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							                            GUTACHTEN zur ECE R124 001287

                            Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029817 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad 6,0Jx16H2 Typ RC30-606-1
                            Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 3



                            Prüfgegenstand                     Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad

                            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                            führung                                            Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                            M1           RC30-606-1 M1 / ohne Ring             4/100/54,1          45          480    2050




                            Befestigungsmittel

                            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                            S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°       90                   28
                                      Brock Typ ZS1, SW17

                            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
R124 E1*124R00/01*1287*01




                            S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                   34,5
                                      Brock Typ D2, SW19
                            S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°       90                   34,5
                                      Brock Typ D2, SW19




                            Verwendungsbereich

                            Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                           weise                                Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Suzuki Baleno             66-82          185/55R16     A31 ECE                              A14 A21 A58
                            EW                                                                                          S03
                            e6*2007/46*0177*..
                            Suzuki Swift              66, 82         185/55R16     A91 ECE                              A14 A21 A58
                            AZ                                                                                          Flh S03
                            e4*2007/46*1205*..
                            Suzuki Swift              55,66,69       185/55R16     A90 ECE                              A14 A21 A58
                            NZ                                                                                          Flh LS1 Op7
                            e4*2007/46*0155*..;                                                                         S02
                            e4*2007/46*0293*..
                            Suzuki Swift 4x4          66,69          185/55R16     A90 ECE                              A14 A21 A56
                            FZ                                                                                          Flh LS1 S04
                            e4*2007/46*0198*..;
                            e4*2007/46*0294*..
                            Suzuki Swift 4x4          66,69          185/55R16     A90 ECE                              A14 A21 A56
                            NZ                                                                                          Flh LS1 Op7
                            e4*2007/46*0155*..                                                                          S02




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ECE R124 001287

                            Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029817 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6,0Jx16H2 Typ RC30-606-1
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 3


                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
                            trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
                            werden.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                            Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                            die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                            Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
                            bene Reifenfülldruck zu beachten ist.
R124 E1*124R00/01*1287*01




                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                            genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                            det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                            Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                            symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                            müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                            genrand hinausragen.

                            A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                            A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                            4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                            A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                            ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
                            ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
                            wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
                            Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ECE R124 001287

                            Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029817 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6,0Jx16H2 Typ RC30-606-1
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 3 von 3


                            Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            LS1     Die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination(en) ist nur zulässig an Fahrzeugausführun-
                            gen, die über das Lenkgetriebe mit der Kennzeichnung „71L“ an der Gehäuseoberseite verfügen (2,75
                            Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). Bei Fahrzeugausführungen die werksseitig mit 16
                            Zoll-Serien-Reifengrößen (COC-Papier (Ziff. 35) und Zulassungsbescheinigung I) ausgerüstet werden
                            können, wird das so gekennzeichnete Lenkgetriebe verwendet.

                            Op7     Die Verwendung dieser Rad- Reifenkombinationen ist nicht zulässig an Fahrzeugausführun-
                            gen mit belüfteter Scheibenbremse mit Durchmesser 256 mm an Achse 1.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                            verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben
                            durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass
                            die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
R124 E1*124R00/01*1287*01




                            verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
                            einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                            Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                            S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                            verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
                            einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                            Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


                            Lambsheim, 26. Oktober 2017
                                                                                                                   00282026.DOC




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim