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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 8

               Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                Schleidener Straße 32
                                                53919 Weilerswist - Derkum
                                                QM-Nr. 49 02 0192006



               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

               Modell                           RC30
               Typ                              RC30-656
               Radgröße                         6,5Jx16H2
               Zentrierart                      Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad –                 Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung       Ausführungsbezeichnung/             Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                             Zentrierring                        Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               F1            RC30-656-1 F1 / ohne Ring           4/98/58,1           35          600    2050



               Kennzeichnungen
§22 50369*17




               KBA-Nummer                       50369
               Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
               Ausführungsbezeichnung           RC30-656 (s.o.)
               Radgröße                         6,5Jx16H2
               Einpresstiefe                    ET (s.o.)
               Herstelldatum                    Monat und Jahr



               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel      Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M12x1,25               Kegel 60°    90                     28
                         Brock Typ: ZS5C ww
                         Brock Typ: ZS5 DIV-003
               S02       Schraube M12x1,25               Kegel 60°    90                     28
                         Brock Typ: ZS5C ww
                         Brock Typ: ZS5 DIV-003
               S03       Schraube M12x1,25               Kegel 60°    100                    28
                         TypZS5C ww ZS5 DIV-003
               S04       Schraube M12x1,25               Kegel 60°    90                     26
                         BrockTyp KE17B26
               S05       Schraube M12x1,25               Kegel 60°    110                    26
                         BrockTyp KE17B26


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 8

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Alfa Romeo
                                             Citroen
                                             Fiat
                                             Ford
                                             Lancia
                                             Peugeot


               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Handelsbezeichnung          kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Alfa Mito                   51-99          195/55R16                                           A12 A14 A21
               955                         51-99          205/50R16                                           B02 B03 B31
               e3*2001/116*0278*..                                                                            Flh Z15 S01
               Citroen Nemo                50,54,55       195/50R16      K1a K1b                              A01 A12 A14
§22 50369*17




               A, 225L                     50,54,55       195/55R16      K1a K1b                              A21 B02 S03
               e3*2001/116*0273*..;        50,54,55       205/50R16      K1c K2b
               e3*2007/46*0013*..;
               N130
               Fiat 500 /-C                44-77          195/45R16                                           A12 A14 A21
               312                         44-77          205/45R16                                           B02 B19 Cbo
               e3*2001/116*0261*..;                                                                           Flh NoE NoP
               e3*2007/46*0064*..;                                                                            R52 S02
               e3*2007/46*0071*..
               Fiat 500 Abarth /-C         99-121         195/45R16                                           A12 A14 A21
               312                         99-121         205/45R16                                           B01 B02 Cbo
               e3*2001/116*0261*..;                                                                           Flh S02
               e3*2007/46*0064*..
               Fiat 500e                   43 (87)        185/55R16                                           A12 A14 A21
               FA1                         43 (87)        195/50R16      A01 K1a K6f K6g K9v                  A58 Cbo Y84
               e3*2018/858*00001*..        43 (87)        195/55R16      A01 K1a K6f K6g K9v                  S03
               - Elektro                   43 (87)        205/50R16      A01 K1c K2b K5d K6f K6h K6i K9v
               Fiat Bravo (II)             66-121         195/55R16      A90 R37                              A14 A21 B02
               198                         66-121         205/55R16      A12                                  Flh S01
               e3*2001/116*0248*..,        66-121         215/50R16      A12
               e3*2001/116*0288*..,
               e3*2007/46*0022*..
               Fiat Fiorino/Qubo           51-70          195/50R16      K1a K1b                              A01 A12 A14
               225, 225L                   51-70          195/55R16      K1a K1b                              A21 B02 S03
               e3*2001/116*0271*..;        51-70          205/50R16      K1c K2b
               e3*2007/46*0011*..;
               N157
               Fiat Idea                   51-88          205/50R16                                           A12 A14 A21
               350                                                                                            B02 S04
               e3*2001/116*0153*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 8

               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Fiat Linea                  57-94         195/55R16       K2b                                  A01 A12 A14
               323                         57-94         205/50R16       K1a K1b K2b                          A21 B02 Sth
               e3*2001/116*0260*..         57-94         215/50R16       K1a K1b K2b K42 K56                  S01
               Fiat Palio Weekend          44-76         195/45R16       T80 T84                              A12 A14 A21
               178                         44-76         205/45R16       A01 K1c K2b K42 K56 T83              B02 S01
               e3*96/27*0033*..,
               e3*98/14*0033*..
               Fiat Panda                  38-57         195/40R16       K2b K56                              A01 A12 A14
               169                         38-57         195/45R16       K2b K56 K90                          A21 A58 B02
               e3*2001/116/0151*..                                                                            S04
               Fiat Panda                  44-70         195/45R16                                            A12 A14 A21
               312, 312P                                                                                      A58 B02 S04
               e3*2007/46*0064*..;
               e3*2007/46*0071*..
               Fiat Panda 4x4              44,51         195/45R16       K90 KMV                              A01 A12 A14
               169                         44,51         195/45R16       K1a K2b K90 KOV                      A21 A56 B02
               e3*2001/116*0151*..                                                                            S01
               Ford KA II                  51,55         195/40R16       T80                                  A12 A14 A21
§22 50369*17




               RU8                         51,55         195/45R16                                            B02 Flh S05
               e3*2001/116*0280*..         51,55         205/45R16
               Lancia Musa                 51-88         205/50R16                                            A12 A14 A21
               350                                                                                            B02 S04
               e3*2001/116*0153*..
               Lancia Ypsilon              44-77         195/45R16                                            A12 A14 A21
               843                         44-77         205/45R16                                            B02 S04
               e3*2001/116*0149*..
               Peugeot Bipper              50,54,55      195/50R16       K1a K1b                              A01 A12 A14
               A, 225L                     50,54,55      195/55R16       K1a K1b                              A21 B02 S03
               e3*2001/116*0272*..;        50,54,55      205/50R16       K1c K2b
               e3*2007/46*0012*..;
               N127


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 8

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 50369*17




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.




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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 8

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B01     Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
               tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               B19    Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit innenbelüfteten Bremsscheiben an
               Achse 1.

               B31     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
               gen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.
§22 50369*17




               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
               rio-Limousine, Roadster.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 8

               K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
               chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
               gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
               bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.
§22 50369*17




               K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
               Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R52    Diese Rad-Reifen-Kombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 7 von 8

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
               fenheck.

               T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               Y84     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
§22 50369*17




               form Fließheck.

               Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 27. September 2021 in Lambsheim statt.




               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 8 von 8



               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 27. September 2021




               Bohlander                                                                    00376689.DOC
               RN/Boh
§22 50369*17




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim