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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55035815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            RC30
Typ                               RC30-656
Radgröße                          6,5Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung       Ausführungsbezeichnung/              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
              Zentrierring                         Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
W4            RC30-656 W4 /                        5/114,3/64,1        38          705    2050
              BA15 N21 Ø72,6 - Ø64,2


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        50369
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Ausführungsbezeichnung            RC30-656 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                        Honda
                                  Landrover


Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55035815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda CR-V (I)         94,108         205/65R16   K1a                                A01 A12 A14
RD1, RD3               94,108         215/60R16   K1c K2b K42 Z70                    A21 S02
e6*95/54*0044*..,      94,108         225/55R16   K1c K2c K42 Z70
e6*98/14*0076*..       94,108         225/60R16   K1c K2c K42 Z70
Honda CR-Z             84             195/55R16                                      A12 A14 A21
ZF1                    84             205/50R16                                      Cpe S02
e11*2007/46*0100*..
Honda Civic            73, 104        195/60R16   A33 R37                            A14 A21 Flh
FK1, FK2, FK3          73-110         205/50R16   A12 T87                            V16 S02
e11*2001/116*          73-110         205/55R16   A12
0255*07-..,            73-110         215/55R16   A12
0256*07-..,            73-110         225/50R16   A01 A12 K1c K5v
0257*06-..
- Modell 2012
Honda Civic 4-Türer    92, 104        195/55R16                                      A12 A14 A21
FB1,FB2,FB7,FB8        92, 104        195/60R16                                      Sth S02
e11*2007/46*0183*..;   92, 104        205/50R16   A01 K3b K5a
e11*2007/46*0184*..;   92, 104        205/55R16   A01 K3b K5a
e11*2007/46*0185*..;   92, 104        215/55R16   A01 K3b K5b K6b
e11*2007/46*0186*..    92, 104        225/50R16   A01 K3b K5b K6b
Honda Civic Hybrid     70             195/55R16                                      A12 A14 A21
FD3                    70             205/55R16   A01 K27 K41 K56                    Lim S02
e11*2001/116*0271*.
Honda Civic Sport      66-118         205/50R16   R37                                A01 A12 A14
EP1,-2,-4, EV1         66-118         205/55R16   K56                                A21 Flh H5l
e11*98/14*             66-118         215/50R16   K41 K56                            K42 S02
0173, 0174, 0188*..
e11*2001/116*0198*.
Honda Civic Tourer     88,104         205/50R16   A12 T87                            A14 A21 Car
FK2, FK3               88,104         205/55R16   A12                                V16 S02
e11*2001/116*          88,104         215/55R16   A12
0256*11-..,            88,104         225/50R16   A01 A12 K1c K5v
0257*10-..
- Modell 2014
Honda FR-V             92,103,110     205/55R16                                      A12 A14 A21
BE1, BE3               92,103,110     225/50R16   A01 K1c K2b K41 K42 K43 K45 K46    V16 S02
e6*2001/116*0099*..
e6*2001/116*0100*..
Honda FR-V             103            205/55R16   T89                                A12 A14 A21
BE5                    103            225/50R16   A01 K1c K2b K41 K42 K43 K45 K46    V16 S02
e6*2001/116*0104*..
Honda HR-V             77-91          205/55R16                                      A12 A14 A21
GH1,2,3,4              77-91          205/60R16                                      V00 V16 S02
e6*98/14*0062,         77-91          215/55R16   A01 K1a K2b
0063, 0067, 0068*..    77-91          225/50R16   A01 K1c K2b
                       77-91          225/55R16   A01 K1c K2b
Honda Integra          140            195/50R16                                      A12 A14 A21
DC2                    140            205/45R16                                      S02
e6*95/54*0052*..



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55035815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Shuttle          110           205/55R16     T91 T94                               A12 A14 A21
RA1, RA3               110           215/55R16     T91 T93                               V16 S02
e6*93/81*0002*..,      110           225/50R16     A01 K1a K2c K42 L02 T92 T93
e6*95/54*0050*..
Land Rover             71-130        205/60R16     A01 G01 R37 T91 T92 145               A12 A14 A21
Freelander             71-130        205/65R16     R37 T95 141                           S02
LN, LND                71-130        215/60R16     R37 T94 T95 T99 143
e11*96/79*0082*..,     71-130        215/65R16     138
e1*98/14*0134*..       71-130        225/55R16     A01 K1a K2b T94 T95 T99 144
                       71-130        225/60R16     A01 K1a K2b 140


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55035815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

H5l     Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung
195/65R15, 205/55R16 bzw. 215/45R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55035815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55035815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Z70     Die Befestigungsschrauben bzw. Befestigungslaschen der Kunststoffradabdeckung an Achse 2
sind zu versetzen oder zu entfernen (ggf. durch Verkleben erneut befestigen).

138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

140      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55035815 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 7 von 7

141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

143      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1430 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

144      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

145      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. Juni 2015 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 16. Juni 2015




Laux                                                                    00230890.DOC




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                                               Herstellerempfehlung
                                              Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                             RC30 6,5x16
KBA                                                                50369

Hersteller RDKS/TPMS                                               Ventilart        Montierbar
                                                      Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                              Metall               ja
Continental / VDO Redi                                                                  ja
CUB Universal                                          Metall                           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall                           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall                           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall                           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall                          nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall                          nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall                           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall                           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall                           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall                          nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall                          nein
Orange Universal Clamp In                              Metall                           ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi                            ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall                           ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall                           ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall                           ja
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall                           ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall                           ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall                           ja
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall                           ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall                           ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall                           ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi                            ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall                           ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall                           ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall                           ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall                           ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall                           ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall                           ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall                           ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall                          nein
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall                          nein
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall                           ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall                           ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi                            ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi                            ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi                            ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi                            ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi                            ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi                            ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi                            ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi                            ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi                            ja
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall                           ja
TRW LCCI Clamp In                                      Metall                           ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.