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							GUTACHTEN zur ECE R124 001160

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55066816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 1 von 2



Prüfgegenstand

Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
D7        RC30-706 D7 / ohne Ring                5/112/66,6          35          710    2050




Befestigungsmittel

Nr. Art der Befestigungsmittel     Bund                  Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02 Serienschraube M14x1,5         Kugel D = 25,6 mm     120                     27,5




Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                   110           195/65R16       A11 ECE                           A14 A18 A58
B8, B81                   90-140        205/60R16       A11 ECE                           Car Lim S02
e1*2001/116*0430*35-...
e13*2007/46*1084*19-..
(FIN: WAUZZZF4...)




Allgemeine Hinweis

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
bene Reifenfülldruck zu beachten ist.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 001160

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55066816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 2 von 2


Spezielle Auflagen und Hinweise

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S02      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienschrauben (siehe Seite 1) verwendet werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben durch einen kalibrier-
ten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungs-
teile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 1. August 2016
                                                                                      00254591.DOC




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