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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 61 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 6

                            Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                              Schleidener Straße 32
                                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                                              QM-Nr. 49 02 0192006



                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                            Modell                            RC30
                            Typ                               RC30-656
                            Radgröße                          6,5Jx16H2
                            Zentrierart                       Mittenzentrierung

                            Aus-          Kennzeichnung Rad –                 Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                            führung       Ausführungsbezeichnung/             Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                          Zentrierring                        Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                            V6            RC30-656 V6 / ohne Ring             5/100/57,1          47          650    2050
§22 50369, Erweiterung 14




                            Kennzeichnungen

                            KBA-Nummer                        50369
                            Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                            Ausführungsbezeichnung            RC30-656 (s.o.)
                            Radgröße                          6,5Jx16H2
                            Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                            Herstelldatum                     Monat und Jahr


                            Befestigungsmittel

                            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                            S01       Serien-Schraube              Kugel          120                  27,5
                                      M14x1,5                      D = 25,6 mm
                            S02       Serien-Schraube              Kugel          140                  27,5
                                      M14x1,5                      D = 25,6 mm



                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                            fungen durchgeführt.


                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                        Seat
                                                              Skoda
                                                              Volkswagen


                            Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 61 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 2 von 6

                            Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Seat Arona               70-110         195/60R16                                       A07 A12 A14
                            KJ                       70-110         195/65R16                                       A21 A58 S02
                            e9*2007/46*3134*02-..    70-110         205/55R16
                                                     70-110         205/60R16
                                                     70-110         215/55R16
                                                     70-110         215/60R16
                            Seat Ibiza               48-110         185/55R16    A31                                A07 A14 A21
                            KJ                       48-110         185/60R16    A90                                A58 Flh S01
                            e9*2007/46*3134*..       48-110         195/55R16    A90
                                                     48-110         205/50R16    A01 A12 K2b
                                                     48-110         205/55R16    A01 A12 K2b
                                                     48-110         215/50R16    A01 A12 K1a K1b K2b
                            Seat Toledo              55-92          185/50R16    A12 NoD T81                        A07 A14 A21
                            NH                       55-92          185/55R16    A12                                A58 B56 Lim
                            e11*2007/46*0251*00-19; 55-92           195/45R16    A90 T80 T84                        S01
§22 50369, Erweiterung 14




                            e11*2007/46*252*..;      55-92          195/50R16    A12
                            e8*2007/46*0321*..       55-92          205/45R16    A12
                            Skoda Fabia              44-92          185/50R16                                       A07 A12 A14
                            5J                       44-92          185/55R16                                       A21 A58 B56
                            e11*2001/116*0291*43-55; 44-92          195/45R16    T80 T84                            Car Flh KOV
                            e11*2007/46*0013*20-..   44-92          195/50R16                                       S01
                            e8*2007/46*0319*..       44-92          205/45R16
                            ab MJ 2015 (6V)
                            Skoda Rapid              55-92          185/50R16    A12 NoD T81                        A07 A14 A21
                            NH                       55-92          185/55R16    A12                                A58 B56 Lim
                            e11*2007/46*0250*00-20; 55-92           195/45R16    A90 T80 T84                        S01
                            e11*2007/46*0249*..;     55-92          195/50R16    A12
                            e8*2007/46*0320*..       55-92          205/45R16    A12
                            Skoda Rapid Spaceback    55-92          185/50R16    A12 NoD T81                        A07 A14 A21
                            NH                       55-92          185/55R16    A12                                A58 B56 Flh
                            e11*2007/46*0250*00-20; 55-92           195/45R16    A90 T80 T84                        S01
                            e8*2007/46*0320*..       55-92          195/50R16    A12
                                                     55-92          205/45R16    A12
                            VW Cross Polo            51-81          195/45R16    A90 T80 T84                        A07 A14 A21
                            6R                       51-81          195/50R16    A12                                B56 Flh KMV
                            e1*2001/116*0510*..      51-81          205/45R16    A12                                S01
                            - incl. Facelift 2014
                            VW Polo (V)              44-103         195/45R16    A90 T80 T84                        A07 A14 A21
                            6R                       44-103         195/50R16    A12                                B56 Flh Npf
                            e1*2001/116*0510*..      44-103         205/45R16    A12                                S01
                            e1*2007/46*0486*..       44-110         195/45R16    A90 M+S T80 T84
                            - incl. Facelift 2014    44-110         195/50R16    A12 M+S
                                                     44-110         205/45R16    A12 M+S
                            VW Polo (VI)             48-110         185/55R16    A90                                A07 A14 A21
                            AW                       48-110         185/60R16    A90                                A58 Flh S01
                            e1*2007/46*1783*..       48-110         195/55R16    A12
                                                     48-110         205/50R16    A12
                                                     48-110         205/55R16    A12
                                                     48-110         215/50R16    A01 A12 K1a K1b K2b


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                            Anlage 61 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 6

                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                            Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                            geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                   V      W        Y
§22 50369, Erweiterung 14




                            210 km/h               100% 100% 100%
                            220 km/h               97%    100% 100%
                            230 km/h               94%    100% 100%
                            240 km/h               91%    100% 100%
                            250 km/h               -      95%      100%
                            260 km/h               -      90%      100%
                            270 km/h               -      85%      100%
                            280 km/h               -      -        95%
                            290 km/h               -      -        90%
                            300 km/h               -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                            schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                            Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                            rungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                            fang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.



                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                            den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                            zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                            VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                            nahme vorzuführen.


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 61 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 6

                            A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                            führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                            gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                            genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                            det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                            Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                            symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                            müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                            genrand hinausragen.
§22 50369, Erweiterung 14




                            A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                            B56    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
                            an Achse 1.

                            Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                            bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                            len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                            Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                            abgedeckt sein.

                            K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                            des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                            sein.

                            K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                            stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                            chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                            Bereich abgedeckt sein.



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 61 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 5 von 6

                            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                            chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                            sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                            mousine.

                            M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                            NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

                            Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                            usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.
§22 50369, Erweiterung 14




                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.


                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 27. August 2020 in Lambsheim statt.


                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                            Begutachtungspunkte beeinflussen.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 61 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 6



                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2017.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 27. August 2020




                            Bohlander                                                                     00349646.DOC
                            RN/Boh
§22 50369, Erweiterung 14




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim