Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55035815 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 7


Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            RC30
Typ                               RC30-656
Radgröße                          6,5Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad –                   Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung      Ausführungsbezeichnung/               Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
             Zentrierring                          Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
D3           RC30-656 D3 / ohne Ring               5/112/66,6          46          705    2050


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        50369
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Ausführungsbezeichnung            RC30-656 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                   33
S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   24

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55035815 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
Hersteller                           Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse                  103             195/50R16   K1c K2b K46 K56 M+S                 A01 A12 A14
168                       44-103          205/45R16   K1c K2b K46 K56                     A21 A60 DBA
e1*96/79*0073*..          44-75           195/45R16   K1a K46 R37                         S04
nur mit ESP               55-92           195/50R16   K1c K2b K46 K56 R09
A-Klasse                  60-142          195/55R16   A33                                 A14 A21 S02
169                       60-142          205/50R16   A01 A12 K1a K2b K42
e1*2001/116*0288*..       60-142          205/55R16   A01 A12 G01 K1a K2b K42
A-Klasse                  66-135          205/55R16   A90                                 A14 A21 A57
176, 245G                 66-135          215/55R16   A12                                 Flh V00 V16
e1*2007/46*0928*..;       66-135          225/50R16   A01 A12 K2b                         X78 S02
e1*2001/116*              66-90           195/55R16   A33 R37 T87 T91
0470*04-..                66-90           195/60R16   A33 R37
                          66-90           205/50R16   A90 R37 T87 T91
B-Klasse                  70,85           195/55R16   A11 R37                             A14 A21 V16
245                       70,85           195/60R16   A11 R37                             S02
e1*2001/116*0314*..       70,85           205/50R16   A33 R37
                          70-142          195/55R16   A11 M+S
                          70-142          205/50R16   A33 M+S
                          70-142          205/55R16   A33
                          70-142          215/50R16   A12
                          70-142          225/50R16   A01 A12 K42
B-Klasse                  66-135          205/55R16   A33                                 A14 A21 A57
246, 245G                 66-135          215/55R16   A12                                 NoE V00 V16
e1*2007/46*0751*..;       66-135          225/50R16   A01 A12 K2b                         X78 S02
e1*2001/116*              66-90           195/55R16   A33 R37 T87 T91
0470*04-..                66-90           195/60R16   A33 R37
- incl. Facelift 2014     66-90           205/50R16   A33 R37 T87 T91
B-Klasse electric drive   65 (132)        205/60R16   A31                                 A14 A21 A58
245G                      65 (132)        215/55R16   A90                                 Flh KMV S02
e1*2001/116*0470*..       65 (132)        225/55R16   A12
(28kWh-Batterie)
C-Klasse                  88,100,115      195/60R16   A10                                 A14 A21 A58
204                       88,100,115      205/55R16   A10                                 B03 Cpe DA2
e1*2001/116*0431*..       88,100,115      225/50R16   A12                                 Lim V16 X78
- Limousine/Coupe                                                                         S02
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
CLA-Klasse                80, 90          195/55R16   A33 R37 T87 T91                     A14 A21 A58
117, 245G                 80, 90          195/60R16   A33 R37                             Lim V16 X78
e1*2007/46*1007*..;       80, 90          205/50R16   A90 R37 T87 T91                     S02
e1*2001/116*              80-130          205/55R16   A90
0470*04-..                80-130          215/55R16   A12
                          80-130          225/50R16   A01 A12 K2b
CLA-Klasse Shooting       80-130          205/55R16   A90                                 A14 A21 A58
Brake                     80-130          215/55R16   A12                                 Car V16 X78
245G                      80-130          225/50R16   A01 A12 K2b                         S02
e1*2001/116*
0470*12-..



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55035815 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
V-Klasse               72-128        215/60R16     K42 R35 T94 T95 T99 141               A01 A12 A14
638/2                  72-128        225/55R16     K2c K42 K56 T94 T95 T99 141           A21 B03 S03
e9*95/54, 98/14,
2001/116*0020*..
Vito                   58-105        215/60R16     K42 R35 T95 T99 141                   A01 A12 A14
638                    58-105        225/55R16     K2c K42 K56 T95 T99 141               A21 B03 S03
e9*93/81,98/14,
2001/116*0005*..
Vito                   60-105        215/60R16     K42 R35 T99 141                       A01 A12 A14
638/1                  60-105        225/55R16     K2c K42 K56 T99 141                   A21 B03 S03
K 393



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55035815 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7


A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DA2     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 300mm x 22mm an Achse 2 in Verbindung mit Bremssät-
teln aus Aluminium (Teilenummer A204 423 17 81, A204 423 18 81).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55035815 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 5 von 7

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit ent-
sprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erfor-
derlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu informieren.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55035815 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse
Nr.   1   185/50R16      205/45R16
Nr.   2   195/40R16      215/35R16
Nr.   3   195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr.   4   195/50R16      215/45R16
Nr.   5   205/45R16      225/40R16
Nr.   6   205/50R16      225/45R16
Nr.   7   205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr.   8   205/60R16      225/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55035815 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                           Seite 7 von 7


X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur zuläs-
sig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 10. Mai 2016 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 10. Mai 2016




Bohlander                                                                       00249538.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                               Herstellerempfehlung
                                              Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                             RC30 6,5x16
KBA / ECE                                                          50369 / 000883 + 000892

Hersteller RDKS/TPMS                                               Ventilart                 Montierbar
                                                      Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                              Metall                        ja
Continental / VDO Redi                                                                           ja
CUB Universal                                          Metall                                    ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall                                    ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall                                    ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall                                    ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall                                   nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall                                   nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall                                    ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall                                    ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall                                    ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall                                   nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall                                   nein
Orange Universal Clamp In                              Metall                                    ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi                                     ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall                                    ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall                                    ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall                                    ja
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall                                    ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall                                    ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall                                    ja
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall                                    ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall                                    ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall                                    ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi                                     ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall                                    ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall                                    ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall                                    ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall                                    ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall                                    ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall                                    ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall                                    ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall                                   nein
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall                                   nein
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall                                    ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall                                    ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi                                     ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi                                     ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi                                     ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi                                     ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi                                     ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi                                     ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi                                     ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi                                     ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi                                     ja
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall                                    ja
TRW LCCI Clamp In                                      Metall                                    ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.