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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51577 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55029717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC30-606
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 1 von 4


             Auftraggeber                   Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                            Schleidener Straße 32
                                            53919 Weilerswist - Derkum
                                            QM-Nr. 49 02 0400809

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
             Modell                         RC30
             Typ                            RC30-606
             Radgröße                       6,0Jx16H2
             Zentrierart                    Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad –               Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung      Ausführungsbezeichnung/           Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                          Zentrierring                      Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             O1           RC30-606-1 O1 / ohne Ring         4/100/56,6          48          520    2000


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                     51577
             Herstellerzeichen              BROCK ALLOY WHEELS
§ 22 51577




             Ausführungsbezeichnung         RC30-606 (s.o.)
             Radgröße                       6,0Jx16H2
             Einpresstiefe                  ET (s.o.)
             Herstelldatum                  Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr. Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S02 offene-Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60°         140                  -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                     Opel

             Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51577 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55029717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC30-606
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 4


             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Opel Karl              54, 55        175/50R16                                           A07 A12 A14
             D-A                    54, 55        185/50R16     A01 G01                               A21 A58 Flh
             e4*2007/46*0957*..     54, 55        195/45R16                                           OK5 S02


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
§ 22 51577




             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55029717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC30-606
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

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             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
             hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
§ 22 51577




             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
             10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
             mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 27. Juni 2017 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55029717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx16H2 Typ RC30-606
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

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             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 27. Juni 2017




             Bohlander                                                                     00274383.DOC
§ 22 51577




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim