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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              50369*06



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             6,5 J x 16 H2


                Typ:                         RC30-656
§ 22 50369*06




                 Inhaber der ABE und         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                 Hersteller:                 DE-53919 Weilerswist




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 50369


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 50369*06


                Die ABE-Nr. 50369*06 erstreckt sich auf die Räder 6,5 J x 16 H2, Typ RC30-656, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55035815 (7. Ausfertigung) vom 21.11.2016
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                2, 9, 21, 32                                  2. Ausfertigung
                11,52                                         3. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
§ 22 50369*06




                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 21.11.2016
                festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 20.12.2016
                Im Auftrag
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg




                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 50369                       Erweiterung Nr.: 06
                Approval No.                                        Extension No.:


                Ausgabedatum:        29.07.2015                 letztes Änderungsdatum: 20.12.2016
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal


                2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                             Datum:
                      Information document No.:                                           Date
                      wie bisher

                3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                                 Datum:
§ 22 50369*06




                      Test report(s) No.:                                                 Date
                      55035815 (1. Ausfertigung)                                          02.07.2015
                      55035815 (2. Ausfertigung)                                          18.08.2015
                      55035815 (3. Ausfertigung)                                          07.03.2016
                      55035815 (4. Ausfertigung)                                          12.05.2016
                      55035815 (5. Ausfertigung)                                          19.08.2016
                      55035815 (6. Ausfertigung)                                          13.10.2016
                      55035815 (7. Ausfertigung)                                          21.11.2016


                4.    Beschreibung der Änderungen:
                      Description of the changes
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches