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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 53 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 7

                            Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                              Schleidener Straße 32
                                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                                              QM-Nr. 49 02 0192006



                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                            Modell                            RC30
                            Typ                               RC30-656
                            Radgröße                          6,5Jx16H2
                            Zentrierart                       Mittenzentrierung

                            Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                            führung       Ausführungsbezeichnung/              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                          Zentrierring                         Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                            O5            RC30-656 O5 / ohne Ring              5/105/56,6          41          705    2050
§22 50369, Erweiterung 14




                            Kennzeichnungen

                            KBA-Nummer                        50369
                            Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                            Ausführungsbezeichnung            RC30-656 (s.o.)
                            Radgröße                          6,5Jx16H2
                            Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                            Herstelldatum                     Monat und Jahr



                            Befestigungsmittel

                            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                            S01       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   -
                            S02       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   36
                            S03       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   36
                            S04       Serien-Mutter M12x1,5 –      Kegel 60°      140                   -
                                      offene Mutter
                                      wahlweise
                                      Hutmutter
                            S05       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   36
                            S06       offene-Serien-Mutter         Kegel 60°      140                   -
                                      M12x1,5



                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                            fungen durchgeführt.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 53 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 2 von 7

                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                     Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                           Opel


                            Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                            Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Chevrolet Aveo             55, 70, 85   195/55R16    A90                                A07 A14 A21
                            KL1T                       55, 70, 85   195/60R16    A12                                Flh Lim S01
                            e4*2007/46*0270*..         55, 70, 85   205/50R16    A12
                                                       55, 70, 85   205/55R16    A12
                            Chevrolet Cruze /-SW       80-104       205/60R16    A33                                A07 A14 A21
§22 50369, Erweiterung 14




                            KL1J                       80-104       215/55R16    A12                                A58 Car Flh
                            e4*2001/116*0140*..        80-104       215/60R16    A01 A12 G03                        Lim V16 S05
                                                       80-104       215/60R16    A12 R09
                                                       80-104       225/55R16    A12
                            Opel Ampera-e              55 (150)     205/55R16    A91                                A07 A14 A21
                            1G0F                       55 (150)     205/60R16    A12                                A58 S02
                            e13*2007/46*1777*..        55 (150)     215/55R16    A01 A12 K1a
                            (60 kWh-Batterie)          55 (150)     225/50R16    A01 A12 K1c K2b
                            Opel Astra-J               64-88,103    205/55R16    A33 R09                            A07 A14 A21
                            P-J, -/V, /SW              64-88,103    205/60R16    A91 R37                            A58 Flh Lim
                            e1*2007/46*0141*..,        64-88,103    205/65R16    A01 A12 G03 R37                    V16 S04
                            e4*2007/46*0309*..,        64-88,103    215/55R16    A91
                            e4*2007/46*0204*..         64-88,103    215/60R16    A01 A12 G03
                                                       64-88,103    215/60R16    A91 R09
                                                       64-88,103    225/55R16    A12
                            Opel Astra-J               70-88,103    205/55R16    A33 R09                            A07 A14 A21
                            P-J/SW, -/V                70-88,103    205/60R16    A91 R37                            A58 Car V16
                            e4*2007/46*0204*..;        70-88,103    205/65R16    A01 A12 G03 R37                    S04
                            e4*2007/46*0308*..         70-88,103    215/55R16    A91
                            - Sports Tourer            70-88,103    215/60R16    A01 A91 G03
                            - Station Wagon            70-88,103    215/60R16    A91 R09
                                                       70-88,103    225/55R16    A12
                            Opel Astra-K               66-110       195/55R16    A91                                A07 A14 A21
                            B-K                        66-110       195/60R16    A91                                A58 Flh NoS
                            e4*2007/46*0996*..         66-147       205/55R16    A91                                V16 S06
                            - incl. Facelift 2019      66-147       215/50R16    A12
                                                       66-147       215/55R16    A12
                                                       66-147       225/50R16    A12
                            Opel Astra-K Sports Tourer 66-110       195/55R16    A91                                A07 A14 A21
                            B-K                        66-110       195/60R16    A91                                A58 Car NoS
                            e4*2007/46*0996*02-..      66-147       205/55R16    A91                                V16 S06
                            - incl. Facelift 2019      66-147       215/50R16    A12
                                                       66-147       215/55R16    A12
                                                       66-147       225/50R16    A01 A12 K2b

                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 53 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 7
                            Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                              Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Opel Mokka                 81-103        195/70R16     A91 M+S                               A07 A14 A21
                            J-A                        81-103        205/65R16     A12                                   A57 B03 S03
                            e4*2007/46*                81-103        205/70R16     A12
                            0537*00-14                 81-103        215/65R16     A92


                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                            Fahrzeugpapiere enthält.
§22 50369, Erweiterung 14




                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                            geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                   V      W        Y
                            210 km/h               100% 100% 100%
                            220 km/h               97%    100% 100%
                            230 km/h               94%    100% 100%
                            240 km/h               91%    100% 100%
                            250 km/h               -      95%      100%
                            260 km/h               -      90%      100%
                            270 km/h               -      85%      100%
                            280 km/h               -      -        95%
                            290 km/h               -      -        90%
                            300 km/h               -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                            schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                            Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                            rungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                            fang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 53 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 7

                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                            den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                            zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                            VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                            nahme vorzuführen.

                            A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                            führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                            gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                            A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                            genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
§22 50369, Erweiterung 14




                            det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                            Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                            symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                            müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                            genrand hinausragen.

                            A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                            bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                            A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                            A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                            A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
                            Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
                            und Kettenherstellers sind zu beachten.

                            B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                            lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                            tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                            Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                            bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).


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                            Anlage 53 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 5 von 7

                            G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                            Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                            tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                            streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                            ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                            oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                            K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                            len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                            Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                            abgedeckt sein.

                            K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                            ten Bereich abgedeckt sein.
§22 50369, Erweiterung 14




                            K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                            stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                            chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                            Bereich abgedeckt sein.

                            Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                            mousine.

                            M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                            NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
                            (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

                            R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                            (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                            ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                            oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.



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                            Anlage 53 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 7

                            S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                            fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                     Vorderachse   Hinterachse

                            Nr. 1    185/50R16     205/45R16
                            Nr. 2    195/40R16     215/35R16
                            Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
                            Nr. 4    195/50R16     215/45R16
                            Nr. 5    205/45R16     225/40R16
                            Nr. 6    205/50R16     225/45R16
                            Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
                            Nr. 8    205/60R16     225/55R16
                            Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
                            Nr. 10   215/55R16     235/50R16
                            Nr. 11   225/40R16     245/35R16
§22 50369, Erweiterung 14




                            Nr. 12   225/50R16     245/45R16
                            Nr. 13   225/55R16     245/50R16
                            Nr. 14   225/60R16     245/55R16

                            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                            des Fahrzeugs mitzuführen.



                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 27. August 2020 in Lambsheim statt.



                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                            Begutachtungspunkte beeinflussen.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 53 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 7 von 7



                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2015.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 27. August 2020




                            Bohlander                                                                   00349647.DOC
                            RN/Boh
§22 50369, Erweiterung 14




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim