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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 5

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0192006

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            RC30
               Typ                               RC30-706
               Radgröße                          7,0Jx16H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               PT           RC30-706 PT / ohne Ring               5/108/65,1         46        750    2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        51056
               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung             RC30-706 (s.o.)
               Radgröße                          7,0Jx16H2
§22 51056*08




               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S01       Serien-Schraube              Kegel 60°      125                  26
                         M12x1,25
                         für Stahlräder, zweiteilig
                         ww.
                         Zubehör-Schraube
                         M12x1,25
                         zweiteilig
                         Brock Typ C17B24-MW,
                         SW17

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Citroen
                                                 Fiat
                                                 Opel
                                                 Peugeot
                                                 Toyota

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
               Hersteller                          Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Citroen Jumpy-III/         70-130        215/65R16    A33 T98 150                    A07 A14 A18
               SpaceTourer                70-130        215/65R16C   A33 150                        A58 NoE TP1
               V                          70-130        225/60R16    A33 T98 150                    S01
               e2*2007/46*0530*..,        70-130        225/60R16C   A33 150
               e2*2007/46*0531*..         70-130        235/60R16    A12 150
               - geschl. Aufbau
               -ohne erhöhte Nutzlast
               Fiat Ulysse / Scudo        75-130        215/65R16    A33 T98 150                    A07 A14 A18
               (III)                      75-130        215/65R16C   A33 150                        A58 NoE TP1
               V                          75-130        225/60R16    A33 T98 150                    S01
               e2*2007/46*                75-130        225/60R16C   A33 150
               0532*18-..;                75-130        235/60R16    A12 150
               0533*20-..
               - geschl. Aufbau
               -ohne erhöhte Nutzlast
               Opel Zafira-life/ Vivaro   70-130        215/65R16    A33 T98 150                    A07 A14 A18
               (C)                        70-130        215/65R16C   A33 150                        A58 NoE TP1
               V                          70-130        225/60R16    A33 T98 150                    S01
§22 51056*08




               e2*2007/46*                70-130        225/60R16C   A33 150
               0532*10-..;                70-130        235/60R16    A12 150
               0533*08-..
               - geschl. Aufbau
               -ohne erhöhte Nutzlast
               Peugeot Expert-III/        70-130        215/65R16    A33 T98 150                    A07 A14 A18
               Traveller                  70-130        215/65R16C   A33 150                        A58 NoE TP1
               V                          70-130        225/60R16    A33 T98 150                    S01
               e2*2007/46*0532*..;        70-130        225/60R16C   A33 150
               e2*2007/46*0533*..         70-130        235/60R16    A12 150
               - geschl. Aufbau
               -ohne erhöhte Nutzlast
               Toyota Proace, /-          70-130        215/65R16    A33 T98 150                    A07 A14 A18
               Verso                      70-130        215/65R16C   A33 150                        A58 NoE TP1
               V                          70-130        225/60R16    A33 T98 150                    S01
               e2*2007/46*0537*..,        70-130        225/60R16C   A33 150
               e2*2007/46*0538*..         70-130        235/60R16    A12 150
               - geschl. Aufbau
               -ohne erhöhte Nutzlast




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 5

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 51056*08




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 5

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
§22 51056*08




               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen ww. die vom Radhersteller
               mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden.

               T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               TP1     Betrifft Fahrzeugausführungen ohne erhöhte Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an
               Achse 2 = 1500 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des
               Variante/Version-Schlüssels = A, C, L, K, N oder R).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 9. Februar 2023 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

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               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 9. Februar 2023
§22 51056*08




               Kocher                                                              00403913.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim