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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 66 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 6

                            Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                              Schleidener Straße 32
                                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                                              QM-Nr. 49 02 0192006



                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                            Modell                            RC30
                            Typ                               RC30-656
                            Radgröße                          6,5Jx16H2
                            Zentrierart                       Mittenzentrierung

                            Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                            führung       Ausführungsbezeichnung/              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                          Zentrierring                         Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                            PE            RC30-656-1 PE / ohne Ring            4/108/65,1          32          630    2100
§22 50369, Erweiterung 14




                            Kennzeichnungen

                            KBA-Nummer                        50369
                            Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                            Ausführungsbezeichnung            RC30-656 (s.o.)
                            Radgröße                          6,5Jx16H2
                            Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                            Herstelldatum                     Monat und Jahr



                            Befestigungsmittel

                            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                            S01       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                   28
                                      Brock Typ: ZS5C ww
                                      Brock Typ: ZS5 DIV-003
                            S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                   28
                                      Brock Typ: ZS5C ww
                                      Brock Typ: ZS5 DIV-003



                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                            fungen durchgeführt.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 66 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 2 von 6

                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                    Citroen
                                                          DS
                                                          Opel
                                                          Peugeot


                            Spurverbreiterung             innerhalb 2%




                            Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Citroen C4 (II)            68-88        195/55R16    A33                                A14 A21 B03
                            N                          68-88        195/60R16    A33                                Flh Pe6 S01
                            e2*2007/46*0040*..;        68-88        205/55R16    A90
§22 50369, Erweiterung 14




                            e2*2007/46*0079*..         68-88        215/55R16    A12
                                                       68-88        225/50R16    A12
                            DS3 Crossback              74-114       215/60R16    A90                                A14 A21 A58
                            U                          74-114       215/65R16    A90                                NoE NoP S02
                            e2*2007/46*0639*..         74-114       225/60R16    A12
                            Opel Corsa-F               55           185/55R16    A90 R37                            A14 A21 A58
                            U                          55-96        195/55R16    A01 A12 K2b                        Flh KOV NoE
                            e2*2007/46*0639*05-..      55-96        205/50R16    A01 A12 K2b K6i K6j                S02
                            Peugeot 2008 (II)          74-114       215/60R16    A90                                A14 A21 A58
                            U                          74-114       215/65R16    A90                                NoE NoP S02
                            e2*2007/46*0639*05-..      74-114       225/60R16    A12
                            Peugeot 208 (II)           55, 75       185/55R16    A90 R37                            A14 A21 A58
                            U                          55-96        195/55R16    A90                                Flh KOV NoE
                            e2*2007/46*0639*03-..      55-96        205/50R16    A01 A12 K2b                        S02
                            - ohne GT-Line
                            Peugeot 208 GT-Line (II)   74-96        195/55R16    A90 M+S                            A14 A21 A58
                            U                          74-96        205/50R16    A12 M+S                            Flh KMV NoE
                            e2*2007/46*0639*03-..                                                                   S02
                            Peugeot 308                66-110       195/60R16    A13 T89                            A14 A21 B03
                            4*****, 4                  66-120       205/55R16    A33                                Flh V16 S01
                            e2*2001/116*0362*..,       66-120       215/50R16    A12
                            e2*2007/46*0101*..         66-120       215/55R16    A12
                            - Fließheck                66-120       225/50R16    A12
                            incl. Facelift 2011
                            Peugeot 308 Break/SW       66-110       195/60R16    A13 T89                            A14 A21 B03
                            4*****, 4                  66-120       205/55R16    A33                                Car V16 S01
                            e2*2001/116*0362*..,       66-120       215/50R16    A12
                            e2*2007/46*0101*..         66-120       215/55R16    A12
                            incl. Facelift 2011        66-120       225/50R16    A12
                            Peugeot e-208              57           195/55R16    A90                                A14 A21 A58
                            U                                                                                       Flh KMV S02
                            e2*2007/46*0639*..
                            (50 kWh-Batterie)



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 66 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 6

                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                            Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                            geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                   V      W        Y
§22 50369, Erweiterung 14




                            210 km/h               100% 100% 100%
                            220 km/h               97%    100% 100%
                            230 km/h               94%    100% 100%
                            240 km/h               91%    100% 100%
                            250 km/h               -      95%      100%
                            260 km/h               -      90%      100%
                            270 km/h               -      85%      100%
                            280 km/h               -      -        95%
                            290 km/h               -      -        90%
                            300 km/h               -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                            schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                            Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                            rungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                            fang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.



                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                            den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                            zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                            VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                            nahme vorzuführen.


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 66 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 6

                            A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                            genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                            det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                            Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                            symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                            müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                            genrand hinausragen.
§22 50369, Erweiterung 14




                            A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                            B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                            lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                            tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                            Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                            bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                            stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                            chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                            Bereich abgedeckt sein.

                            K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                            100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                            K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                            umzulegen.

                            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                            chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                            sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 66 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 5 von 6

                            M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                            NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                            NoP      Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

                            Pe6      Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 266mm an Achse
                            1.

                            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                            ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                            oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.
§22 50369, Erweiterung 14




                            T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                            fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                     Vorderachse    Hinterachse

                            Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                            Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                            Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                            Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                            Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                            Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                            Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                            Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                            Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                            Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                            Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                            Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                            Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                            Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                            des Fahrzeugs mitzuführen.



                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 27. August 2020 in Lambsheim statt.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 66 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 6 von 6



                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                            Begutachtungspunkte beeinflussen.

                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2019.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 50369, Erweiterung 14




                            Lambsheim, 27. August 2020




                            Bohlander                                                                   00349645.DOC
                            RN/Boh




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim