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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0192006

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            RC30
               Typ                               RC30-605
               Radgröße                          6,0Jx15H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               M1           RC30-605-1 M1 / ohne Ring             4/100/54,1          47          610    1950


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                        50446
               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung             RC30-605 (s.o)
§22 50446*14




               Radgröße                          6,0Jx15H2
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
               S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      100                   34,5
                         Brock Typ D6
               S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                   34,5
                         Brock Typ D6
               S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   34,5
                         Brock Typ D6

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                    28
                         Brock Typ ZS1C

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Hyundai
                                                 Kia
                                                 Opel
                                                 Suzuki

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 7


               Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Hyundai Bayon              62-88        185/65R15   A33                                  A14 A21 A58
               BC3                        62-88        195/60R15   A33                                  Flh KMV V15
               e5*2007/46*0121*..         62-88        205/55R15   A91                                  Z15 Z16 S02
               - 15/16-Zoll Serie         62-88        205/60R15   A12
                                          62-88        225/50R15   A12
               Hyundai i10 (II)           48-64        175/55R15   A90                                  A14 A21 A58
               IA, IA-HME                 48-64        175/60R15   A12                                  Flh Y13 S03
               e11*2007/46*1008*..;       48-64        185/55R15   A12
               e13*2007/46*1602*..;       48-64        195/50R15   A01 K1a K1b K2b
               e5*2007/46*1086*..
               - incl. Facelift 2017
               Hyundai i10 (III)          49-74        175/55R15                                        A12 A14 A21
               AC3                        49-74        185/55R15                                        A58 Flh S03
               e5*2007/46*0090*..
               - incl. N-Line
               Hyundai i20 (I)            55-94        175/60R15   R37                                  A12 A14 A21
               PB, PBT                    55-94        175/65R15   R37                                  Flh S03
§22 50446*14




               e11*2001/116*0333*.        55-94        185/55R15   R37
               e11*2007/46*0129*..        55-94        185/60R15
               - incl. Facelift 2012      55-94        195/55R15   A01 K1a
               Hyundai i20 (II)           55-88        185/60R15   A33                                  A14 A21 Cpe
               GB, GB-HME                 55-88        185/65R15   A33                                  Flh KOV S02
               e11*2007/46*1600*..;       55-88        195/60R15   A12
               e13*2007/46*1603*..,
               e5*2007/46*1087*..
               - Fließheck
               - Coupé
               incl. Facelift 2018
               Hyundai i20 (II) Active    66-88        185/60R15   A33                                  A14 A21 Flh
               GB, GB-HME                 66-88        185/65R15   A33                                  KMV S02
               e11*2007/46*1600*..;       66-88        195/60R15   A12
               e13*2007/46*1603*..,
               e5*2007/46*1087*..
               Hyundai i20 (III)          61-88        185/65R15   A33                                  A14 A21 A58
               BC3                        61-88        195/60R15   A91                                  Flh NoE NoP
               e5*2007/46*0121*..         61-88        205/55R15   A01 A12 K1b                          S02
               Kia Picanto (II)           48-63        175/50R15   K1a K1b K2b K6g K8h                  A01 A12 A14
               TA                         48-63        195/45R15   K1a K1b K2b K6g K8h                  A21 A58 Flh
               e4*2007/46*0256*..         51, 63       165/50R15   K2b K6g T73                          S01
               Kia Picanto (III)          49, 62, 74   175/55R15                                        A12 A14 A21
               JA                         49, 62, 74   175/60R15                                        A58 Flh KOV
               e11*2007/46*3848*..;       49, 62, 74   185/55R15                                        S03
               e5*2007/46*1078*..         49, 62, 74   195/50R15   A01 K1a K1b K2b K8h
               - incl. Facelift 2020
               Kia Picanto (III) X-Line   49-74        175/55R15                                        A12 A14 A21
               JA                         49-74        175/60R15                                        A58 Flh KMV
               e11*2007/46*3848*..;       49-74        185/55R15                                        S03
               e5*2007/46*1078*..         49-74        195/50R15   A01 K6w
               - incl. Facelift 2020


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Kia Rio (IV)            57-89         185/60R15    A31                                  A14 A21 A58
               YB                      57-89         185/65R15    A31                                  Flh S02
               e11*2007/46*3777*..;    57-89         195/60R15    A12
               e5*2007/46*1077*..
               - incl. Facelift 2020
               Kia Stonic              61-100        185/65R15    A39                                  A14 A21 A58
               YB, YB-KMD              61-100        195/60R15    A39                                  Z15 Z16 S02
               e11*2007/46*            61-100        205/55R15    A39
               3777*01-..;             61-100        205/60R15    A12
               e5*2007/46*1077*..;
               e1*2007/46*2094*..
               - 15/16-Zoll Serie
               - incl. Facelift 2020
               Opel Agila-B            48-69         165/65R15    A91 R37                              A14 A21 S04
               H-B                     48-69         175/60R15    A12 R37
               e4*2001/116*0135*..     48-69         185/55R15    A12 R37
                                       48-69         185/60R15    A12
                                       48-69         195/55R15    A12
               Suzuki Splash           48-69         165/65R15    A91 R37                              A14 A21 S04
§22 50446*14




               EX                      48-69         175/60R15    A12 R37
               e4*2001/116*0130*..;    48-69         185/55R15    A12 R37
               e4*2007/46*0283*..      48-69         185/60R15    A12
                                       48-69         195/55R15    A12

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 7

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
§22 50446*14




               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 7

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
               pé.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§22 50446*14




               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 6 von 7


               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T73     Reifen (LI 73) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 730 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr.   1   175/55R15     195/50R15
               Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
§22 50446*14




               Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
               Nr.   4   205/55R15     225/50R15
               Nr.   5   205/65R15     225/60R15
               Nr.   6   235/70R15     275/60R15

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).

               Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 23. August 2021 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 7


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2015.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 23. August 2021
§22 50446*14




               Bohlander                                                                     00373766.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim