Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 50369*07 Gerät: Sonderräder für Pkw 6,5 J x 16 H2 Typ: RC30-656 § 22 50369*07 Inhaber der ABE und Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Hersteller: DE-53919 Weilerswist Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 50369 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 50369*07 Die ABE-Nr. 50369*07 erstreckt sich auf die Räder 6,5 J x 16 H2, Typ RC30-656, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55035815 (8. Ausfertigung) vom 24.02.2017 beschrieben. Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n 56 1. Ausfertigung 1, 8, 35. 41 2. Ausfertigung 31, 32 3. Ausfertigung 18 4. Ausfertigung des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. § 22 50369*07 An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, der Typ und die Ausführung des Rades, das Herstelldatum (Monat und Jahr), das Typzeichen und die Einpresstiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 24.02.2017 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 10.03.2017 Im Auftrag Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package Nummer der Genehmigung: 50369 Erweiterung Nr.: 07 Approval No. Extension No.: Ausgabedatum: 29.07.2015 letztes Änderungsdatum: 10.03.2017 Date of issue: last date of amendment: 1. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal 2. Beschreibungsbogen Nr.: Datum: Information document No.: Date RC30-656 02.06.2015 3. Prüfbericht(e) Nr.: Datum: § 22 50369*07 Test report(s) No.: Date 55035815 (1. Ausfertigung) 02.07.2015 55035815 (2. Ausfertigung) 18.08.2015 55035815 (3. Ausfertigung) 07.03.2016 55035815 (4. Ausfertigung) 12.05.2016 55035815 (5. Ausfertigung) 19.08.2016 55035815 (6. Ausfertigung) 13.10.2016 55035815 (7. Ausfertigung) 21.11.2016 55035815 (8. Ausfertigung) 24.02.2017 4. Beschreibung der Änderungen: Description of the changes Erweiterung des Verwendungsbereiches Extension of application range