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							            GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO

            Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 6

            Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                              Schleidener Straße 32
                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                              QM-Nr. 49 02 0400809


            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

            Modell                            RC30
            Typ                               RC30-706
            Radgröße                          7,0Jx16H2
            Zentrierart                       Mittenzentrierung

            Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
            führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
            O5            RC30-706 O5 / ohne Ring              5/105/56,6          41          710    2100


            Kennzeichnungen

            KBA-Nummer                        51056
§22 51056




            Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
            Radtyp und Ausführung             RC30-706 (s.o.)
            Radgröße                          7,0Jx16H2
            Einpresstiefe                     ET (s.o.)
            Herstelldatum                     Monat und Jahr


            Befestigungsmittel

            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
            S02       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   -
                      offen ww Hutmutter
            S03       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   36
            S04       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      125                   36
            S05       offene Serien-Mutter         Kegel 60°      140                   -
                      M12x1,5


            Prüfungen

            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
            fungen durchgeführt.


            Verwendungsbereich

            Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                              Opel


            Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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            Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 6

            Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
            Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                             Hinweise
            ABE/EWG-Nr.
            Chevrolet Cruze /-SW  80-104        205/60R16     A91                                  A07 A16 A18
            KL1J                  80-104        215/55R16     A12                                  A58 Car Flh
            e4*2001/116*0140*..   80-104        215/60R16     A01 A12 G03                          Lim V16 S03
                                  80-104        215/60R16     A12 R09
                                  80-104        225/55R16     A12
            Opel Astra K          70-110        195/55R16     A91                                  A07 A16 A18
            B-K                   70-110        195/60R16     A91                                  A58 Flh NoS
            e4*2007/46*0996*..    70-147        205/55R16     A12                                  V16 S05
                                  70-147        215/50R16     A12
                                  70-147        215/55R16     A12
                                  70-147        225/50R16     A12 R03
            Opel Astra K Sports   70-110        195/55R16     A91                                  A07 A14 A18
            Tourer                70-110        195/60R16     A91                                  A58 Car NoS
            B-K                   70-147        205/55R16     A12                                  V16 S05
            e4*2007/46*0996*02-.. 70-147        215/50R16     A12
                                  70-147        215/55R16     A12
                                  70-147        225/50R16     A01 A12 K2b R03
            Opel Astra-J          64-88,103     205/55R16     A33 R09                              A07 A16 A18
§22 51056




            P-J, -/V              64-88,103     205/60R16     A91 R37                              A58 Flh Lim
            e1*2007/46*0141*..;   64-88,103     205/65R16     A01 A12 G03 R37                      V16 S02
            e4*2007/46*0309*..    64-88,103     215/55R16     A91
                                  64-88,103     215/60R16     A91 R09
                                  64-88,103     215/60R16     A01 A91 G03
                                  64-88,103     225/55R16     A12
            Opel Astra-J          70-88,103     205/55R16     A33 R09                              A07 A16 A18
            P-J/SW, -/V           70-88,103     205/60R16     A91 R37                              A58 Car V16
            e4*2007/46*0204*..;   70-88,103     205/65R16     A01 A12 G03 R37                      S02
            e4*2007/46*0308*..    70-88,103     215/55R16     A91
            - Sports Tourer       70-88,103     215/60R16     A91 R09
            - Station Wagon       70-88,103     215/60R16     A01 A91 G03
                                  70-88,103     225/55R16     A12
            Opel Mokka            81-103        205/65R16     A12                                  A07 A14 A18
            J-A                   81-103        205/70R16     A12                                  A57 S04
            e4*2007/46*0537*..    81-103        215/65R16     A92



            Allgemeine Hinweise

            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
            Fahrzeugpapiere enthält.




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            Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 6

            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
            Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
            die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
            rungen ist gesondert zu beurteilen.

            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
            fang verwendet werden.

            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
            Reifenfülldruck zu beachten ist.




            Spezielle Auflagen und Hinweise
§22 51056




            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
            den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
            zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
            VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
            nahme vorzuführen.

            A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
            verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

            A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
            genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

            A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
            Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
            Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

            A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
            det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
            E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
            so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
            den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
            Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

            A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
            schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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            Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 6


            A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
            bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

            A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

            A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
            Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
            und Kettenherstellers sind zu beachten.

            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
            mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

            Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
            (3-türig und 5-türig).

            G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
            Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
            tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
            streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
§22 51056




            ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
            oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

            K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
            stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
            chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
            Bereich abgedeckt sein.

            Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

            NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
            (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

            R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

            R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
            (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
            ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
            oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.



            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO

            Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 6


            S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
            fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                     Vorderachse   Hinterachse

            Nr. 1    185/50R16     205/45R16
            Nr. 2    195/40R16     215/35R16
            Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
            Nr. 4    195/50R16     215/45R16
            Nr. 5    205/45R16     225/40R16
            Nr. 6    205/50R16     225/45R16
            Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
            Nr. 8    205/60R16     225/55R16
            Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
            Nr. 10   215/55R16     235/50R16
            Nr. 11   225/40R16     245/35R16
            Nr. 12   225/50R16     245/45R16
            Nr. 13   225/55R16     245/50R16
            Nr. 14   225/60R16     245/55R16
§22 51056




            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
            des Fahrzeugs mitzuführen.




            Prüfort und Prüfdatum

            Die Verwendungsprüfung fand am 29. Juli 2016 in Lambsheim statt.




            Prüfergebnis

            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
            Begutachtungspunkte beeinflussen.




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO

            Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 6 von 6



            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2016.

            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


            Lambsheim, 29. Juli 2016




            Bohlander                                                                    00254526.DOC
§22 51056




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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