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							                            GUTACHTEN zur ECE R124 000883

                            Anlage 29 zum Gutachten Nr. 55036015 (1. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 1 von 2



                            Prüfgegenstand                   Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad

                            Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                            führung                                        Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                           Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                            V6        RC30-656 V6 / ohne Ring              5/100/57,1          47          650    2050




                            Befestigungsmittel

                            Nr. Art der Befestigungsmittel     Bund                Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
                            S02 Serien-Schraube M14x1,5        Kugel D = 25,6 mm   120                      27,5
R124 E1*124R00/01*0883*06




                            Verwendungsbereich

                            Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Seat Ibiza             48-110         195/55R16    A90 ECE                              A14 A21 A58
                            KJ                                                                                      Flh S02
                            e9*2007/46*3134*..
                            VW Polo (VI)           48-85          195/55R16    A12 ECE                              A14 A21 A58
                            AW                                                                                      Flh S02
                            e1*2007/46*1783*..




                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
                            trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
                            werden.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                            Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                            die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                            Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
                            bene Reifenfülldruck zu beachten ist.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 29 zum Gutachten Nr. 55036015 (1. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 2


                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                            genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                            det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                            Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                            symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                            müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                            genrand hinausragen.
R124 E1*124R00/01*0883*06




                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                            ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
                            ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
                            wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
                            Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                            Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                            verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben
                            durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass
                            die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


                            Lambsheim, 28. November 2017
                                                                                                                   00283843.DOC




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim