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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 9

                            Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                              Schleidener Straße 32
                                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                                              QM-Nr. 49 02 0192006



                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                            Modell                            RC30
                            Typ                               RC30-656
                            Radgröße                          6,5Jx16H2
                            Zentrierart                       Mittenzentrierung

                            Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                            führung       Ausführungsbezeichnung/              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                          Zentrierring                         Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                            X3            RC30-656-1 X3 / ohne Ring            4/108/63,4          37,5        650    2050
§22 50369, Erweiterung 14




                            Kennzeichnungen

                            KBA-Nummer                        50369
                            Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                            Ausführungsbezeichnung            RC30-656 (s.o.)
                            Radgröße                          6,5Jx16H2
                            Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                            Herstelldatum                     Monat und Jahr



                            Befestigungsmittel

                            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                            S01       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      135                   -
                                      für Leichtmetall-Räder ww
                                      Brock: D6
                            S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   34,5
                                      Brock Typ: D6
                            S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                   34,5
                                      Brock Typ: D6



                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                            fungen durchgeführt.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                Seite 2 von 9

                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                    Ford
                                                          Mazda


                            Spurverbreiterung             innerhalb 2%




                            Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Ford B-MAX                55-103        185/55R16                                        A07 A12 A14
                            JK8                       55-103        195/50R16                                        A21 A58 S01
                            e9*2007/46*0092*00-17     55-103        195/55R16
                                                      55-103        205/50R16
                            Ford Cougar               96            205/55R16     R37                                A12 A14 A21
§22 50369, Erweiterung 14




                            BCV                       96-125        215/50R16     A01 K46 K56                        B02 B03 V16
                            e9*96/79*0027*..          96-125        225/50R16     A01 K46 K56                        S02
                                                      96-151        205/55R16     M+S
                            Ford EcoSport             73-103        205/55R16     A91                                A07 A14 A21
                            JK8                       73-103        205/60R16     A91                                A58 S01
                            e9*2007/46*0092*18-..     73-103        215/55R16     A12
                            - ab Baujahr 2018         73-103        225/50R16     A12
                                                      73-103        225/55R16     A01 A12 K9v
                            Ford EcoSport             66-103        195/60R16                                        A07 A12 A14
                            JK8                       66-103        205/55R16                                        A21 A58 B02
                            e9*2007/46*0092*00-17     66-103        205/60R16                                        V16 S01
                                                      66-103        215/55R16
                                                      66-103        225/50R16
                                                      66-103        225/55R16
                            Ford Fiesta (IV+V)        37-76         195/40R16     G22 K1c K2b K42 K56 T76 T80        A01 A12 A14
                            JAS, JBS                  37-76         195/45R16     G50 K1c K2b K42 K45 K56 X02        A21 B02 L02
                            e13*93/81,95/54*                                                                         S03
                            0008,0009*..
                            Ford Fiesta (VI)          43-74         195/40R16     K1a K1b K2b R37 T76 T80            A01 A12 A14
                            JH1, JD3                  43-74         195/45R16     K1a K1b K2b                        A21 Flh S02
                            e1*98/14*0191*..,         43-74         205/45R16     K1a K1b K2b K46
                            e1*2001/116*0210*..
                            Ford Fiesta (VII)         44-99         195/45R16                                        A12 A14 A21
                            JA8, JR8                  44-99         195/50R16     A01 G01 K1a K2b K41 K45            B02 Flh S02
                            e9*2001/116*0069*00-10;   44-99         205/45R16     A01 K41 K45
                            e9*2007/46*0002*00-06;
                            DE*2007/46*0072*..;
                            e13*2007/46*1058*00-08
                            Ford Fiesta (VII)         44-103        195/50R16     A01 K1a K2b K41 K45                A07 A12 A14
                            JA8, JR8                  44-147        195/45R16                                        A21 B02 Flh
                            e9*2001/116*0069*11-..;   44-147        205/45R16     A01 K41 K45                        S01
                            e9*2007/46*0002*07-..;
                            e13*2007/46*1058*09-..
                            - ab Modell 2013


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                Seite 3 von 9

                            Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Ford Fiesta (VIII)          51-103       195/50R16    K2b                                A01 A07 A12
                            JHH, JGH                    51-103       195/55R16    K2b                                A14 A21 A58
                            e9*2007/46*3142*..;         51-103       205/50R16    K1a K1b K2b K5a                    Flh KOV S01
                            e9*2007/46*3159*..          51-103       215/50R16    K1a K1b K2b K5a
                            Ford Fiesta Active (VIII)   62-103       195/50R16    M+S                                A07 A12 A14
                            JHH                         62-103       195/55R16    M+S                                A21 A58 Flh
                            e9*2007/46*3142*..          62-103       205/50R16    M+S                                KMV S01
                            Ford Fiesta ST (VIII)       147          195/50R16    M+S                                A07 A12 A14
                            JHH                         147          195/55R16    M+S                                A21 A58 Flh
                            e9*2007/46*3142*..          147          205/50R16    M+S                                KOV S01
                            Ford Fiesta ST 150 (VI)     110          195/45R16    K1a K1b K2b                        A01 A12 A14
                            JD3                         110          205/45R16    K1a K1b K2b K45 K46                A21 Flh S02
                            e1*2001/116*0210*..
                            Ford Focus (I)              55-85        205/50R16    G65 K1c K42                        A01 A12 A14
                            D . W, D . X                55-96        195/50R16    K1c K42 R37 T84 T88                A21 B02 Car
§22 50369, Erweiterung 14




                            e13*97/27*, 98/14*,         55-96        205/45R16    K1c K42 R37 T83 T87                Flh Sth S02
                            0037-40, 56-58*..           66-96        205/50R16    K1c K42 R67 X06
                            Ford Focus ST 170 (I)       127          195/55R16    K1a K41 K42 M+S                    A01 A12 A14
                            DA1, DB1, DN1               127          205/55R16    K1c K41 K42 K45 M+S                A21 B02 B03
                            e13*98/14*                                                                               Car Flh S02
                            0081,0082,0095*..
                            Ford Fusion                 50-74        195/50R16    K1c K2b R37                        A01 A12 A14
                            JU2                         50-74        195/55R16    K1c K2b                            A21 S02
                            e1*98/14*0194*00-25         50-74        205/45R16    K1c K2b
                                                        50-74        205/50R16    K1c K2b K46
                            Ford KA+                    51-63        185/50R16                                       A07 A12 A14
                            KAF                         51-63        195/45R16                                       A21 Flh KOV
                            e13*2007/46*1637*01-03      51-63        205/45R16    A01 K1b K2b K5d                    S01
                            Ford Mondeo (II)            66-125       205/50R16    Z15 Z16                            A12 A14 A21
                            BFP, BFW                    66-96        205/45R16    R37 T83 T87                        B02 S02
                            e1*95/54*0045*..,           66-96        205/50R16    A01 G65
                            e1*98/14*0125*..
                            Ford Transit /              55-74        185/55R16                                       A07 A12 A14
                            Tourneo Courier             55-74        195/50R16                                       A21 S01
                            JU2, JN8                    55-74        195/55R16
                            e1*98/14*0194*26-..;
                            e13*2007/46*1349*..
                            Mazda 121                   37-66        195/40R16    G22 K1c K2b K42 K56 T76 T80        A01 A12 A14
                            JASM, JBSM                  37-66        195/45R16    G50 K1c K2b K42 K45 K56 X02        A21 B02 L02
                            e13*93/81,95/54*                                                                         S02
                            0010,0011*..
                            Mazda 2 (I)                 50-74        195/40R16    K1a K1b K2b T76 T80                A01 A12 A14
                            DY                          50-74        195/45R16    K1a K1b K2b                        A21 Flh S02
                            e1*2001/116*0212*..         50-74        205/45R16    K1c K2b K46 K56




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 9

                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                            Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                            geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                   V      W        Y
§22 50369, Erweiterung 14




                            210 km/h               100% 100% 100%
                            220 km/h               97%    100% 100%
                            230 km/h               94%    100% 100%
                            240 km/h               91%    100% 100%
                            250 km/h               -      95%      100%
                            260 km/h               -      90%      100%
                            270 km/h               -      85%      100%
                            280 km/h               -      -        95%
                            290 km/h               -      -        90%
                            300 km/h               -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                            schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                            Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                            rungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                            fang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.



                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                            den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                            zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                            VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                            nahme vorzuführen.


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 9

                            A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                            führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                            gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                            A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                            genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                            det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                            Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                            symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                            müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                            genrand hinausragen.
§22 50369, Erweiterung 14




                            A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                            B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                            oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                            B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                            lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                            tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                            Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                            bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                            streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                            ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                            oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                            G22     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 135R13 oder 155/70R13 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeug-
                            schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu
                            erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                            Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                            Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetrage-
                            nen Reifengrößen zu überprüfen.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 6 von 9

                            G50     Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
                            Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
                            Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                            innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
                            sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                            Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                            G65      Ist die Reifengröße 195/60R15, 205/55R15 oder 205/50R16 keine der serienmäßigen Reifen-
                            größen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ,
                            so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstrecken-
                            zählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige ange-
                            glichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                            COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                            K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                            len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                            Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                            abgedeckt sein.
§22 50369, Erweiterung 14




                            K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                            des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                            sein.

                            K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                            ten Bereich abgedeckt sein.

                            K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                            stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                            chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                            Bereich abgedeckt sein.

                            K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                            gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                            gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                            Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                            vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                            K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                            Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                            chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 7 von 9

                            K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
                            Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

                            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                            chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                            sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            L02   Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Rei-
                            fenkombination herzustellen.

                            M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
§22 50369, Erweiterung 14




                            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                            ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                            oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                            R67    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/50 R
                            16 ww. 205/45 R 17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedie-
                            nungsanleitung).

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
                            fenheck.

                            T76     Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 8 von 9

                            T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                            fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                     Vorderachse    Hinterachse
§22 50369, Erweiterung 14




                            Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                            Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                            Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                            Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                            Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                            Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                            Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                            Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                            Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                            Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                            Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                            Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                            Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                            Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                            des Fahrzeugs mitzuführen.

                            X02    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                            155/70R13 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                            tung).

                            X06      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15
                            (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                            Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                            Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                            tung).

                            Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
                            Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                            tung).




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 9 von 9



                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 27. August 2020 in Lambsheim statt.



                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                            Begutachtungspunkte beeinflussen.

                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015.
§22 50369, Erweiterung 14




                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 27. August 2020




                            Bohlander                                                                    00349696.DOC
                            RN/Boh




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim