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							            GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO

            Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 5

            Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                              Schleidener Straße 32
                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                              QM-Nr. 49 02 0400809


            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

            Modell                            RC30
            Typ                               RC30-706
            Radgröße                          7,0Jx16H2
            Zentrierart                       Mittenzentrierung

            Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
            führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
            D7            RC30-706 D7 / ohne Ring             5/112/66,6          35          710    2050


            Kennzeichnungen

            KBA-Nummer                        51056
§22 51056




            Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
            Radtyp und Ausführung             RC30-706 (s.o.)
            Radgröße                          7,0Jx16H2
            Einpresstiefe                     ET (s.o.)
            Herstelldatum                     Monat und Jahr


            Befestigungsmittel

            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
            S02       Serien-Schraube              Kugel          120                  27,5
                      M14x1,5                      D = 25,6 mm


            Prüfungen

            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
            fungen durchgeführt.


            Verwendungsbereich

            Hersteller                        Audi


            Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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            Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 5


            Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
            Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
            ABE/EWG-Nr.
            Audi A4                    88-125       205/60R16   R09                                  A07 A12 A14
            B8, B81                    88-125       215/55R16   R37                                  A18 Car Lim
            e1*2001/116*0430*..;       88-125       225/55R16                                        S02
            e13*2007/46*1084*..        88-125       235/50R16   A01 K1c K2b K56
            (FIN: WAUZZZ8K...)         88-140       205/60R16   M+S
                                       88-140       215/55R16   M+S
                                       88-195       225/55R16   M+S
            Audi A4                    110          195/65R16   A11 R09                              A07 A14 A18
            B8, B81                    90-140       205/60R16   A11                                  A58 B03 Car
            e1*2001/116*0430*35-...    90-140       215/55R16   A31                                  Lim S02
            e13*2007/46*1084*19-..     90-140       225/55R16   A90
            (FIN: WAUZZZF4...)         90-140       235/50R16   A12
                                       90-140       245/50R16   A01 A12 K1a K2b K4i K8b



            Allgemeine Hinweise
§22 51056




            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
            Fahrzeugpapiere enthält.

            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
            Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
            die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
            rungen ist gesondert zu beurteilen.

            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
            fang verwendet werden.

            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
            Reifenfülldruck zu beachten ist.




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            Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 5

            Spezielle Auflagen und Hinweise

            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
            den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
            zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
            VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
            nahme vorzuführen.

            A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
            verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

            A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
            ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

            A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

            A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
            genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

            A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
            det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
            E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
§22 51056




            so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
            den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
            Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

            A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
            schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

            A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

            A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

            B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
            lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
            tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
            mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

            K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
            len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
            Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
            abgedeckt sein.

            K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
            ten Bereich abgedeckt sein.




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            Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 5

            K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
            stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
            chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
            Bereich abgedeckt sein.

            K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
            bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

            K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
            chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

            K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
            Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

            Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

            M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

            R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
            (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
§22 51056




            ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
            oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.




            Prüfort und Prüfdatum

            Die Verwendungsprüfung fand am 29. Juli 2016 in Lambsheim statt.




            Prüfergebnis

            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
            Begutachtungspunkte beeinflussen.




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO

            Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 5




            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2016.

            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


            Lambsheim, 29. Juli 2016




            Bohlander                                                                    00254530.DOC
§22 51056




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim