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							                       GUTACHTEN zur ECE R124 000883

                       Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55036015 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                       Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                             Seite 1 von 2



                       Prüfgegenstand                   Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad

                       Aus-       Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                       führung                                        Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                      Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                       V7         RC30-656 V7 / ohne Ring             5/112/57,1          41          705    2050



                       Befestigungsmittel

                       Nr. Art der Befestigungsmittel     Bund                Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
                       S02 Serien-Schraube M14x1,5        Kugel D = 25,6 mm   140                     27,5



                       Verwendungsbereich
R124 000883, Erw. 05




                       Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                       Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       Skoda Superb (III)      88-140        215/60R16    A33 ECE                              A14 A21 A57
                       3T                                                                                      Car Lim S02
                       e11*2001/116*
                       0326*32-..;
                       e11*2007/46*
                       0014*22-..
                       VW Passat (VIII)        88-140        215/60R16    A13 ECE                              A14 A21 A57
                       3C                                                                                      Car Lim VoA
                       e1*2001/116*                                                                            S02
                       0307*37-..
                       - Limousine / Variant
                       ab MJ 2015 (B8/3G)


                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
                       trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
                       werden.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                       fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                       lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                       Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                       die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
                       bene Reifenfülldruck zu beachten ist.



                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                       Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55036015 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 2 von 2


                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                       schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                       A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                       Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                       genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                       A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                       det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                       Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                       symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                       müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                       genrand hinausragen.
R124 000883, Erw. 05




                       A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                       schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                       A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                       bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                       Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                       mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
                       ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
                       wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
                       Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                       verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben
                       durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass
                       die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                       VoA    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung VW Passat Alltrack
                       (Typ 3C, 3c).


                       Lambsheim, 21. Juli 2017
                                                                                                              00275694.DOC




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim