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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55055815 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 7

                Auftraggeber                   Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0400809



                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         RC30
                Typ                            RC30-605
                Radgröße                       6,0Jx15H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad –                   Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung      Ausführungsbezeichnung/               Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                             Zentrierring                          Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                M3           RC30-605 M3 / ohne Ring               5/114,3/67,1        48          680    1950


                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     50446
                Herstellerzeichen              BROCK ALLOY WHEELS
§ 22 50446*06




                Ausführungsbezeichnung         RC30-605 (s.o.)
                Radgröße                       6,0Jx15H2
                Einpresstiefe                  ET (s.o.)
                Herstelldatum                  Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                Nr. Art der Befestigungsmittel         Bund          Anzugsmoment (Nm)      Gesamthöhe (mm)
                S02 Mutter M12x1,5                     Kegel 60°     110                    -
                S03 Mutter M12x1,5                     Kegel 60°     130                    -
                S04 Serien-Mutter M12x1,5              Kegel 60°     110                    25
                    Mazda T.-Nr.: B002-37-160B
                S05 Serien-Mutter M12x1,5              Kegel 60°     110                    -
                    für Leichtmetall-Räder
                S06 Mutter M12x1,5                     Kegel 60°     125                    -


                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.


                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Hyundai
                                               Kia
                                               Mazda


                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55055815 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                Hersteller                   Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 7

                Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Hyundai Ioniq Hybrid     77          195/60R15   A39                              A14 A21 A58
                AE                       77          195/65R15   A39                              Flh NoE S06
                e4*2007/46*1157*..       77          205/60R15   A91
                                         77          215/60R15   A12
                Hyundai i30 /-cw         66-105      185/65R15   A13 R09                          A14 A21 B03
                FD, FDH                  66-105      195/60R15   A33 R37                          B30 Car Flh
                e11*2001/116*0313*.      66-105      195/65R15   A33                              S02
                e11*2001/116*0343*.      66-105      205/60R15   A12
                e11*2007/46*0225*..
                Hyundai i30 /-cw         66-100      195/65R15 A13                                A14 A21 A58
                GDH, GDH-HME             66-100      205/60R15 A13                                B81 Car Cpe
                e11*2007/46*0337*..;     66-100      215/60R15 A12                                Flh X82 S02
                e11*2007/46*0338*..;
                e13*2007/46*1604*..
                - incl. Facelift 2015
                Hyundai i30 /-cw         70-103      195/65R15   A33                              A14 A21 A58
                PDE                      70-103      205/60R15   A33                              B81 Car Flh
                e11*2007/46*3807*..      70-103      215/60R15   A12                              X82 S06
§ 22 50446*06




                Hyundai ix20             57-94       195/65R15   A13                              A14 A21 A58
                JC, JC-HME               57-94       205/60R15   A90                              Flh S02
                e4*2007/46*0207*..;      57-94       215/60R15   A12
                e4*2007/46*0223*..;
                e13*2007/46*1605*..
                - incl. Facelift 2015
                Kia Soul                 85-103      195/65R15   A13                              A07 A14 A21
                AM                       85-103      195/70R15   A01 A12 G73                      A58 S05
                e4*2001/116*0139*..;     85-103      195/70R15   A12 Z18
                e4*2007/46*0133*..       85-103      205/60R15   A13 X74
                                         85-103      205/60R15   A01 A13 G46
                                         85-103      205/65R15   A01 A12 G73
                                         85-103      205/65R15   A12 Z18
                                         85-103      215/60R15   A12
                                         85-103      215/65R15   A01 A12 G73
                                         85-103      215/65R15   A12 Z18
                Kia Venga                55-94       195/65R15   A13                              A07 A14 A21
                YN, -/S, -/G             55-94       205/60R15   A90                              A58 Flh S05
                e4*2007/46*              55-94       215/60R15   A12
                0130*,0131*,
                0261*,0262*..;
                e50*2007/46*0052*..
                - incl. Facelift 2015
                Kia cee'd                66-106      185/65R15   A13 R09                          A07 A14 A21
                ED                       66-106      195/60R15   A33 R37                          B03 B30 Car
                e4*2001/116*0121*.;      66-106      195/65R15   A33                              Cpe Flh S05
                e4*2007/46*0132*..       66-106      205/60R15   A12
                - pro_cee'd /-SW




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55055815 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Kia cee'd /-SW             66-100      195/65R15 A13                                   A07 A14 A21
                JD                         66-100      205/60R15 A13                                   A58 B81 Car
                e4*2007/46*0496*..;        66-100      215/60R15 A12                                   X82 Y85 S05
                e4*2007/46*0497*..
                - incl. Facelift 2015
                Kia pro_cee'd              66-100      195/65R15 A13                                   A07 A14 A21
                JD                         66-100      205/60R15 A13                                   A58 B81 X82
                e4*2007/46*0496*..         66-100      215/60R15 A12                                   Y84 S05
                - incl. Facelift 2015
                Mazda 3 (I)                62-80       195/65R15 A39                                   A07 A14 A21
                BK                         62-80       205/60R15 A12                                   B02 B03 Flh
                e1*2001/116*0234*..                                                                    Lim S04
                Mazda 3 (II)               77 - 110    195/65R15 A91                                   A07 A14 A21
                BL                         77 - 110    205/60R15 A91                                   B03 Flh Sth
                e11*2001/116*0262*00-09                                                                S04
                (FIN: -JMZBL...)
                Mazda 323 F                96          195/55R15                                       A11 A14 A21
                BJ, BJD                                                                                B03 S02
                e1*98/14*0094*..,
§ 22 50446*06




                e1*98/14*0181*..
                Mazda 5 (I)                81-107      195/65R15 A39                                   A07 A14 A21
                CR1                        81-107      205/60R15 A12                                   B02 B03 B30
                e13*2001/116*0156*.                                                                    S04
                Mazda 5 (II)               85          195/65R15 A33                                   A07 A14 A21
                CW, CWE                    85          205/60R15 A91                                   A58 B03 B30
                e1*2007/46*0433*..,                                                                    S04
                e13*2007/46*1731*00
                Mazda 6 (I)                119-122     195/65R15   A11 M+S                             A07 A14 A21
                GG/GY; GG1/GY1             88-108      195/65R15   A11                                 B03 Car Flh
                e1*98/14*0188*..;          88-108      205/60R15   A11                                 Lim S04
                e11*2001/116*0203*.        88-108      215/55R15   A12
                Mazda 626                  66-100      185/65R15   M+S R09 T87 T88 T92                 A14 A21 A63
                GF ww. GF/GW, -/D          66-100      195/60R15   R37 T86 T87 T88                     B03 S02
                e1*96/27*0055*..,          66-110      195/65R15   R09
                e1*98/14*0055*..,          66-85       185/65R15   R09 T87 T88 T92
                e1*98/14*0164*..
                Mazda MPV                  88-90,104   205/65R15                                       A11 A14 A21
                LW ww. LWD                                                                             B03 S03
                e1*98/14*0118*..,
                e1*98/14*0165*..

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

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                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55055815 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 7

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise
§ 22 50446*06




                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.




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                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55055815 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 7

                A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
§ 22 50446*06




                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                B30    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1.

                B81     Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..).

                Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                pé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
                gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
                zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
                zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen.

                G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
                schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39,
                § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
                schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                mousine.



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                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55055815 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

                M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.
§ 22 50446*06




                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
                fenheck.

                T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                X74      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15
                oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
                leitung).

                X82    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
                an Achse 1.

                Y84     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
                form Fließheck.

                Y85     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
                form Fließheck.




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                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55055815 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 7

                Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung).



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 18. September 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.
§ 22 50446*06




                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 18. September 2017




                Laux                                                                  00279152.DOC
                RN/RL




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim