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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (5. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                            Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 7

                            Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                              Schleidener Straße 32
                                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                                              QM-Nr. 49 02 0201708



                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                            Modell                            RC30
                            Typ                               RC30-605
                            Radgröße                          6,0Jx15H2
                            Zentrierart                       Mittenzentrierung

                            Aus-         Kennzeichnung Rad –                   Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                            führung      Ausführungsbezeichnung/               Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                         Zentrierring                          Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                            M1           RC30-605-1 M1 / ohne Ring             4/100/54,1          47          610    1950
§22 50446, Erweiterung 12




                            Kennzeichnungen

                            KBA-Nummer                        50446
                            Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                            Ausführungsbezeichnung            RC30-605 (s.o)
                            Radgröße                          6,0Jx15H2
                            Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                            Herstelldatum                     Monat und Jahr



                            Befestigungsmittel

                            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                            S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      100                   34,5
                                      Brock Typ: D6
                            S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                   34,5
                                      Brock Typ: D6
                            S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   34,5
                                      Brock Typ: D6

                            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                            S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                    28
                                      Brock Typ: ZS1C



                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                            fungen durchgeführt.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (5. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                Seite 2 von 7

                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                     Hyundai
                                                           Kia
                                                           Opel
                                                           Suzuki


                            Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                            Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Hyundai i10 (II)           48-64         175/55R15    A90                                A14 A21 A58
                            IA, IA-HME                 48-64         175/60R15    A12                                Flh Y13 S03
                            e11*2007/46*1008*..;       48-64         185/55R15    A12
§22 50446, Erweiterung 12




                            e13*2007/46*1602*..;       48-64         195/50R15    A01 K1a K1b K2b
                            e5*2007/46*1086*..
                            - incl. Facelift 2017
                            Hyundai i10 (III)          49-74         175/55R15                                       A12 A14 A21
                            AC3                        49-74         185/55R15                                       A58 Flh S03
                            e5*2007/46*0090*..
                            Hyundai i20                55-88         185/60R15    A33                                A14 A21 Cpe
                            GB, GB-HME                 55-88         185/65R15    A33                                Flh KOV S02
                            e11*2007/46*1600*..;       55-88         195/60R15    A12
                            e13*2007/46*1603*..,
                            e5*2007/46*1087*..
                            - Fließheck
                            - Coupé
                            incl. Facelift 2018
                            Hyundai i20                55-94         175/60R15    R37                                A12 A14 A21
                            PB, PBT                    55-94         175/65R15    R37                                Flh S03
                            e11*2001/116*0333*.        55-94         185/55R15    R37
                            e11*2007/46*0129*..        55-94         185/60R15
                            - incl. Facelift 2012      55-94         195/55R15    A01 K1a
                            Hyundai i20 Active         66-88         185/60R15    A33                                A14 A21 Flh
                            GB, GB-HME                 66-88         185/65R15    A33                                KMV S02
                            e11*2007/46*1600*..;       66-88         195/60R15    A12
                            e13*2007/46*1603*..,
                            e5*2007/46*1087*..
                            Kia Picanto (II)           48-63         175/50R15    K1a K1b K2b K6g K8h                A01 A12 A14
                            TA                         48-63         195/45R15    K1a K1b K2b K6g K8h                A21 A58 Flh
                            e4*2007/46*0256*..         51, 63        165/50R15    K2b K6g T73                        S01
                            Kia Picanto (III)          49, 62, 74    175/55R15                                       A12 A14 A21
                            JA                         49, 62, 74    175/60R15                                       A58 Flh KOV
                            e11*2007/46*3848*..;       49, 62, 74    185/55R15                                       S03
                            e5*2007/46*1078*..         49, 62, 74    195/50R15    A01 K1a K1b K2b K8h
                            Kia Picanto (III) X-Line   49-74         175/55R15                                       A12 A14 A21
                            JA                         49-74         175/60R15                                       A58 Flh KMV
                            e11*2007/46*3848*..;       49-74         185/55R15                                       S03
                            e5*2007/46*1078*..         49-74         195/50R15    A01 K6w

                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (5. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                            Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 3 von 7
                            Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                              Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Kia Rio                    57-89        185/60R15     A31                                   A14 A21 A58
                            YB                         57-89        185/65R15     A31                                   Flh S02
                            e11*2007/46*3777*..;       57-89        195/60R15     A12
                            e5*2007/46*1077*..
                            - incl. Facelift 2020
                            Kia Stonic                 61-100       185/65R15     A39                                   A14 A21 A58
                            YB                         61-100       195/60R15     A39                                   Z15 Z16 S02
                            e11*2007/46*               61-100       205/55R15     A39
                            3777*01-..;                61-100       205/60R15     A12
                            e5*2007/46*1077*..
                            - 15/16-Zoll Serie
                            - incl. Facelift 2020
                            Opel Agila-B               48-69        165/65R15     A91 R37                               A14 A21 S04
                            H-B                        48-69        175/60R15     A12 R37
                            e4*2001/116*0135*..        48-69        185/55R15     A12 R37
                                                       48-69        185/60R15     A12
                                                       48-69        195/55R15     A12
§22 50446, Erweiterung 12




                            Suzuki Splash              48-69        165/65R15     A91 R37                               A14 A21 S04
                            EX                         48-69        175/60R15     A12 R37
                            e4*2001/116*0130*..;       48-69        185/55R15     A12 R37
                            e4*2007/46*0283*..         48-69        185/60R15     A12
                                                       48-69        195/55R15     A12




                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                            Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                            geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (5. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 7

                            Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                   V      W        Y
                            210 km/h               100% 100% 100%
                            220 km/h               97%    100% 100%
                            230 km/h               94%    100% 100%
                            240 km/h               91%    100% 100%
                            250 km/h               -      95%      100%
                            260 km/h               -      90%      100%
                            270 km/h               -      85%      100%
                            280 km/h               -      -        95%
                            290 km/h               -      -        90%
                            300 km/h               -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                            schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                            Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§22 50446, Erweiterung 12




                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                            rungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                            fang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.



                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                            den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                            zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                            VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                            nahme vorzuführen.

                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                            genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                            det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                            Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                            symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                            müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                            genrand hinausragen.


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (5. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 5 von 7

                            A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                            A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                            A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                            Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                            pé.
§22 50446, Erweiterung 12




                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                            len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                            Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                            abgedeckt sein.

                            K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                            des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                            sein.

                            K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                            stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                            chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                            Bereich abgedeckt sein.

                            K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                            schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                            K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                            hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                            K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                            Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                            chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                            sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (5. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 6 von 7

                            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                            ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                            oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            T73     Reifen (LI 73) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 730 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
§22 50446, Erweiterung 12




                            sichtigen.

                            Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
                            (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                            Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                            Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                            tung).

                            Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
                            Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                            tung).




                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 14. August 2020 in Lambsheim statt.



                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                            Begutachtungspunkte beeinflussen.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                            Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (5. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 7 von 7



                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2015.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 14. August 2020
§22 50446, Erweiterung 12




                            Laux                                                                   00348768.DOC
                            RN/RL




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim