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							              GUTACHTEN zur ECE R124 001287

              Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55029817 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                  PKW-Nachrüstrad 6,0Jx16H2 Typ RC30-606-1
              Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 2



              Prüfgegenstand

              Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
              führung                                       Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                            Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
              O1        RC30-606-1 O1 / ohne Ring           4/100/56,6           48          520    2000




              Befestigungsmittel

              Nr. Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Gesamthöhe (mm)
              S02 offene Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60°       140                    -




              Verwendungsbereich
R124 001287




              Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
              Fahrzeug-Typ                                      weise                                 Hinweise
              ABE/EWG-Nr.
              Opel Karl              54, 55        195/45R16    ECE                                   A12 A14 A21
              D-A                                                                                     A58 Flh S02
              e4*2007/46*0957*..




              Allgemeine Hinweise

              Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
              trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
              werden.

              Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
              fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
              lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
              Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
              die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

              Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

              Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
              bene Reifenfülldruck zu beachten ist.




              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
              GUTACHTEN zur ECE R124 001287

              Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55029817 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6,0Jx16H2 Typ RC30-606-1
              Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 2


              Spezielle Auflagen und Hinweise

              A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

              A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
              Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
              genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

              A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
              det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
              Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
              bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
              symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
              verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
              müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
              müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
              genrand hinausragen.

              A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

              ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
R124 001287




              ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
              wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
              Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

              Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
              hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

              S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
              verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben
              durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass
              die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


              Lambsheim, 30. Juni 2017
                                                                                                   00274542.DOC




              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim