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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                             Modell                            RC30
                             Typ                               RC30-656
                             Radgröße                          6,5Jx16H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung       Ausführungsbezeichnung/              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                           Zentrierring                         Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             PV            RC30-656 PV / ohne Ring              5/108/65,1          47          705    2050
§ 22 50369, Erweiterung 13




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                        50369
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Ausführungsbezeichnung            RC30-656 (s.o.)
                             Radgröße                          6,5Jx16H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr


                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
                                       Brock Typ: ZS2C ww
                                       Brock Typ: ZS2 DIV-004
                             S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   30
                                       Brock Typ: ZS10-DIV-055
                             S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                   28
                                       Brock Typ: ZS5C ww
                                       Brock Typ: ZS5 DIV-003
                             S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                   28
                                       Brock Typ: ZS5C ww
                                       Brock Typ: ZS5 DIV-003
                             S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
                                       Brock Typ: ZS2C ww
                                       Brock Typ: ZS2 DIV-004


                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                Seite 2 von 7

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                    Citroen
                                                           Opel
                                                           Peugeot
                                                           Volvo


                             Spurverbreiterung             innerhalb 2%




                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Citr. C4 Picasso/         68-122        205/60R16    A90                                A14 A21 A58
                             Spacetourer               68-122        215/55R16    A12                                A60 B03 BP3
                             3                         68-122        225/55R16    A01 A12 K1a K2b K5a                S04
§ 22 50369, Erweiterung 13




                             e2*2007/46*0356*..
                             Citroen Berlingo (IV)     56-96         205/55R16    A90 T91 T94                        A14 A21 A58
                             E                         56-96         205/60R16    A90 T92 T96                        KOV X15 S03
                             e2*2007/46*0624*..        56-96         215/55R16    A12
                             Citroen Berlingo (IV)     55-96         205/55R16    A90 T91 T94                        A14 A21 A58
                             E                         55-96         205/60R16    A90 T92 T96                        KOV X15 S03
                             e2*2007/46*0625*..        55-96         215/55R16    A12
                             Opel Combo-E              55-96         205/55R16    A90 T91 T94                        A14 A21 A58
                             E                         55-96         205/60R16    A90 T92 T96                        KOV X15 S03
                             e2*2007/46*0623*..        55-96         215/55R16    A12
                             Opel Combo-E Life         56-96         205/55R16    A90 T91 T94                        A14 A21 A58
                             E                         56-96         205/60R16    A90 T92 T96                        KOV X15 S03
                             e2*2007/46*0622*..        56-96         215/55R16    A12
                             Peugeot 308, 308SW        60-96         195/55R16    A90                                A14 A21 A58
                             L                         60-96         195/60R16    A90                                B83 Car Flh
                             e2*2007/46*0405*..        60-96         205/55R16    A90                                Pe6 S04
                                                       60-96         215/55R16    A12
                                                       60-96         225/50R16    A12
                             Peugeot Partner (IV)      55-96         205/55R16    A90 T91 T94                        A14 A21 A58
                             E                         55-96         205/60R16    A90 T92 T96                        KOV X15 S03
                             e2*2007/46*0625*..        55-96         215/55R16    A12
                             Peugeot Rifter            56-96         215/65R16    A90                                A14 A21 A58
                             E                                                                                       KMV S03
                             e2*2007/46*0624*..
                             Peugeot Rifter            56-96         215/65R16    A90 139                            A14 A21 A58
                             E                                                                                       KMV S03
                             e2*2007/46*0625*..
                             Volvo S60, -/BiFuel       85-191        205/55R16    A11                                A14 A21 B02
                             R, H                      85-191        205/55R16    A11 M+S                            B03 S01
                             e9*98/14, 2001/116*       85-191        215/55R16    A12
                             0036,0044*..




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 7

                             Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Volvo S80, -/BiFuel        96-125       205/60R16     A13 R37                               A14 A21 B02
                             T, K                       96-166       215/55R16     A13                                   B03 NBF S02
                             e9*96/79,98/14,            96-200       215/55R16     A13 M+S
                             2001/116*                  96-200       225/55R16     A12
                             0028,0043*..
                             Volvo V70, -/BiFuel        85-191       205/55R16     A11 T88 T89 T91                       A14 A21 B02
                             S, J                       85-191       205/55R16     A11 M+S T88 T89 T91                   B03 X7V S01
                             e4*98/14,2001/116*         85-191       215/55R16     A12
                             0040,0061*..
                             Volvo XC70; V70 XC         120-154      205/55R16     A13 M+S R09 T90 T91                   A14 A21 B02
                             S                          120-154      215/65R16     A63                                   B03 KMV S05
                             e4*98/14*0040*..,          120-154      225/60R16     A12
                             e4*2001/116*0040*..
                             - XC (Cross Country)
§ 22 50369, Erweiterung 13




                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 7

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
§ 22 50369, Erweiterung 13




                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
                             den.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                             Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                             beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 5 von 7

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             B83   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283
                             mm an Achse 1.

                             BP3     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
                             gen mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm an Achse1.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
§ 22 50369, Erweiterung 13




                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
                             gen.

                             Pe6     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 266mm an Achse
                             1.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.



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                             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 6 von 7

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.
§ 22 50369, Erweiterung 13




                             T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             X15    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
                             ww. Volvo XC70 (Typ B, S).


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

                             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                        Seite 7 von 7

                             139      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1390 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 2. März 2020 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
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                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 2. März 2020




                             Bohlander                                                                       00338653.DOC
                             RN/Boh




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim