GUTACHTEN zur ECE R124 000883 Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55036015 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 3 Prüfgegenstand Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis-ø (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) V7 RC30-656 V7 / ohne Ring 5/112/57,1 33 705 2050 Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D = 25,6 mm 140 27,5 Verwendungsbereich Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. R124 000883, Erw. 05 Seat Alhambra 85-162 205/60R16 ECE A13 A14 A21 7N 85-162 215/60R16 ECE A57 Ahk S02 e1*2007/46*0402*..; e1*2007/46*0435*.. - incl- Facelift 2015 VW Sharan 85-162 205/60R16 ECE A13 A14 A21 7N 85-162 215/60R16 ECE A57 Ahk S02 e1*2007/46*0401*..; e1*2007/46*0434*.. - incl, Facelift 2015 VW Tiguan (I) 81-155 215/65R16 ECE A13 A14 A21 5N KMV S02 e1*2001/116* 0450*00-23; e1*2007/46* 0487*00-14 - incl. Facelift 2011 - mit Radhaus- Verbreiterungen VW Tiguan (I) 81-155 215/65R16 ECE A13 A14 A21 5N S02 e1*2001/116* 0450*11-23; e1*2007/46* 0487*02-14 - ab Facelift 2011 VW Tiguan (I) 81-155 215/65R16 ECE A13 A14 A21 5N S02 e1*2001/116* 0450*00-10; e1*2007/46* 0487*00-01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ECE R124 000883 Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55036015 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 3 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon- trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie- bene Reifenfülldruck zu beachten ist. R124 000883, Erw. 05 Spezielle Auflagen und Hinweise A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) Ahk Die Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Anhängevorrichtung. ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä- ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not- wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ECE R124 000883 Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55036015 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 3 S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. Lambsheim, 21. Juli 2017 00275692.DOC R124 000883, Erw. 05 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim