GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO
Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 1 von 5
Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Schleidener Straße 32
53919 Weilerswist - Derkum
QM-Nr. 49 02 0192006
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell RC30
Typ RC30-706
Radgröße 7,0Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
PT RC30-706 PT / ohne Ring 5/108/65,1 46 750 2100
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 51056
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung RC30-706 (s.o.)
Radgröße 7,0Jx16H2
§22 51056*08
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serien-Schraube Kegel 60° 125 26
M12x1,25
für Stahlräder, zweiteilig
ww.
Zubehör-Schraube
M12x1,25
zweiteilig
Brock Typ C17B24-MW,
SW17
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Citroen
Fiat
Opel
Peugeot
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO
Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 2 von 5
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen Jumpy-III/ 70-130 215/65R16 A33 T98 150 A07 A14 A18
SpaceTourer 70-130 215/65R16C A33 150 A58 NoE TP1
V 70-130 225/60R16 A33 T98 150 S01
e2*2007/46*0530*.., 70-130 225/60R16C A33 150
e2*2007/46*0531*.. 70-130 235/60R16 A12 150
- geschl. Aufbau
-ohne erhöhte Nutzlast
Fiat Ulysse / Scudo 75-130 215/65R16 A33 T98 150 A07 A14 A18
(III) 75-130 215/65R16C A33 150 A58 NoE TP1
V 75-130 225/60R16 A33 T98 150 S01
e2*2007/46* 75-130 225/60R16C A33 150
0532*18-..; 75-130 235/60R16 A12 150
0533*20-..
- geschl. Aufbau
-ohne erhöhte Nutzlast
Opel Zafira-life/ Vivaro 70-130 215/65R16 A33 T98 150 A07 A14 A18
(C) 70-130 215/65R16C A33 150 A58 NoE TP1
V 70-130 225/60R16 A33 T98 150 S01
§22 51056*08
e2*2007/46* 70-130 225/60R16C A33 150
0532*10-..; 70-130 235/60R16 A12 150
0533*08-..
- geschl. Aufbau
-ohne erhöhte Nutzlast
Peugeot Expert-III/ 70-130 215/65R16 A33 T98 150 A07 A14 A18
Traveller 70-130 215/65R16C A33 150 A58 NoE TP1
V 70-130 225/60R16 A33 T98 150 S01
e2*2007/46*0532*..; 70-130 225/60R16C A33 150
e2*2007/46*0533*.. 70-130 235/60R16 A12 150
- geschl. Aufbau
-ohne erhöhte Nutzlast
Toyota Proace, /- 70-130 215/65R16 A33 T98 150 A07 A14 A18
Verso 70-130 215/65R16C A33 150 A58 NoE TP1
V 70-130 225/60R16 A33 T98 150 S01
e2*2007/46*0537*.., 70-130 225/60R16C A33 150
e2*2007/46*0538*.. 70-130 235/60R16 A12 150
- geschl. Aufbau
-ohne erhöhte Nutzlast
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO
Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 3 von 5
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
§22 51056*08
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO
Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 4 von 5
Spezielle Auflagen und Hinweise
150 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
§22 51056*08
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen ww. die vom Radhersteller
mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden.
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
TP1 Betrifft Fahrzeugausführungen ohne erhöhte Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an
Achse 2 = 1500 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des
Variante/Version-Schlüssels = A, C, L, K, N oder R).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 9. Februar 2023 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO
Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 5 von 5
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2022.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 9. Februar 2023
§22 51056*08
Kocher 00403913.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim