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							            GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO

            Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 5

            Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                              Schleidener Straße 32
                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                              QM-Nr. 49 02 0400809



            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

            Modell                            RC30
            Typ                               RC30-706
            Radgröße                          7,0Jx16H2
            Zentrierart                       Mittenzentrierung


            Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
            führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
            H4            RC30-706 H4 / ohne Ring              5/114,3/64,1        55          710    2100


            Kennzeichnungen
§22 51056




            KBA-Nummer                        51056
            Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
            Radtyp und Ausführung             RC30-706 (s.o.)
            Radgröße                          7,0Jx16H2
            Einpresstiefe                     ET (s.o.)
            Herstelldatum                     Monat und Jahr


            Befestigungsmittel

            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
            S02       Serien-Mutter M12x1,5        Kugel          110                   -
                                                   D = 24 mm


            Prüfungen

            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
            fungen durchgeführt.



            Verwendungsbereich

            Hersteller                        Honda



            Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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            Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 5

            Handelsbezeichnung          kW-Bereich Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
            Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
            ABE/EWG-Nr.
            Honda Accord                103-140    205/55R16 A30                                   A07 A14 A18
            CL7, CL9, CN1               103-140    225/50R16 A12                                   Sth V16 S02
            e6*2001/116*0091,0092,
            0096*..
            Honda Accord                110, 115   215/55R16   A90                                 A07 A14 A18
            CU1,CU3                     110, 115   215/60R16   A90                                 B03 Lim S02
            e6*2001/116*0113, 0115*..   110, 115   225/55R16   A12
                                        115        205/60R16   A31
            Honda Accord Tourer         103-140    205/55R16   A30                                 A07 A14 A18
            CM1,CM2,CN2                 103-140    225/50R16   A12                                 Car V16 S02
            e6*2001/116*0093,
            0094,0097*..
            Honda Accord Tourer         110, 115   215/55R16   A90                                 A07 A14 A18
            CW1, CW3                    110, 115   215/60R16   A90                                 B03 Car S02
            e6*2001/116*0120,0122*..    110, 115   225/55R16   A12
                                        115        205/60R16   A31
            Honda Civic                 61-103     205/55R16   A90                                 A07 A14 A18
            FK1, FK2, FK3               61-103     215/55R16   A12                                 Flh S02
            e11*2001/116*
§22 51056




            0255*00-06,
            0256*00-06,
            0257*00-05
            Honda Civic Type S/R        73-148     205/55R16 A90                                   A07 A14 A18
            FN1, FN2, FN3, FN4          73-148     215/55R16 A12                                   Flh S02
            e11*2001/116*0297,0306,0
            298,0334*..
            Honda HR-V                  88, 96     215/60R16 A31                                   A07 A14 A18
            RU                          88, 96     225/55R16 A90                                   A58 S02
            e6*2007/46*0158*..          88, 96     245/50R16 A01 A12 K1c K2b

            Allgemeine Hinweise

            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
            Fahrzeugpapiere enthält.

            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
            Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
            die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
            rungen ist gesondert zu beurteilen.

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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO

            Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 5

            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
            fang verwendet werden.

            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
            Reifenfülldruck zu beachten ist.




            Spezielle Auflagen und Hinweise

            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
            den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
            zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
            VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
            nahme vorzuführen.

            A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
            verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

            A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§22 51056




            A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
            genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

            A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
            det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
            E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
            so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
            den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
            Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

            A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

            A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
            schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

            A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

            A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

            B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
            lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
            tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
            mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

            Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
            (3-türig und 5-türig).



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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO

            Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 5

            K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
            ten Bereich abgedeckt sein.

            K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
            stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
            chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
            Bereich abgedeckt sein.

            Lim      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            Sth      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

            V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
            fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                     Vorderachse    Hinterachse
§22 51056




            Nr. 1    185/50R16      205/45R16
            Nr. 2    195/40R16      215/35R16
            Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
            Nr. 4    195/50R16      215/45R16
            Nr. 5    205/45R16      225/40R16
            Nr. 6    205/50R16      225/45R16
            Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
            Nr. 8    205/60R16      225/55R16
            Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
            Nr. 10   215/55R16      235/50R16
            Nr. 11   225/40R16      245/35R16
            Nr. 12   225/50R16      245/45R16
            Nr. 13   225/55R16      245/50R16
            Nr. 14   225/60R16      245/55R16

            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
            des Fahrzeugs mitzuführen.



            Prüfort und Prüfdatum

            Die Verwendungsprüfung fand am 29. Juli 2016 in Lambsheim statt.




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO

            Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55066716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706
            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

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            Prüfergebnis

            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
            Begutachtungspunkte beeinflussen.

            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2016.

            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


            Lambsheim, 29. Juli 2016
§22 51056




            Bohlander                                                                    00254533.DOC




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim