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							            GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO

            Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 5

            Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                              Schleidener Straße 32
                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                              QM-Nr. 49 02 0400809


            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

            Modell                            RC30
            Typ                               RC30-706
            Radgröße                          7,0Jx16H2
            Zentrierart                       Mittenzentrierung

            Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
            führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
            BM1           RC30-706 BM1 / ohne Ring             5/112/66,7          52          710    2050


            Kennzeichnungen

            KBA-Nummer                        51056
§22 51056




            Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
            Radtyp und Ausführung             RC30-706 (s.o.)
            Radgröße                          7,0Jx16H2
            Einpresstiefe                     ET (s.o.)
            Herstelldatum                     Monat und Jahr


            Befestigungsmittel

            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
            S02       Serien-Schraube              Kegel 60°      140                   27,5
                      M14x1,25


            Prüfungen

            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
            fungen durchgeführt.


            Verwendungsbereich

            Hersteller                        BMW
                                              Mini/BMW


            Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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            Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 5

            Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
            Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
            ABE/EWG-Nr.
            BMW 2er Active Tourer      70-100       195/65R16   A31 M+S R09                          A07 A14 A18
            UKL-L                      70-141       205/60R16   A91                                  A57 B29 Flh
            e1*2007/46*0371*13-..      70-141       215/55R16   A12                                  V00 V16 S02
                                       70-141       215/60R16   A12
                                       70-141       225/55R16   A01 A12 K2b
            BMW 2er Gran Tourer        70-110       205/60R16   A91                                  A07 A14 A18
            UKL-L                      70-110       215/55R16   A12                                  A57 B29 V00
            e1*2007/46*0371*18-..      70-110       215/60R16   A12                                  V16 Ver S02
                                       70-110       225/55R16   A01 A12 K2b
            Mini Clubman One/Cooper    75-110       195/60R16   A31 A58 M+S                          A07 A14 A18
            ,/D,/S                     75-110       205/55R16   A12 A58                              Car S02
            UKL-L                      75-110       215/55R16   A01 A12 A58 K2b
            e1*2007/46*0371*19-..      75-110       225/50R16   A01 A12 A58 K2b
                                       75-141       205/55R16   A12 A57 M+S
                                       75-141       215/55R16   A01 A12 A57 K2b M+S

            Mini One/Cooper ,/D, /S    55-100       195/50R16 K2b                                    A01 A07 A12
            UKL-L                      55-155       195/50R16 K2b M+S                                A14 A18 A58
            e1*2007/46*0371*10-..      55-155       195/55R16 K2b                                    Cbo Flh S02
§22 51056




            - 3/5-Türer / Cabrio


            Allgemeine Hinweise

            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
            Fahrzeugpapiere enthält.

            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
            Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
            die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
            rungen ist gesondert zu beurteilen.

            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
            fang verwendet werden.

            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
            Reifenfülldruck zu beachten ist.


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            Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 5

            Spezielle Auflagen und Hinweise

            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
            den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
            zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
            VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
            nahme vorzuführen.

            A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
            verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

            A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
            genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

            A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
            det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
            E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
            so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
            den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
            Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
§22 51056




            A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
            schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

            A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
            bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

            A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

            B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
            Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
            mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

            Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
            Roadster.

            Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
            (3-türig und 5-türig).

            K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
            stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
            chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
            Bereich abgedeckt sein.

            M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.



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            Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 5

            R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
            (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
            ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

            V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
            fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                     Vorderachse   Hinterachse

            Nr. 1    185/50R16     205/45R16
            Nr. 2    195/40R16     215/35R16
            Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
            Nr. 4    195/50R16     215/45R16
            Nr. 5    205/45R16     225/40R16
            Nr. 6    205/50R16     225/45R16
            Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
            Nr. 8    205/60R16     225/55R16
            Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
§22 51056




            Nr. 10   215/55R16     235/50R16
            Nr. 11   225/40R16     245/35R16
            Nr. 12   225/50R16     245/45R16
            Nr. 13   225/55R16     245/50R16
            Nr. 14   225/60R16     245/55R16

            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
            des Fahrzeugs mitzuführen.

            Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
            (z.B. Verso, Gran, ...)



            Prüfort und Prüfdatum

            Die Verwendungsprüfung fand am 29. Juli 2016 in Lambsheim statt.



            Prüfergebnis

            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
            Begutachtungspunkte beeinflussen.




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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            Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

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            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2016.

            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


            Lambsheim, 29. Juli 2016




            Bohlander                                                                    00254532.DOC
§22 51056




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim