
          Bimecc Typ D8, SW21




Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai i20               55-74          185/65R15      A33 ECE                               A14 A21 Cpe
GB                                                                                            Flh S02
e11*2007/46*1600*..
- Fließheck
- Coupé




Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
bene Reifenfülldruck zu beachten ist.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000912

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55056015 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605-1
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 2 von 2


Spezielle Auflagen und Hinweise

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben
durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass
die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 27. Juli 2015
                                                                                       00233031.DOC




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