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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0192006


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

               Modell                            RC30
               Typ                               RC30-656
               Radgröße                          6,5Jx16H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung       Ausführungsbezeichnung/              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                             Zentrierring                         Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               O5            RC30-656 O5 / ohne Ring              5/105/56,6          38          705    2050


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                        50369
§22 50369*19




               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Ausführungsbezeichnung            RC30-656 (s.o.)
               Radgröße                          6,5Jx16H2
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr


               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
               S01       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   36
               S02       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   -
                         offen ww Hutmutter
               S03       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   36
               S04       offene-Serien-Mutter         Kegel 60°      140                   -
                         M12x1,5


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.


               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                 Opel


               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 7
               Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Chevrolet Aveo               55, 70, 85   195/55R16    A91                                  A07 A14 A21
               KL1T                         55, 70, 85   195/60R16    A12                                  Flh Lim V16
               e4*2007/46*0270*..           55, 70, 85   205/50R16    A12                                  S03
                                            55, 70, 85   205/55R16    A12
                                            55, 70, 85   225/50R16    A01 A12 K2b K4h R03
               Chevrolet Cruze /-SW         80-104       205/60R16    A33                                  A07 A14 A21
               KL1J                         80-104       215/55R16    A12                                  A58 Car Flh
               e4*2001/116*0140*..          80-104       215/60R16    A01 A12 G03                          Lim V16 S03
                                            80-104       215/60R16    A12 R09
                                            80-104       225/55R16    A12
               Chevrolet Trax               85-103       195/70R16    A91 M+S                              A07 A14 A21
               KL1B / J-A                   85-103       205/65R16    A91                                  A57 S03
               e4*2007/46*0696*..;          85-103       205/70R16    A12
               e4*2007/46*0537*..           85-103       215/65R16    A92
                                            85-103       225/60R16    A12
                                            85-103       225/65R16    A12
               Opel Ampera-e                55 (150)     205/55R16                                         A07 A12 A14
               1G0F                         55 (150)     205/60R16                                         A21 A58 S01
               e13*2007/46*1777*..          55 (150)     215/55R16    A01 K1a
§22 50369*19




               (60 kWh-Batterie)            55 (150)     225/50R16    A01 K1c K2b
               Opel Astra-J                 64-88,103    205/55R16    A33 R09                              A07 A14 A21
               P-J, -/V, /SW                64-88,103    205/60R16    A91 R37                              A58 Flh Lim
               e1*2007/46*0141*..,          64-88,103    205/65R16    A01 A12 G03 R37                      V16 S02
               e4*2007/46*0309*..,          64-88,103    215/55R16    A91
               e4*2007/46*0204*..           64-88,103    215/60R16    A01 A12 G03
                                            64-88,103    215/60R16    A91 R09
                                            64-88,103    225/55R16    A12
               Opel Astra-J                 70-88,103    205/55R16    A33 R09                              A07 A14 A21
               P-J/SW, -/V                  70-88,103    205/60R16    A91 R37                              A58 Car V16
               e4*2007/46*0204*..;          70-88,103    205/65R16    A01 A12 G03 R37                      S02
               e4*2007/46*0308*..           70-88,103    215/55R16    A91
               - Sports Tourer              70-88,103    215/60R16    A01 A91 G03
               - Station Wagon              70-88,103    215/60R16    A91 R09
                                            70-88,103    225/55R16    A12
               Opel Astra-K                 66-110       195/55R16    A91                                  A07 A14 A21
               B-K                          66-110       195/60R16    A91                                  A58 Flh NoS
               e4*2007/46*0996*..           66-147       205/55R16    A91                                  V16 S04
               - incl. Facelift 2019        66-147       215/50R16    A12
                                            66-147       215/55R16    A12
                                            66-147       225/50R16    A12
               Opel Astra-K Sports Tourer   66-110       195/55R16    A91                                  A07 A14 A21
               B-K                          66-110       195/60R16    A91                                  A58 Car NoS
               e4*2007/46*0996*02-..        66-147       205/55R16    A91                                  V16 S04
               - incl. Facelift 2019        66-147       215/50R16    A12
                                            66-147       215/55R16    A12
                                            66-147       225/50R16    A01 A12 K2b




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Opel Mokka (A)              81-103        195/70R16     A91 M+S                              A07 A14 A21
               J-A                         81-103        205/65R16     A91                                  A57 B03 S03
               e4*2007/46*                 81-103        205/70R16     A12
               0537*00-14                  81-103        215/65R16     A92
                                           81-103        225/60R16     A12
                                           81-103        225/65R16     A12
               Opel Mokka-X (A)            81-112        205/65R16     A91                                  A07 A14 A21
               J-A                         81-112        205/70R16     A12                                  A57 B03 S04
               e4*2007/46*0537*15-..       81-112        215/65R16     A90
                                           81-112        225/60R16     A12
                                           81-112        225/65R16     A12


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
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               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 7

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
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               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A92      Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
               mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 12mm aufträgt, an den laut Be-
               triebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstel-
               lers sind zu beachten.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 7

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeug-
               schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
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               abgedeckt sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
               (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 7

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16     205/45R16
               Nr. 2    185/60R16     205/55R16
               Nr. 3    195/40R16     215/35R16
               Nr. 4    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
               Nr. 5    195/50R16     215/45R16
§22 50369*19




               Nr. 6    205/45R16     225/40R16
               Nr. 7    205/50R16     225/45R16
               Nr. 8    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
               Nr. 9    205/60R16     225/55R16
               Nr. 10   215/40R16     225/40R16, 245/35R16
               Nr. 11   215/55R16     235/50R16
               Nr. 12   225/40R16     245/35R16
               Nr. 13   225/50R16     245/45R16
               Nr. 14   225/55R16     245/50R16
               Nr. 15   225/60R16     245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 4. Mai 2022 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 7 von 7



               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 4. Mai 2022




               Laux                                                                 00389334.DOC
               RN/RL
§22 50369*19




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim