GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO Anlage 44 zum Gutachten Nr. 55035815 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 5 Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0400809 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RC30 Typ RC30-656 Radgröße 6,5Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad – Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Ausführungsbezeichnung/ Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Zentrierring Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) F2 RC30-656 F2 / ohne Ring 5/98/58,1 39 705 2050 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50369 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Ausführungsbezeichnung RC30-656 (s.o.) Radgröße 6,5Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 100 28 S03 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 120 28 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Alfa Romeo Fiat Opel Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO Anlage 44 zum Gutachten Nr. 55035815 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Alfa 147 74-125 205/50R16 K2b K42 R37 A01 A12 A14 937 74-125 205/55R16 K2b K42 A21 B02 Flh e3*98/14*0070*.. S02 Alfa 156 77-141 205/50R16 K42 K56 R37 A01 A12 A14 932 77-141 205/55R16 K42 K56 A21 A58 B02 e3*96/27*0034*.., Car Lim S02 e3*98/14*0034*.., e3*98/14P0104*.. Alfa GT 103-125 195/55R16 A33 R37 A14 A21 B02 937 103-125 205/50R16 A12 R37 Cpe S02 e3*98/14*0070*.. 103-125 205/55R16 A12 Fiat 500L Trekking 59-77 195/60R16 A33 A14 A21 A58 199 59-77 195/60R16C A33 R09 Flh KMV V16 e3*2001/116* 59-77 205/55R16 A90 S03 0217*33-.. 59-77 215/55R16 A12 59-77 225/50R16 A12 Fiat 500L, -Living 59-77 195/60R16 A33 A14 A21 A58 199 59-77 195/60R16C A33 R09 Flh KOV V16 e3*2001/116* 59-77 205/55R16 A90 S03 0217*28-..; 59-77 215/55R16 A12 e3*2007/46*0010*07-.. 59-77 225/50R16 A12 Fiat Doblo 66-99 195/60R16 A33 T93 141 A14 A21 B02 263 66-99 195/60R16C A33 141 S03 e3*2007/46*0002*..; e3*2007/46*0007*.. Opel Combo D 66-99 195/60R16 A33 T93 141 A14 A21 B02 Combo-D, -Van 66-99 195/60R16C A33 141 S03 e3*2007/46*0076*..; e3*2007/46*0079*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon- trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO Anlage 44 zum Gutachten Nr. 55035815 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 5 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO Anlage 44 zum Gutachten Nr. 55035815 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 5 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei- chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel- verbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel- verbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/55R16 235/50R16 Nr. 11 225/40R16 245/35R16 Nr. 12 225/50R16 245/45R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO Anlage 44 zum Gutachten Nr. 55035815 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 5 141 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 22. Juni 2015 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 22. Juni 2015 Bohlander 00231149.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Herstellerempfehlung Aftermarkt RDKS/TPMS Radtyp RC30 6,5x16 KBA 50369 Hersteller RDKS/TPMS Ventilart Montierbar Aftermarkt Sensoren Alligator RS3 Sens It Metall ja Continental / VDO Redi ja CUB Universal Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall nein Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall nein Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall nein Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall nein Orange Universal Clamp In Metall ja Schrader EZ Snap In Gummi ja Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014 Metall ja Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014 Metall ja Tech / Baolong 3901B.1 Metall ja Alcar T-Pro Clamp In Metall ja mSens T-Pro Clamp-In Metall ja OEM Sensoren Continental / VDO TG1A Clamp In Metall ja Continental / VDO TG1B Clamp In Metall ja Continental / VDO TG1Ba Clamp In Metall ja Continental / VDO TG1C Clamp In Metall ja Continental / VDO TG1D Snap-In Gummi ja Pacific 1LA0D Nissan Clamp In Metall ja Pacific 1LL0C Nissan Clamp In Metall ja Pacific Toyota/Lexus Clamp In Metall ja Schrader Gen Alpha Clamp In Metall ja Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In Metall ja Schrader Gen Gamma A II Clamp In Metall ja Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In Metall ja Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In Metall nein Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In Metall nein Schrader Faraday 20 Grad (3070) Metall ja Schrader Gen 4 Clamp In Metall ja Schrader Gen 4 Snap In Gummi ja Schrader High Speed 20Grad Snap In Gummi ja Schrader High Speed 10Grad Snap In Gummi ja Schrader Hybrid Alloy Snap In Gummi ja Schrader Hybrid Steel Snap In Gummi ja Schrader Farady 10Grad Snap In Gummi ja Schrader Farady 20Grad Snap In Gummi ja Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In Gummi ja Schrader Rev 4.5 Steel Snap In Gummi ja TRW Gen 3 Clamp In Metall ja TRW LCCI Clamp In Metall ja *zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben. Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.