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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 7

               Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                Schleidener Straße 32
                                                53919 Weilerswist - Derkum
                                                QM-Nr. 49 02 0400809


               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

               Modell                           RC30
               Typ                              RC30-605
               Radgröße                         6,0Jx15H2
               Zentrierart                      Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                             Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               M3            RC30-605 M3 / ohne Ring               5/114,3/67,1        48          680    1950


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                       50446
§22 50446*03




               Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung            RC30-605 (s.o.)
               Radgröße                         6,0Jx15H2
               Einpresstiefe                    ET (s.o.)
               Herstelldatum                    Monat und Jahr


               Befestigungsmittel

               Nr.    Art der Befestigungsmittel       Bund          Anzugsmoment (Nm)      Gesamthöhe (mm)
               S02    Mutter M12x1,5                   Kegel 60°     110                    -
               S03    Mutter M12x1,5                   Kegel 60°     130                    -
               S04    Serien-Mutter M12x1,5            Kegel 60°     110                    25
                      Mazda T.-Nr.B002-37-160B
               S05    Serienmutter M12x1,5             Kegel 60°     110                    -
                      für Leichtetall-Räder


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.


               Verwendungsbereich

               Hersteller                       Hyundai
                                                Kia
                                                Mazda


               Spurverbreiterung                innerhalb 2%

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Hyundai i30 /-cw        66-105        185/65R15   A13 R09                         A14 A21 B03
               FD, FDH                 66-105        195/60R15   A33 R37                         B30 Car Flh
               e11*2001/116*0313*.     66-105        195/65R15   A33                             S02
               e11*2001/116*0343*.     66-105        205/60R15   A12
               e11*2007/46*0225*..
               Hyundai i30 /-cw        66-100        195/65R15   A13                             A14 A17 A21
               GDH, GDH-HME            66-100        205/60R15   A13                             A58 B81 Car
               e11*2007/46*0337*..;    66-100        215/60R15   A12                             Cpe Flh X82
               e11*2007/46*0338*..;                                                              S02
               e13*2007/46*1604*..
               - incl. Facelift 2015
               Hyundai ix20            57-94         195/65R15   A13                             A14 A21 A58
               JC, JC-HME              57-94         205/60R15   A90                             Flh S02
               e4*2007/46*0207*..;     57-94         215/60R15   A12
               e4*2007/46*0223*..;
               e13*2007/46*1605*..
               - incl. Facelift 2015
               Kia Soul                85-103        195/65R15   A13                             A07 A14 A21
§22 50446*03




               AM                      85-103        195/70R15   A01 A12 G73                     A58 S05
               e4*2001/116*0139*..;    85-103        195/70R15   A12 Z18
               e4*2007/46*0133*..      85-103        205/60R15   A13 X74
                                       85-103        205/60R15   A01 A13 G46
                                       85-103        205/65R15   A01 A12 G73
                                       85-103        205/65R15   A12 Z18
                                       85-103        215/60R15   A12
                                       85-103        215/65R15   A01 A12 G73
                                       85-103        215/65R15   A12 Z18
               Kia Venga               55-94         195/65R15   A13                             A07 A14 A21
               YN, -/S, -/G            55-94         205/60R15   A90                             A58 Flh S05
               e4*2007/46*             55-94         215/60R15   A12
               0130*,0131*,
               0261*,0262*..;
               e50*2007/46*0052*..
               - incl. Facelift 2015
               Kia cee'd               66-106        185/65R15   A13 R09                         A07 A14 A21
               ED                      66-106        195/60R15   A33 R37                         B03 B30 Car
               e4*2001/116*0121*.;     66-106        195/65R15   A33                             Cpe Flh S05
               e4*2007/46*0132*..      66-106        205/60R15   A12
               - pro_cee'd /-SW
               Kia cee'd /-SW          66-100        195/65R15   A13                             A07 A14 A17
               JD                      66-100        205/60R15   A13                             A21 A58 B81
               e4*2007/46*0496*..;     66-100        215/60R15   A12                             Car X82 Y85
               e4*2007/46*0497*..                                                                S05
               - incl. Facelift 2015
               Kia pro_cee'd           66-100        195/65R15   A13                             A07 A14 A17
               JD                      66-100        205/60R15   A13                             A21 A58 B81
               e4*2007/46*0496*..      66-100        215/60R15   A12                             X82 Y84 S05
               - incl. Facelift 2015




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung    kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Mazda 3 (I)           62-80           195/65R15   A39                                  A07 A14 A21
               BK                    62-80           205/60R15   A12                                  B02 B03 Flh
               e1*2001/116*0234*..                                                                    Lim S04
               Mazda 3 (II)          77 - 110        195/65R15   A91                                  A07 A14 A21
               BL                    77 - 110        205/60R15   A91                                  B03 Flh Sth
               e11*2001/116*                                                                          S04
               0262*00-09
               (FIN: -JMZBL...)
               Mazda 323 F           96              195/55R15                                        A11 A14 A21
               BJ, BJD                                                                                B03 S02
               e1*98/14*0094*..,
               e1*98/14*0181*..
               Mazda 5 (I)           81-107          195/65R15   A39                                  A07 A14 A21
               CR1                   81-107          205/60R15   A12                                  B02 B03 B30
               e13*2001/116*0156*.                                                                    S04
               Mazda 5 (II)          85              195/65R15   A33                                  A07 A14 A21
               CW, CWE               85              205/60R15   A91                                  A58 B03 B30
               e1*2007/46*0433*..,                                                                    S04
               e13*2007/46*1731*00
§22 50446*03




               Mazda 6 (I)           119-122         195/65R15   A11 M+S                              A07 A14 A21
               GG/GY; GG1/GY1        88-108          195/65R15   A11                                  B03 Car Flh
               e1*98/14*0188*..;     88-108          205/60R15   A11                                  Lim S04
               e11*2001/116*0203*.   88-108          215/55R15   A12
               Mazda 626             66-100          185/65R15   M+S R09 T87 T88 T92                  A14 A21 A63
               GF ww. GF/GW, -/D     66-100          195/60R15   R37 T86 T87 T88                      B03 S02
               e1*96/27*0055*..,     66-110          195/65R15   R09
               e1*98/14*0055*..,     66-85           185/65R15   R09 T87 T88 T92
               e1*98/14*0164*..
               Mazda MPV             88-90,104       205/65R15                                        A11 A14 A21
               LW ww. LWD                                                                             B03 S03
               e1*98/14*0118*..,
               e1*98/14*0165*..


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
               Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
               die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 7

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.



               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.
§22 50446*03




               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
               verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

               A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
               ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A17    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht
               werden.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.


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               Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 7

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
               Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
               beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
               tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               B30    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1.
§22 50446*03




               B81     Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..).

               Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
               mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

               Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

               Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
               (3-türig und 5-türig).

               G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
               gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
               zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
               zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
               Reifengrößen zu überprüfen.

               G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
               schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §
               57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
               schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.


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               Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 7

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

               T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§22 50446*03




               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               X74      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15
               oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
               leitung).

               X82    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
               an Achse 1.

               Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
               Fließheck.

               Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
               Fließheck.

               Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 2. August 2016 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 7



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 2. August 2016
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               Bohlander                                                                    00254658.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim