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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 9

                            Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                              Schleidener Straße 32
                                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                                              QM-Nr. 49 02 0192006



                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                            Modell                            RC30
                            Typ                               RC30-656
                            Radgröße                          6,5Jx16H2
                            Zentrierart                       Mittenzentrierung

                            Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                            führung       Ausführungsbezeichnung/              kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                          Zentrierring                         tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                            D3            RC30-656 D3 / ohne Ring              5/112/66,6          46          705    2050
§22 50369, Erweiterung 14




                            Kennzeichnungen

                            KBA-Nummer                        50369
                            Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                            Ausführungsbezeichnung            RC30-656 (s.o.)
                            Radgröße                          6,5Jx16H2
                            Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                            Herstelldatum                     Monat und Jahr



                            Befestigungsmittel

                            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                            S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
                                      Brock Typ: ZS2C ww
                                      Brock Typ: ZS2 DIV-004
                            S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                   33
                                      Brock Typ: ZS3C ww
                                      Brock Typ: ZS3 DIV-005
                            S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   24
                                      Brock Typ: ZS7C
                            S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      130                   28
                                      Brock Typ: ZS1C



                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                            fungen durchgeführt.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 2 von 9

                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                    Mercedes-Benz
                                                          Ssangyong

                            Spurverbreiterung             innerhalb 2%



                            Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            A-Klasse                  103           195/50R16    K1c K2b K46 K56 M+S                A01 A12 A14
                            168                       44-103        205/45R16    K1c K2b K46 K56                    A21 A60 DBA
                            e1*96/79*0073*..          44-75         195/45R16    K1a K46 R37                        S03
                            nur mit ESP               55-92         195/50R16    K1c K2b K46 K56 R09
                            A-Klasse                  60-142        195/55R16    A33                                A14 A21 S01
                            169                       60-142        205/50R16    A01 A12 K1a K2b K42
                            e1*2001/116*0288*..       60-142        205/55R16    A01 A12 G01 K1a K2b K42
§22 50369, Erweiterung 14




                            A-Klasse                  66-135        205/55R16    A90                                A14 A21 A57
                            176, 245G                 66-135        215/55R16    A12                                Flh V00 V16
                            e1*2007/46*0928*..;       66-135        225/50R16    A01 A12 K2b                        S01
                            e1*2001/116*0470*04-..    66-90         195/55R16    A33 R37 T87 T91
                                                      66-90         195/60R16    A33 R37
                                                      66-90         205/50R16    A90 R37 T87 T91
                            A-Klasse                  70-120        205/60R16    A94                                A14 A21 A58
                            F2A                       70-120        215/55R16    A12                                B31 F23 Lim
                            e1*2007/46*1829*..        70-120        225/55R16    A12                                NoP V16 Y85
                                                                                                                    Z16 S01
                            B-Klasse                  70,85         195/55R16    A11 R37                            A14 A21 V16
                            245                       70,85         195/60R16    A11 R37                            S01
                            e1*2001/116*0314*..       70,85         205/50R16    A33 R37
                                                      70-142        195/55R16    A11 M+S
                                                      70-142        205/50R16    A33 M+S
                                                      70-142        205/55R16    A33
                                                      70-142        215/50R16    A12
                                                      70-142        225/50R16    A01 A12 K42
                            B-Klasse                  66-135        205/55R16    A33                                A14 A21 A57
                            246, 245G                 66-135        215/55R16    A12                                NoE V00 V16
                            e1*2007/46*0751*..;       66-135        225/50R16    A01 A12 K2b                        S01
                            e1*2001/116*0470*04-..    66-90         195/55R16    A33 R37 T87 T91
                            - incl. Facelift 2014     66-90         195/60R16    A33 R37
                                                      66-90         205/50R16    A33 R37 T87 T91
                            B-Klasse                  70-120        205/60R16    A94                                A14 A21 A58
                            F2B                       70-120        215/55R16    A12                                B31 F24 NoP
                            e1*2007/46*1909*..        70-120        225/55R16    A12                                V16 Z16 S01
                            B-Klasse                  70-120        205/60R16    A94                                A14 A21 A58
                            F2B                       70-120        215/55R16    A12                                B31 F23 NoP
                            e1*2007/46*1909*..        70-120        225/55R16    A01 A12 K4i K6f                    V16 Z16 S01
                            B-Klasse electric drive   65 (132)      205/60R16    A31                                A14 A21 A58
                            245G                      65 (132)      215/55R16    A90                                Flh KMV S01
                            e1*2001/116*0470*..       65 (132)      225/55R16    A12
                            (28kWh-Batterie)

                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 3 von 9
                            Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                            Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            C-Klasse                  88,100,115    195/60R16    A10                                A14 A21 A58
                            204                       88,100,115    205/55R16    A10                                B03 Cpe DA2
                            e1*2001/116*0431*..       88,100,115    225/50R16    A12                                Lim V16 X78
                            - Limousine/Coupe                                                                       S01
                            - incl. Facelift 2011
                            (FIN: WDD204...)
                            CLA-Klasse                80, 90        195/55R16    A33 R37 T87 T91                    A14 A21 A57
                            117, 245G                 80, 90        195/60R16    A33 R37                            Lim V00 V16
                            e1*2007/46*1007*..;       80, 90        205/50R16    A90 R37 T87 T91                    S01
                            e1*2001/116*0470*04-..    80-135        205/55R16    A90
                                                      80-135        215/55R16    A12
                                                      80-135        225/50R16    A01 A12 K2b
                            CLA-Klasse                85-120        205/60R16    A90                                A14 A21 A58
                            F2CLA                     85-120        215/60R16    A12                                B31 Lim NoP
                            e1*2007/46*1912*..        85-120        225/55R16    A12                                V16 Z16 S01
                            CLA-Klasse Shooting Brake 80-135        205/55R16    A90                                A14 A21 A57
§22 50369, Erweiterung 14




                            245G                      80-135        215/55R16    A12                                Car V00 V16
                            e1*2001/116*0470*12-..    80-135        225/50R16    A01 A12 K2b                        S01
                            CLA-Klasse Shooting Brake 85-120        205/60R16    A90                                A14 A21 A57
                            F2CLA                     85-120        215/60R16    A12                                B31 Car NoP
                            e1*2007/46*1912*..        85-120        225/55R16    A12                                V00 V16 Z16
                                                                                                                    S01
                            V-Klasse                  72-128        215/60R16    K42 R35 T94 T95 T99 141            A01 A12 A14
                            638/2                     72-128        225/55R16    K2c K42 K56 T94 T95 T99 141        A21 B03 S02
                            e9*95/54, 98/14,
                            2001/116*0020*..
                            Vito                      58-105        215/60R16    K42 R35 T95 T99 141                A01 A12 A14
                            638                       58-105        225/55R16    K2c K42 K56 T95 T99 141            A21 B03 S02
                            e9*93/81,98/14,
                            2001/116*0005*..
                            Vito                      60-105        215/60R16    K42 R35 T99 141                    A01 A12 A14
                            638/1                     60-105        225/55R16    K2c K42 K56 T99 141                A21 B03 S02
                            K 393
                            SsangYong Tivoli 2WD      84-95         205/55R16    A31                                A14 A21 A58
                            XK,XKG                    84-95         205/60R16    A31                                F23 S04
                            e9*2007/46*6294*..;
                            e50*2007/46*0198*..
                            SsangYong Tivoli 4WD      84-95         205/55R16    A31                                A14 A21 A56
                            XK                        84-95         205/60R16    A31                                F24 S04
                            e9*2007/46*6294*..        84-95         215/55R16    A91
                                                      84-95         225/50R16    A12
                                                      84-95         225/55R16    A12




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 9

                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                            Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                            geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                   V      W        Y
§22 50369, Erweiterung 14




                            210 km/h               100% 100% 100%
                            220 km/h               97%    100% 100%
                            230 km/h               94%    100% 100%
                            240 km/h               91%    100% 100%
                            250 km/h               -      95%      100%
                            260 km/h               -      90%      100%
                            270 km/h               -      85%      100%
                            280 km/h               -      -        95%
                            290 km/h               -      -        90%
                            300 km/h               -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                            schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                            Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                            rungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                            fang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.



                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                            den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                            zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                            VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                            nahme vorzuführen.


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 9

                            A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                            A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                            Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
                            den.

                            A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                            genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                            det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                            Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                            symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
§22 50369, Erweiterung 14




                            müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                            genrand hinausragen.

                            A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                            A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                            4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                            A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                            bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                            A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                            A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                            A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                            A94     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                            B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                            lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                            tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                            B31     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
                            gen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 6 von 9

                            Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                            bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                            pé.

                            DA2     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                            Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 300mm x 22mm an Achse 2 in Verbindung mit Bremssät-
                            teln aus Aluminium (Teilenummer A204 423 17 81, A204 423 18 81).

                            DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
                            unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
                            steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
                            Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
                            sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit ent-
                            sprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erfor-
                            derlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu informieren.

                            F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
§22 50369, Erweiterung 14




                            F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                            (Einzelradaufhängung).

                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                            streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                            ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                            oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                            K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                            len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                            Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                            abgedeckt sein.

                            K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                            ten Bereich abgedeckt sein.

                            K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                            stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                            chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                            Bereich abgedeckt sein.

                            K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                            ten Bereich abgedeckt sein.



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 7 von 9

                            K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                            gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                            Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                            bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                            K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                            chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                            chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
§22 50369, Erweiterung 14




                            mousine.

                            M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                            NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                            NoP     Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

                            R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                            (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                            R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
                            (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                            ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                            oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 8 von 9

                            T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.
§22 50369, Erweiterung 14




                            V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
                            ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                            V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                            fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                     Vorderachse    Hinterachse

                            Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                            Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                            Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                            Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                            Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                            Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                            Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                            Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                            Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                            Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                            Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                            Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                            Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                            Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                            des Fahrzeugs mitzuführen.

                            X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur zuläs-
                            sig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

                            Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
                            form Schräghecklimousine (Fließheck).




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 9 von 9

                            Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
                            Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                            tung).

                            141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                            einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                            zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 27. August 2020 in Lambsheim statt.



                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
§22 50369, Erweiterung 14




                            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                            Begutachtungspunkte beeinflussen.

                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 27. August 2020




                            Bohlander                                                                       00349658.DOC
                            RN/Boh




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim