GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO Anlage 53 zum Gutachten Nr. 55035815 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0400809 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RC30 Typ RC30-656 Radgröße 6,5Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad – Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Ausführungsbezeichnung/ Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Zentrierring Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) O5 RC30-656 O5 / ohne Ring 5/105/56,6 41 705 2050 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50369 §22 50369*04 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Ausführungsbezeichnung RC30-656 (s.o.) Radgröße 6,5Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) S02 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 - offen ww Hutmutter S03 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 36 S04 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 36 S05 offene Serien-Mutter Kegel 60° 140 - M12x1,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea Opel Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO Anlage 53 zum Gutachten Nr. 55035815 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Chevrolet Aveo 55, 70, 85 195/55R16 A90 A07 A14 A21 KL1T 55, 70, 85 195/60R16 A12 Flh Lim S03 e4*2007/46*0270*.. 55, 70, 85 205/50R16 A12 55, 70, 85 205/55R16 A12 Chevrolet Cruze /-SW 80-104 205/60R16 A33 A07 A14 A21 KL1J 80-104 215/55R16 A12 A58 Car Flh e4*2001/116*0140*.. 80-104 215/60R16 A01 A12 G03 Lim V16 S03 80-104 215/60R16 A12 R09 80-104 225/55R16 A12 Opel Astra K 70-110 195/55R16 A91 A07 A14 A21 B-K 70-110 195/60R16 A91 A58 Flh NoS e4*2007/46*0996*.. 70-147 205/55R16 A91 V16 S05 70-147 215/50R16 A12 70-147 215/55R16 A12 70-147 225/50R16 A12 Opel Astra K Sports 70-110 195/55R16 A91 A07 A14 A21 Tourer 70-110 195/60R16 A91 A58 Car NoS B-K 70-147 205/55R16 A91 V16 S05 §22 50369*04 e4*2007/46*0996*02-.. 70-147 215/50R16 A12 70-147 215/55R16 A12 70-147 225/50R16 A01 A12 K2b Opel Astra-J 64-88,103 205/55R16 A33 R09 A07 A14 A21 P-J, -/V 64-88,103 205/60R16 A91 R37 A58 Flh Lim e1*2007/46*0141*..; 64-88,103 205/65R16 A01 A12 G03 R37 V16 S02 e4*2007/46*0309*.. 64-88,103 215/55R16 A91 64-88,103 215/60R16 A01 A12 G03 64-88,103 215/60R16 A91 R09 64-88,103 225/55R16 A12 Opel Astra-J 70-88,103 205/55R16 A33 R09 A07 A14 A21 P-J/SW, -/V 70-88,103 205/60R16 A91 R37 A58 Car V16 e4*2007/46*0204*..; 70-88,103 205/65R16 A01 A12 G03 R37 S02 e4*2007/46*0308*.. 70-88,103 215/55R16 A91 - Sports Tourer 70-88,103 215/60R16 A01 A91 G03 - Station Wagon 70-88,103 215/60R16 A91 R09 70-88,103 225/55R16 A12 Opel Mokka 81-103 195/70R16 A91 M+S A07 A14 A21 J-A 81-103 205/65R16 A12 A57 S04 e4*2007/46*0537*.. 81-103 205/70R16 A12 81-103 215/65R16 A92 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO Anlage 53 zum Gutachten Nr. 55035815 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 6 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. §22 50369*04 Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO Anlage 53 zum Gutachten Nr. 55035815 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 6 A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A92 Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck §22 50369*04 (3-türig und 5-türig). G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei- tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NoS Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17). R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO Anlage 53 zum Gutachten Nr. 55035815 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 6 S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 §22 50369*04 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/55R16 235/50R16 Nr. 11 225/40R16 245/35R16 Nr. 12 225/50R16 245/45R16 Nr. 13 225/55R16 245/50R16 Nr. 14 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 9. August 2016 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO Anlage 53 zum Gutachten Nr. 55035815 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 6 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2015. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 9. August 2016 Bohlander 00254936.DOC §22 50369*04 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim