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							GUTACHTEN zur ECE R124 000892

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55035915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656-1
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                            Seite 1 von 2


Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad / Zentrierring        Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
M1           RC30-656-1 M1 / ohne Ring               4/100/54,1          45          650    2050




Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Gesamthöhe (mm)
S02       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°       130                    25




Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mazda MX-5                96             195/50R16      A47 ECE                               A14 A21 Cbo
ND                                                                                            S02
e11*2007/46*2661*..




Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000892

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55035915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656-1
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 2 von 2


Spezielle Auflagen und Hinweise

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A47    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 6. November 2015
                                                                                      00238598.DOC




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