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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                             Anlage 31 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 6


                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708


                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            RC30
                             Typ                               RC30-605
                             Radgröße                          6,0Jx15H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad -                   Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung      Ausführungsbezeichnung /              Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                          Zentrierring                          Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             N21          RC30-605-1 N21 / ohne Ring            4/100/60,1          50          610    1950
§ 22 50446, Erweiterung 11




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                        50446
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Ausführungsbezeichnung            RC30-605 (s.o)
                             Radgröße                          6,0Jx15H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S01       Serien-Schraube M12x1,5      Kegel 60°      100                   22
                             S03       Serien-Schraube M12x1,5      Kegel 60°      105                   23,5
                             S04       Serien-Schraube M12x1,5      Kegel 60°      105
                                       - einteilig ww.                                                   23,5
                                       - zweiteilig                                                      26

                             Nr. Art der Befestigungsmittel         Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                             S02 Serien-Mutter M12x1,25             Kegel 60°      110                   25,5
                                 Nissan T.-Nr. 40424 V5510

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Dacia, Nissan

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                             Anlage 31 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                 Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Dacia Logan (I)       50-65         185/65R15    A91 T92                             A07 A14 A21
                             FSD/USD, SD/SR        50-65         195/60R15    A12 T91                             A58 S04
                             N386;                 50-65         205/60R15    A12
                             e2*2007/46*0030*..;
                             e2*2007/46*0013*..
                             - Pick-Up
                             - geschl. Kasten
                             Dacia Logan (I)       50-65         175/65R15    A31 R37                             A07 A14 A21
                             SD/SR                 50-77         185/65R15    A12                                 Sth S04
                             e2*2001/116*          50-77         195/60R15    A12
                             0314*00-61;
                             0323*00-29;
                             e2*2007/46*0030*..;
                             e2*2007/46*0013*..
                             Dacia Logan (I) MCV   50-77         185/65R15                                        A07 A12 A14
                             SD/SR                 50-77         195/60R15                                        A21 Car S04
§ 22 50446, Erweiterung 11




                             e2*2001/116*
                             0314*00-61;
                             0323*00-29;
                             e2*2007/46*0030*..;
                             e2*2007/46*0013*..
                             - Kombi
                             Dacia Sandero (I)     50-77         175/65R15    A31 R37                             A07 A14 A21
                             SD/SR                 50-77         185/65R15    A12                                 Flh S04
                             e2*2001/116*          50-77         195/60R15    A12
                             0314*00-61;           50-77         205/55R15    A12
                             0323*00-29;           50-77         205/60R15    A12
                             e2*2007/46*0013*..;
                             e2*2007/46*0030*..
                             Nissan Micra (III)    48-81         175/60R15    R37                                 A07 A12 A14
                             K12                   48-81         175/65R15    R09                                 A21 Cbo Flh
                             e11*2001/116*0195*.   48-81         185/55R15    A01 K1c                             S01
                                                   48-81         195/50R15    A01 G66 K1c K25 K2c
                             Nissan Micra (IV)     59, 72        165/65R15    A13                                 A07 A14 A21
                             K13                   59, 72        175/55R15    A33 T77                             Flh V15 S02
                             e13*2007/46*1111*..   59, 72        175/60R15    A33
                             incl. Facelift 2014   59, 72        185/55R15    A12
                                                   59, 72        195/50R15    A12
                                                   59, 72        195/55R15    A12
                                                   59, 72        205/50R15    A01 A12 K1c
                             Nissan Micra (V)      52, 66, 74    185/60R15    A33                                 A07 A14 A21
                             K14                   52, 66, 74    185/65R15    A33                                 A58 Flh S03
                             e9*2007/46*6454*..    52, 66, 74    195/60R15    A33
                                                   52, 66, 74    205/55R15    A12
                                                   52, 66, 74    205/60R15    A12
                                                   52-86         185/60R15    A33 M+S
                                                   52-86         185/65R15    A33 M+S
                                                   52-86         195/60R15    A33 M+S
                                                   52-86         205/55R15    A12 M+S
                                                   52-86         205/60R15    A12 M+S


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                             Anlage 31 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 6

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
§ 22 50446, Erweiterung 11




                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                             Anlage 31 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 6

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
§ 22 50446, Erweiterung 11




                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                             rio-Limousine, Roadster.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G66     Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbeschei-
                             nigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige
                             des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, E-
                             CE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu über-
                             prüfen.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                             Anlage 31 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 5 von 6


                             K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
                             schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
§ 22 50446, Erweiterung 11




                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
                             fenheck.

                             T77     Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50446 nach §22 StVZO

                             Anlage 31 zum Prüfbericht Nr. 55055815 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 6 von 6


                             V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                    Vorderachse     Hinterachse

                             Nr. 1 175/55R15        195/50R15
                             Nr. 2 185/55R15        205/50R15, 215/45R15
                             Nr. 3 195/50R15        205/50R15, 215/45R15

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.




                             Prüfort und Prüfdatum
§ 22 50446, Erweiterung 11




                             Die Verwendungsprüfung fand am 17. März 2020 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 17. März 2020




                             Bohlander                                                                      00340177.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim