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							            GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO

            Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 7

            Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                              Schleidener Straße 32
                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                              QM-Nr. 49 02 0400809


            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

            Modell                            RC30
            Typ                               RC30-706
            Radgröße                          7,0Jx16H2
            Zentrierart                       Mittenzentrierung

            Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
            führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
            PV            RC30-706 PV / ohne Ring              5/108/65,1          44          710    2100


            Kennzeichnungen

            KBA-Nummer                        51056
§22 51056




            Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
            Radtyp und Ausführung             RC30-706 (s.o.)
            Radgröße                          7,0Jx16H2
            Einpresstiefe                     ET (s.o.)
            Herstelldatum                     Monat und Jahr


            Befestigungsmittel

            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
            S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
            S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                   28
            S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                   28
            S05       Schraube M12x1,25            Kegel 60°       90                   25


            Prüfungen

            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
            fungen durchgeführt.


            Verwendungsbereich

            Hersteller                        Citroen
                                              Peugeot
                                              Volvo


            Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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            Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                              Seite 2 von 7

            Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
            Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                          Hinweise
            ABE/EWG-Nr.
            Citroen C4 Picasso     68-88          205/60R16                                     A12 A14 A18
            3                      68-88          215/55R16   A01 K1a K2b                       A58 A60 B03
            e2*2007/46*0356*..     68-88          225/55R16   A01 K1c K2b K6d K7a               B83 S03
            Peugeot 308, 308SW     60-115         205/55R16   A90                               A14 A18 A58
            L                      60-115         215/55R16   A12                               Car Flh S03
            e2*2007/46*0405*..     60-115         225/50R16   A12
                                   60-96          195/55R16   A90
                                   60-96          195/60R16   A90
            Peugeot 407/407SW      80-120         205/60R16   A30                               A01 A14 A18
            6*...*; 6*****; 6      80-120         225/55R16   A12                               B03 Car Lim
            e2*2001/116*                                                                        V16 X31 S03
            0292-0297,0312,
            0328,0330-0332,
            0336,0346,0352*..;
            e2*2001/116*0369*..;
            e3*2007/46*0062*..
            Peugeot 508            82-122         215/60R16   A13                               A14 A18 A58
            8                      82-122         225/55R16   A01 A90 K2b                       Car Lim S04
            e2*2007/46*0080*..;    82-122         245/50R16   A01 A12 K1a K2b K6m
§22 51056




            e2*2007/46*0081*..
            Peugeot 607            79-116         215/60R16   R37                               A12 A14 A18
            9 / 9*****             79-116         225/55R16                                     B03 Pe8 S05
            e2*98/14*0199*..
            Volvo S60, -/BiFuel    85-191         205/55R16                                     A12 A14 A18
            R, H                   85-191         215/55R16                                     B02 B03 V00
            e9*98/14, 2001/116*    85-191         225/50R16   A01 K1a K2b K45 K46 LV2           V16 S02
            0036,0044*..
            Volvo S80, -/BiFuel    96-125         205/60R16   A13 R37                           A14 A18 B02
            T, K                   96-166         215/55R16   A12                               B03 NBF V00
            e9*96/79,98/14,        96-200         215/55R16   A12 M+S                           V16 S02
            2001/116*              96-200         225/55R16   A12
            0028,0043*..           96-200         235/50R16   A01 A12 K42 K46 K56
            Volvo V70, -/BiFuel    85-191         205/55R16   T88 T89 T91                       A12 A14 A18
            S, J                   85-191         215/55R16                                     B02 B03 V00
            e4*98/14,2001/116*     85-191         225/50R16   A01 K1a K2b K45 K46 LV2           V16 X7V S02
            0040,0061*..
            Volvo XC70; V70 XC     120-154        205/55R16   A13 M+S R09 T90 T91               A14 A18 B02
            S                      120-154        215/65R16   A63                               KMV S02
            e4*98/14*0040*..,      120-154        225/60R16   A12
            e4*2001/116*0040*..
            - XC (Cross Country)



            Allgemeine Hinweise

            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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            Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 7

            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
            Fahrzeugpapiere enthält.

            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
            Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
            die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
            rungen ist gesondert zu beurteilen.

            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
            fang verwendet werden.

            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
§22 51056




            Reifenfülldruck zu beachten ist.



            Spezielle Auflagen und Hinweise

            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
            den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
            zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
            VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
            nahme vorzuführen.

            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

            A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
            schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

            A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
            genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

            A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
            det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
            E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
            so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
            den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
            Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

            A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.



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            Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 7

            A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

            A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
            Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
            beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

            A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

            B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
            oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

            B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
            lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
            tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

            B83   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283
            mm an Achse 1.

            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
            mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

            Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
§22 51056




            (3-türig und 5-türig).

            K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
            len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
            Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
            abgedeckt sein.

            K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
            ten Bereich abgedeckt sein.

            K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
            stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
            chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
            Bereich abgedeckt sein.

            K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
            gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

            K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
            Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
            vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

            K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
            Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

            K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
            chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO

            Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 7

            K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
            Radmitte vollständig umzulegen.

            K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
            Radmitte vollständig umzulegen.

            K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
            Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
            chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

            LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
            235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
            Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
            9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

            Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

            M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

            NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
            gen.
§22 51056




            Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
            zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
            an Achse 1.

            R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
            (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
            ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
            oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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            Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 7

            T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
            ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

            V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
            fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                     Vorderachse    Hinterachse

            Nr. 1    185/50R16      205/45R16
            Nr. 2    195/40R16      215/35R16
            Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
            Nr. 4    195/50R16      215/45R16
            Nr. 5    205/45R16      225/40R16
            Nr. 6    205/50R16      225/45R16
            Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
            Nr. 8    205/60R16      225/55R16
            Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
            Nr. 10   215/55R16      235/50R16
            Nr. 11   225/40R16      245/35R16
            Nr. 12   225/50R16      245/45R16
§22 51056




            Nr. 13   225/55R16      245/50R16
            Nr. 14   225/60R16      245/55R16

            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
            des Fahrzeugs mitzuführen.

            X31    An Achse 1 sind die Kabel für die Verschleißanzeige und des Anti-Blockier-Systems bzw.
            deren Halterungen so zu verlegen oder zu verändern, dass bei vollständigem Lenkeinschlag ein Min-
            destabstand von 4 mm zur Rad- / Reifenkombination vorhanden ist.

            X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
            ww. Volvo XC70 (Typ B, S).



            Prüfort und Prüfdatum

            Die Verwendungsprüfung fand am 2. August 2016 in Lambsheim statt.



            Prüfergebnis

            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
            Begutachtungspunkte beeinflussen.



            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO

            Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 7 von 7



            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2016.

            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


            Lambsheim, 2. August 2016




            Bohlander                                                                    00254670.DOC
§22 51056




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim