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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0192006


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

               Modell                            RC30
               Typ                               RC30-656
               Radgröße                          6,5Jx16H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad –                  Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung       Ausführungsbezeichnung/              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                             Zentrierring                         Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               X2            RC30-656-1 X2 /                      4/100/54,1          48          600    2050
                             BA06 N2 Ø63,4 - Ø54,1


               Kennzeichnungen
§22 50369*15




               KBA-Nummer                        50369
               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Ausführungsbezeichnung            RC30-656 (s.o.)
               Radgröße                          6,5Jx16H2
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr


               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
               S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                   34,5
                         Brock Typ: D6
               S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   34,5
                         Brock Typ: D6


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.


               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Hyundai
                                                 Kia
                                                 Mazda
                                                 Toyota


               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Hyundai i10 (II)            48-64         195/40R16                                            A12 A14 A21
               IA, IA-HME                  48-64         195/45R16                                            A58 Flh Y13
               e11*2007/46*1008*..;        48-64         205/45R16                                            S02
               e13*2007/46*1602*..;
               e5*2007/46*1086*..
               - incl. Facelift 2017
               Hyundai i10 (III)           49-74         195/45R16                                            A12 A14 A21
               AC3                                                                                            A58 Flh S02
               e5*2007/46*0090*..
               - incl. N-Line
               Hyundai i20 (I)             55-94         185/50R16       A01 K1a T81                          A12 A14 A21
               PB, PBT                     55-94         195/45R16       T80 T84                              Flh S02
               e11*2001/116*0333*.         55-94         195/50R16       A01 K1a K2b
               e11*2007/46*0129*..         55-94         205/45R16       A01 K1a
               - incl. Facelift 2012
               Hyundai i20 (II)            55-88         185/55R16                                            A12 A14 A21
               GB, GB-HME                  55-88         195/50R16                                            Cpe Flh KOV
               e11*2007/46*1600*..;        55-88         195/55R16                                            S01
§22 50369*15




               e13*2007/46*1603*..,
               e5*2007/46*1087*..
               - Fließheck
               - Coupé
               incl. Facelift 2018
               Hyundai i20 (II) Active     66-88         185/55R16                                            A12 A14 A21
               GB, GB-HME                  66-88         195/50R16                                            Flh KMV S01
               e11*2007/46*1600*..;        66-88         195/55R16
               e13*2007/46*1603*..,
               e5*2007/46*1087*..
               Hyundai i20 (III)           61-88         185/55R16       A33                                  A14 A21 A58
               BC3                         61-88         195/55R16       A90                                  Flh NoE NoP
               e5*2007/46*0121*..          61-88         205/50R16       A01 A12 K1b                          S01
               Kia Picanto (III)           49, 62, 74    195/45R16                                            A12 A14 A21
               JA                          49, 62, 74    205/45R16       A01 K1a K1b K2b K5b K8h              A58 Flh KOV
               e11*2007/46*3848*..;                                                                           S02
               e5*2007/46*1078*..
               - incl. Facelift 2020
               Kia Picanto (III) X-Line    49-74         195/45R16                                            A12 A14 A21
               JA                          49-74         205/45R16       A01 K6w                              A58 Flh KMV
               e11*2007/46*3848*..;                                                                           S02
               e5*2007/46*1078*..
               - incl. Facelift 2020
               Kia Rio (IV)                57-89         185/55R16                                            A12 A14 A21
               YB                          57-89         195/50R16                                            A58 Flh S01
               e11*2007/46*3777*..;        57-89         195/55R16
               e5*2007/46*1077*..
               - incl. Facelift 2020




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 8

               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Kia Stonic                  61-100        185/55R16       A39                                  A14 A21 A58
               YB                          61-100        185/60R16       A01 A12 G01                          Z15 Z16 S01
               e11*2007/46*3777*01-..;     61-100        195/55R16       A39
               e5*2007/46*1077*..          61-100        205/50R16       A94
               - 15/16-Zoll Serie
               - incl. Facelift 2020
               Mazda 2 (II)                50-76         195/45R16                                            A12 A14 A21
               DE, DE1                     50-76         205/45R16                                            Flh S02
               e13*2001/116*0254*,
               e13*2001/116*0255*.
               Toyota Yaris (III)          51-82         185/50R16       T81                                  A12 A14 A21
               XP13M(a), -/TMG             51-82         185/55R16                                            Flh LY2 V16
               e11*2007/46*0152*..;        51-82         195/45R16                                            S02
               e13*2007/46*1722*..;        51-82         195/50R16
               e6*2007/46*0344*..          51-82         205/45R16
               - incl. Facelift 2017
               Toyota Yaris Hybrid (III)   54, 55        185/50R16       T81                                  A12 A14 A21
               XP13M(a), -/TMG             54, 55        185/55R16                                            Flh LY3 V16
§22 50369*15




               e11*2007/46*0152*..;        54, 55        195/45R16                                            S02
               e13*2007/46*1722*..;        54, 55        195/50R16
               e6*2007/46*0344*..          54, 55        205/45R16
               - incl. Facelift 2017




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 8

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 50369*15




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.



               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.


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               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 8

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A94     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
               pé.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
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               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 6 von 8

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LY2    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
               Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
               Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

               LY3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
               Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
               Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

               NoP     Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
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               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50369 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55035815 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 8

               V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16     205/45R16
               Nr. 2    195/40R16     215/35R16
               Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
               Nr. 4    195/50R16     215/45R16
               Nr. 5    205/45R16     225/40R16
               Nr. 6    205/50R16     225/45R16
               Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
               Nr. 8    205/60R16     225/55R16
               Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
               Nr. 10   215/55R16     235/50R16
               Nr. 11   225/40R16     245/35R16
               Nr. 12   225/50R16     245/45R16
               Nr. 13   225/55R16     245/50R16
               Nr. 14   225/60R16     245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
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               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).

               Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 10. Dezember 2020 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC30-656
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

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               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 10. Dezember 2020




               Wagner                                                               00357270.DOC
               RN/Wa
§22 50369*15




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim