Seite 1
Seite 2
							GUTACHTEN zur ECE R124 001160

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55066816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 1 von 2



Prüfgegenstand

Aus-       Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                        Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
M3         RC30-706 M3 / ohne Ring             5/114,3/67,1        40          710    2100




Befestigungsmittel

Nr. Art der Befestigungsmittel            Bund        Anzugsmoment (Nm)        Gesamthöhe (mm)
S02 Serienmutter M12x1,5                  Kegel 60°   110                      27,6
    für Leichtmetallräder
     Hyundai T-Nr. 52950-M1000




Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai i40 /-cw        85-131        205/60R16    ECE                                  A14 A18 A63
VF                                                                                      A90 S02
e4*2007/46*0263*..;
e4*2007/46*0264*..
- incl. Facelift 2015




Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
bene Reifenfülldruck zu beachten ist.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 001160

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55066816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 2 von 2


Spezielle Auflagen und Hinweise

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 2. August 2016
                                                                                       00254664.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim