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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55035815 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                             Modell                            RC30
                             Typ                               RC30-656
                             Radgröße                          6,5Jx16H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung       Ausführungsbezeichnung/              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                           Zentrierring                         Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             X3            RC30-656-1 X3 / ohne Ring            4/108/63,4          37,5        650    2050
§ 22 50369, Erweiterung 11




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                        50369
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Ausführungsbezeichnung            RC30-656 (s.o.)
                             Radgröße                          6,5Jx16H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                             S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
                             S03       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      135
                                       für Leichtmetallräder -
                                       Ford Art.-Nr.: 5114407                                            31,5
                                       ww.
                                       Brock Typ: D6                                                     34



                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55035815 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                             Hersteller                   Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 7

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                   Ford
                                                          Mazda


                             Spurverbreiterung            innerhalb 2%



                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Ford B-MAX                55-103     185/55R16                                    A12 A14 A21
                             JK8                       55-103     195/50R16                                    A58 S03
                             e9*2007/46*0092*00-17     55-103     195/55R16
                                                       55-103     205/50R16
                             Ford EcoSport             73-103     205/55R16   A91                              A14 A21 A58
                             JK8                       73-103     205/60R16   A91                              S03
§ 22 50369, Erweiterung 11




                             e9*2007/46*0092*18-..     73-103     215/55R16   A12
                             - ab Baujahr 2018         73-103     225/50R16   A12
                                                       73-103     225/55R16   A01 A12 K9v
                             Ford EcoSport             66-103     195/60R16                                    A12 A14 A21
                             JK8                       66-103     205/55R16                                    A58 B02 V16
                             e9*2007/46*0092*00-17     66-103     205/60R16                                    S03
                                                       66-103     215/55R16
                                                       66-103     225/50R16
                                                       66-103     225/55R16
                             Ford Fiesta (VI)          43-74      195/40R16   K1a K1b K2b R37 T76 T80          A01 A12 A14
                             JH1, JD3                  43-74      195/45R16   K1a K1b K2b                      A21 Flh S02
                             e1*98/14*0191*..,         43-74      205/45R16   K1a K1b K2b K46
                             e1*2001/116*0210*..
                             Ford Fiesta (VII)         44-99      195/45R16                                    A12 A14 A21
                             JA8, JR8                  44-99      195/50R16 A01 G01 K1a K2b K41 K45            B02 Flh S02
                             e9*2001/116*0069*00-10;   44-99      205/45R16 A01 K41 K45
                             e9*2007/46*0002*00-06;
                             DE*2007/46*0072*..;
                             e13*2007/46*1058*00-08
                             Ford Fiesta (VII)         44-103     195/50R16 A01 K1a K2b K41 K45                A12 A14 A21
                             JA8, JR8                  44-147     195/45R16                                    B02 Flh S03
                             e9*2001/116*0069*11-..;   44-147     205/45R16 A01 K41 K45
                             e9*2007/46*0002*07-..;
                             e13*2007/46*1058*09-..
                             - ab Modell 2013
                             Ford Fiesta (VIII)        52-103     195/50R16   K2b                              A01 A12 A14
                             JHH                       52-103     195/55R16   K2b                              A21 A58 Flh
                             e9*2007/46*3142*..        52-103     205/50R16   K1a K1b K2b K5a                  S03
                                                       52-103     215/50R16   K1a K1b K2b K5a
                             Ford Fiesta ST 150 (VI)   110        195/45R16   K1a K1b K2b                      A01 A12 A14
                             JD3                       110        205/45R16   K1a K1b K2b K45 K46              A21 Flh S02
                             e1*2001/116*0210*..




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55035815 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 7
                             Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Ford Fusion                50-74       195/50R16   K1c K2b R37                         A01 A12 A14
                             JU2                        50-74       195/55R16   K1c K2b                             A21 S02
                             e1*98/14*0194*..           50-74       205/45R16   K1c K2b
                                                        50-74       205/50R16   K1c K2b K46
                             Ford KA+                   51-63       185/50R16   A01 K1b K2b                         A12 A14 A21
                             KAF                        51-63       195/45R16                                       Flh S03
                             e13*2007/46*1637*01-       51-63       205/45R16   A01 K1b K2b K5d
                             Ford Tourneo /             55-74       185/55R16                                       A12 A14 A21
                             Transit Courier            55-74       195/50R16                                       S03
                             JU2, JN8                   55-74       195/55R16
                             e1*98/14*0194*26-..;
                             e13*2007/46*1349*..
                             Mazda 2 (I)                50-74       195/40R16 K1a K1b K2b T76 T80                   A01 A12 A14
                             DY                         50-74       195/45R16 K1a K1b K2b                           A21 Flh S02
                             e1*2001/116*0212*..        50-74       205/45R16 K1c K2b K46 K56
§ 22 50369, Erweiterung 11




                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55035815 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 7

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
§ 22 50369, Erweiterung 11




                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55035815 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 7

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§ 22 50369, Erweiterung 11




                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
                             Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03      Zur Befestigung der Sonderräder dürfen entweder die serienmäßigen oder die vom Radher-
                             steller mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55035815 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                        Seite 6 von 7

                             T76     Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16      215/45R16
§ 22 50369, Erweiterung 11




                             Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                             Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                             Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                             Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                             Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 21. Juni 2018 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55035815 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 7 von 7



                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 21. Juni 2018




                             Bohlander                                                                    00297320.DOC
                             RN/Boh
§ 22 50369, Erweiterung 11




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim